Allgemeine Verwaltung; Grundbuchamt; Umwandlung einer befristeten Stelle in ein Definitivum; fakultatives Referendum
Der Gemeinderat hat einer zusätzlichen Stelle „Sachbearbeitung“ im Grundbuchamt Teufen-Bühler-Stein zugestimmt. Diese Erweiterung des Stellenplans (100 Stellenprozente) untersteht dem fakultativen Referendum gemäss Art. 8 lit. e) Gemeindeordnung.
Im Grundbuchbereich – wie auch in anderen Abteilungen – muss festgestellt werden, dass die Geschäfte und die Regelungsdichte immer komplexer werden und die Kundinnen und Kunden die Dienste des Grundbuchamtes vermehrt und vertieft in Anspruch nehmen. Um diese Aufgaben zur Zufriedenheit erfüllen zu können und den hohen Ansprüchen zu genügen, müssen aber auch die entsprechenden Personalressourcen vorhanden sein. Es zeigt sich bereits heute, dass es ohne Verstärkung des Teams nicht möglich sein wird, die administrative Sachbearbeitung zeitgerecht und den Wünschen und Erwartungen der Kundschaft entsprechend zu erledigen.
Die vier Stellen im Grundbuchamt Teufen-Bühler-Stein können vollumfänglich durch die Grundbuchgebühren von Teufen und Kostenanteile der Gemeinden Bühler und Stein finanziert werden. Es wird in diesem Zusammenhang auf das Inserat in den amtlichen Publikationsorganen verwiesen. Zudem steht Gemeindepräsident Walter Grob bei Fragen gerne zur Verfügung.
Gemeindebeiträge 2. Semester 2013
Der Gemeinderat hat im 2. Semester folgende Gemeindebeiträge gesprochen:
Qualitätssystem Teufen; Bericht Rezertifizierungsaudit
Der Gemeinderat hat vom Bericht Rezertifizierungsaudit vom 13 . November 2013 Kenntnis genommen. Die Gemeinde Teufen (Allg. Verwaltung und Werkhof Bauamt, Betreibungsamt Appenzeller Mittelland, ARA, Forstamt und Wasserversorgung) ist seit Jahren, die Heime seit 2012 ISO-zertifiziert.
Der Bericht der letzten Überprüfung lautet sehr gut und die Zertifikate (ISO 9001:2008) behalten ihre Gültigkeit ohne Unterbruch.
Rücktritt aus Behörden
Gemäss den Bestimmungen in kantonalen und kommunalen Erlassen sind Rücktritte aus dem Kantonsrat und aus kommunalen Behörden (Gemeinderat, Geschäftsprüfungskommission) bis spätestens 31. Januar 2014 schriftlich zu erklären und der Gemeindekanzlei einzureichen. Die ersten Wahlgänge für allfällige Ergänzungswahlen sind wie folgt terminiert: Kantonale Ergänzungswahlen am 9. Februar 2013, Kommunale Ergänzungswahlen am 6. April 2014.
Aufgrund der nachgeführten Personalplanung ist aktuell mit keinen Rücktritten aus dem Gemeinderat zu rechnen.
Rücktritt aus gemeinderätlichen Kommissionen und Arbeitsgruppen
Gemäss den Bestimmungen der Gemeindeordnung haben Mitglieder von gemeinderätlichen Kommissionen und Arbeitsgruppen ihren Rücktritt mindestens 8 Wochen vor Ablauf eines Amtsjahres Ende Mai schriftlich bekannt zu geben; d.h. er ist bis spätestens 4. April 2014 der Gemeindekanzlei einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Rücktritte publiziert. GK