Nur noch Gebührensäcke

26.08.2019 | Timo Züst
Gebührenmarke
Die Gebührenmarke ist bald Geschichte. Foto: tiz Timo Züst Die Abfallregion St. Gallen-Rorschach-Appenzell (A-Region) schafft auf Ende Jahr ihre Gebührenmarke ab. Übrig bleibt die Sperrgutmarke. Was bedeutet das? Die TP hat für euch die wichtigsten Antworten zusammengefasst. Um welche Marke geht es? Die orange «Gebührenmarke» (siehe Foto). Bisher kann diese Marke bei Geschäftsstellen, die auch den Gebührensack verkaufen, bezogen werden. Auf einen 35-Liter-Abfallsack muss eine Marke, auf einen 60-Liter müssen zwei und auf einen 110-Liter drei Marken geklebt werden. Eine Marke kostet zwei Franken. Was passiert mit ihr? Die A-Region schafft diese Marke auf Ende Jahr ab. Per 1. Januar 2020 wird eine neue Marke eingeführt. Sie ist nur noch für Sperrgut gültig. Für den Kehricht sind ab dann ausschliesslich die Gebührensäcke der A-Region zu verwenden. Was mache ich mit meinen alten Marken? Obwohl der Verkauf der alten Marken per 31. Dezember 2019 eingestellt wird, darf sie weiterhin verwendet werden. Und zwar bis zum 30. Juni 2020. Danach wird die alte Marke nicht mehr akzeptiert. Kann ich übrig gebliebene Marken zurückgeben? Nein. Nichtgebrauchte Marken werden weder von den Verkaufsstellen noch der A-Region zurückerstattet. Die A-Region empfiehlt deshalb, frühzeitig auf die neuen Marken umzustellen. Was kosten die neuen Marken? Vier Franken pro Stück. Dabei handelt es sich laut der A-Region aber nicht um eine versteckte Preiserhöhung. Bisher sei einfach die doppelte Menge an Zwei-Franken-Marken nötig gewesen. Wie die genauen Tarife aussehen, soll frühzeitig in den Abfallinfos der Gemeinde publiziert werden. Ist die A-Region mit dieser Umstellung die Ausnahme? Nein. In anderen Kantonen werden schon länger nur Kehricht- bzw. Gebührensäcke und Sperrgutmarken akzeptiert. Zum Beispiel im Kanton Thurgau – aber auch in der Stadt St. Gallen. Was sind die Gründe für die Umstellung? Dazu Thomas Huber, Geschäftsführer der A-Region: «Grund für die Umstellung ist die Zunahme der Unterflurbehälter. Bereits beim DV-Beschluss 2013 bezüglich derer Zulassung wiesen wir darauf hin, dass die Kontrolle der Abfallsäcke bei solchen Behältern viel anspruchsvoller wird. Das betrifft natürlich insbesondere Säcke mit Gebührenmarken. Um zu kontrollieren, ob einzelne schwarze Säcken in den Behältern mit den entsprechenden Marken versehen worden sind, müssten wir die Behälter fast auf der Strasse ausleeren. Wenn in Zukunft aber nur noch Gebührensäcke erlaubt sind, wird es viel einfacher, die schwarzen Säcke zu erspähen. Dann kann man ab und zu auch so einen Sack ‘herausfischen’ und auf die entsprechenden Bedingungen hinweisen.»

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