Initiativen Ortsdurchfahrt Teufen
Unmittelbar vor Weihnachten hat der Gemeinderat das Urteil des Bundesgerichtes betreffend die Überprüfung der materiellen Gültigkeit der Volksinitiative Doppelspur Teufen erhalten. Nachdem die erhobene Beschwerde abgewiesen wurde, verbleibt die Initiative für einen Bahntunnel zwischen Bahnhof und Stofel zur Abstimmung durch die Stimmberechtigten. Diese hat der Gemeinderat bekanntlich anfangs Dezember für gültig erklärt und die Abstimmung auf den 15. Mai 2022 angesetzt. Das Bundesgerichtsurteil zur Doppelspurinitiative wie auch das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Schindler, aus welchem die Gültigkeit der Bahntunnelinitiative ergeht, werden auf der Homepage Zukunft Teufen aufgeschaltet.
Projektierungskredit altes Schulhaus Hörli
Im Zuge der Schulraumplanung und der zu erwartenden ansteigenden Schülerzahlen in den kommenden Jahren hat die Baukommission eine Machbarkeitsstudie für die zukünftige Nutzung des alten Schulhauses Hörli durchgeführt. Erwähnte Studie hat ergeben, dass aus planerischer Sicht eine gute Lösung erarbeitet werden kann. Ergänzend wurde eine Gebäudeanalyse durchgeführt, welche dem Gebäude eine sehr gute Bausubstanz bescheinigt.
Die Baukommission hat infolge der gewonnenen Erkenntnisse dem Gemeinderat einen Projektierungskredit in der Höhe von CHF 220’000 zur Genehmigung unterbreitet, welchem der Gemeinderat seine Zustimmung erteilt hat. Die Kosten für den Projektierungskredit und die Ausführungsarbeiten, sind in der Budgetplanung 2023 – 2024 berücksichtigt.
Einführung Parkplatzbewirtschaftung Zeughausplatz und Landhausstrasse
Die Kommission Betriebe und Sicherheit hat sich im Auftrag des Gemeinderates intensiv mit der Thematik der Parkplatzbewirtschaftung auf dem Gemeindegebiet auseinandergesetzt. Infolgedessen unterbreitete sie dem Gemeinderat einen Antrag zur Einführung der aktiven Parkplatzbewirtschaftung an der Landhausstrasse und dem Zeughausplatz. Mit diesem Schritt soll das Parkplatzregime im Dorfzentrum vereinheitlicht werden und der vermehrt auftretenden Problematik mit Langzeitparkierenden (Lastwagen, Baumaschinen, Wohnwagen etc.) entgegengewirkt werden. Der Gemeinderat hat den Überlegungen und den Anträgen der Kommission Betriebe und Sicherheit zugestimmt.
Folglich ergibt sich folgende Gebührenregelung für die beiden Parkplätze:
Zeughausplatz
Bewirtschaftung: Ganztägig von 00.00 – 24.00 Uhr
3 h gratis Parkzeit
bis 6 h 1.-
bis 12 h 3.-
bis 24 h 5.-
Landhausstrasse
Bewirtschaftung: Montag – Freitag 08.00 -19.00 Uhr, Samstag 08.00 – 16.00 Uhr
3 h gratis Parkzeit
bis 6 h 1.-
bis 12 h 3.-
bis 24 h 5.-
Die von der Gemeinde ausgegebenen Tages- und Monatskarten zum Parkieren sind sowohl auf dem Zeughausplatz als auch an der Landhausstrasse gültig. Der Gebührentarif wird analog des Gebührentarifs der Tiefgarage Sporthalle Landhaus erhoben. Als zusätzliche Begleitmassnahme wird die freie Parkdauer in der Tiefgarage Landhaus von 4h auf 3h reduziert und an die übrigen Parkplätze angeglichen. Die aktuell gültigen Tarife der Tiefgarage erfahren keine Anpassung.
Die amtliche Publikation erfolgt demnächst.
Revision Ortsplanung; Verabschiedung Richtplanentwurf zum Mitwirkungsverfahren
Nach Ausarbeitung durch die Planungskommission an mehreren Workshops hat der Gemeinderat den Entwurf der kommunalen Richtplanung am 31. Oktober 2020 zuhanden der kantonalen Vorprüfung verabschiedet. Nach Erhalt des Vorprüfungsberichtes des Departementes Bau und Volkswirtschaft hat sich wiederum die Planungskommission mit der Bereinigung auseinandergesetzt. Unter Berücksichtigung der Bereinigungen wurde der Richtplan dem Gemeinderat vorgelegt. Dieser hat das Papier an seiner Sitzung zuhanden der öffentlichen Mitwirkung verabschiedet.
Die öffentliche Mitwirkung zum Richtplanentwurf wird voraussichtlich ab Ende Januar 2022 auf der elektronischen Mitwirkungsplattform der Gemeinde Teufen für drei Monate aufgeschaltet. Nach erfolgter Aufschaltung erfolgt eine zusätzliche Information in den Publikationsorganen. Nebst der physischen und digitalen Mitwirkung wird eine öffentliche Informationsveranstaltung angesetzt, sofern es die aktuelle Pandemiesituation zulässt.
Mitteilung aus der Gemeindekanzlei
Am 3. April 2022 findet die Ergänzungswahl eines Mitgliedes der Geschäftsprüfungskommission statt. Die Ergänzungswahl wurde infolge Wegzuges und somit dem Ausscheiden von Matthias Kuratli aus der Geschäftsprüfungskommission notwen
Die Meldung von Kandidaturen gestaltet sich wie folgt:
Nichtamtliche Wahlzettel sind gestattet, wenn diese hinsichtlich Farbe und Format mit den amtlichen Wahlzetteln übereinstimmen. Zur Gewährleistung dieser Voraussetzungen übernimmt die Gemeindekanzlei die Koordination des Drucks sämtlicher nichtamtlicher Wahlzettel. Die Kosten müssen von den einreichenden Parteien, Organisationen und Personen selbst getragen werden. Die Meldungen für die nichtamtlichen Wahlzettel sind bis spätestens 9. Februar 2022 bei der Kanzlei einzureichen.
Wird das absolute Mehr im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet am 15. Mai 2022 ein zweiter Wahlgang statt. Kandidaturen für den 2. Wahlgang sind der Gemeindekanzlei bis 11. April 2022 zu melden.