Quartierplanänderung Steinwichslen; öffentliche Mitwirkung
Der Quartierplan Steinwichslen, welcher im Jahre 1990 erlassen und im Jahre 2000 teilrevidiert wurde, regelt für ein weitläufiges Gebiet im südlichen Teil von Niederteufen diverse Bestimmungen zur Erschliessung, Überbauung und Gestaltung. Aufgrund eines geplanten privaten eingeschossigen Bauvorhabens auf Parz. Nr. 393 wurde der Quartierplan für den Teilbereich Parz. Nr. 2528, 393, 1154, 391, Auf dem Stein, Niederteufen, überprüft.
Zwecks Förderung der Dichte innerhalb der bereits überbauten Bauzonen wurde der Quartierplan in der Folge angepasst. Für die Erweiterungsbaute wurde ein Baubereich definiert, als Kompensation für die sich im neuen Baubereich befindenden Baubestandsflächen eine Hecke vorgeschrieben und die Baulinie zur Strasse auf einen Strassenabstand von rund 4m reduziert.
Die zuständigen kantonalen Amtsstellen haben das Vorhaben geprüft und eine Genehmigung in Aussicht gestellt. Für die Quartierplanänderung kommt das ordentliche Verfahren nach Baugesetz zur Anwendung. Dies bedeutet, dass die Planunterlagen während 30 Tagen öffentlich aufgelegt werden und der Quartierplan dem fakultativen Referendum untersteh
Vorgängig der öffentlichen Auflage wird das Vorhaben der öffentlichen Vernehmlassung unterstellt. Die detaillierten Unterlagen können auf der Gemeindekanzlei Dorf 9, 9053 Teufen, eingesehen werden. Allfällige Stellungnahmen und Hinweise sind an den Gemeinderat zu richten. Vorbehältlich allfälliger Eingaben im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung ist die Planauflage auf Anfang Januar 2018 vorgesehen.