Einführung Angebot Schulsozialarbeit im Appenzeller Mittelland
Die Gesellschaft hat sich in den letzten Jahren verändert. Der Schulalltag zeichnet sich zunehmend durch eine hohe Komplexität aus. Der Umgang mit unterschiedlichen und sich wandelnden Wertvorstellungen, verschiedene kulturelle Hintergründe sowie zahlreiche andere äussere Einflüsse erfordern neue Konzepte, die den Unterricht unterstützen und ergänzen. Das Mittelland im Kanton Appenzell Ausserrhoden möchte dieser Entwicklung Rechnung tragen. Eine Arbeitsgruppe hat eine gemeindeübergreifende Bedarfsanalyse initiiert, die von den Gemeinden Teufen, Bühler, Gais, Speicher, Trogen, Wald und Rehetobel finanziert wurde. Deren Abschlussbericht vom September 2015 bildet die Grundlage für die Konzeptentwicklung und Initiierung einer Schulsozialarbeit für das Appenzeller Mittelland.
Aus der Bedarfsanalyse geht hervor, dass vermehrt Situationen und Schwierigkeiten auftreten, welche die Lehrpersonen sowie die Schulleitung stark belasten. Die Herausforderungen im Schulalltag sind jedoch komplexer und können nicht alleine durch die Schule und externe Fachund Beratungsstellen aufgefangen werden. Deshalb ist die Arbeitsgruppe zum Schluss gelangt, dass die Einführung der Schulsozialarbeit sinnvoll und notwendig ist.
[grauer-kasten title=“Schulsozialarbeit“ text=“Die Praxis der Schulsozialarbeit ist darauf ausgerichtet, Lösungen und Bewältigungsformen für konkrete Probleme zu finden. Die Lösungen werden jedoch nicht von der Schulsozialarbeit direktiv vorgegeben, sondern von den beteiligten Personen miteinander ausgehandelt. Die Schulsozialarbeit berät, begleitet und unterstützt die Schülerinnen und Schüler in ihrer sozialen Entwicklung, bei der Alltagsbewältigung, bei Beziehungsschwierigkeiten untereinander sowie mit den Eltern und Lehrpersonen. Mit Gruppen und/oder Klassen erarbeitet sie angemessene Interventionen und unterstützt und begleitet Prozesse der Lösungsfindung. Die Schulsozialarbeit unterstützt und berät Lehrpersonen und die Schulleitung bei sozialen Fragestellungen sowie problematischen Entwicklungen und Tendenzen. Durch ihre Mitwirkung bei Prävention und Früherkennung begegnet sie unerwünschten Situationen und Entwicklungen vorbeugend und frühzeitig. Das Beratungsangebot steht niederschwellig allen Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern und Erziehungsberechtigten zur Verfügung. Die Schulsozialarbeit Mittelland orientiert sich an den Grundsätzen und Methoden der Sozialen Arbeit sowie am Berufskodex des Berufsverbandes AvenirSocial. Sie ist konfessions- und kulturneutral. Entsprechend ihren Grundsätzen setzt sich die Schulsozialarbeit zum Ziel, Kinder und Jugendliche vom Kindergarten bis zum Ende ihrer obligatorischen Schulzeit zu begleiten. Ihre Herausforderungen und Entwicklungsaufgaben stehen dabei im Zentrum. “ ]
Der Gemeinderat Teufen hat Ende April 2018 einen Vereinbarungsentwurf zuhanden der mitwirkenden Gemeinden verabschiedet und sich bereit erklärt, als Sitzgemeinde die Federführung zu übernehmen. In der Zwischenzeit haben die Gemeinderäte Bühler, Gais, Speicher, Trogen und Rehetobel sowie die Gemeinde Wald für die Sekundarschule das Interesse bestätigt und zum Vereinbarungsentwurf Stellung genommen.
Der Gemeinderat Teufen hat die Vereinbarung unter Berücksichtigung der Eingaben bereinigt und wird diese den beteiligten Gemeinden zusammen mit dem definitiven Kostenteiler zur erneuten Stellungnahme unterbreiten. Wie in den meisten Gemeinden wird die Ausgabenbewilligung auch in der Gemeinde Teufen dem fakultativen Referendum unterstehen. Eine Gemeinde hat obligatorisch darüber abzustimmen.
Kostenteiler Projekte „Bahnhof Teufen“ und „Bahnhof-Kreuzung“
Der Gemeinderat hat den Kostenteilern zwischen der Appenzeller Bahnen AG, dem Kanton Appenzell Ausserrhoden und der Gemeinde Teufen zugestimmt.
In Bezug auf den Bahnhof Teufen beträgt der Kostenanteil der Gemeinde für die Realisierung der Park + Ride-Parkplätze und die Veloabstellanlagen CHF 56‘000.
Für die Bahnhof-Kreuzung, die Zufahrten zur Kreuzung, die Trottoirs, die Beleuchtung sowie für den neuen Bus-Perron hat die Gemeinde einen Beitrag von CHF 701‘000 beizusteuern.
Die Gemeindeanteile basieren auf dem eidgenössischen Eisenbahngesetz und dem kantonalen Strassengesetz. Nach umfassender Prüfung hat der Gemeinderat den Gemeindeanteilen, welche eine gebundene Ausgabe darstellen, zugestimmt.
Signalisationen von Parkverboten
Der Parkplatz am Bleichiweg beim Abgang zur Zivilschutzstelle ist oftmals mit Fahrzeugen besetzt, wobei der Parkplatz grundsätzlich den Nutzern der Zivilschutzanlage vorbehalten wäre. Ein Parkverbot mit dem notwendigen Zusatz soll die vorgesehene Parkplatznutzung sicherstellen.
Die Parkplätze bei der Gruppenunterkunft Alpstein werden des Öfteren von Dauerparkern belegt, sodass die Parkplätze den Mietern nicht in gebührendem Umfang zur Verfügung stehen. Die sich dort befindenden Parkverbote sind handgemacht und wurden noch nie offiziell bewilligt.
Diesem Zustand soll Abhilfe geschaffen werden. Der Gemeinderat hat der Signalisation der vorgenannten Parkverbote zugestimmt. Die amtliche Publikation erfolgt nach den Schulsommerferien.
Vernehmlassung Teilrevision Gemeindeordnung
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 13. Februar 2018 die von der eingesetzten Arbeitsgruppe vorbereitete Teilrevision Gemeindeordnung in erster Lesung zuhanden der öffentlichen Vernehmlassung verabschiedet. Die politischen Gruppierungen und interessierte Kreise der Bevölkerung wurden eingeladen, bis Ende Mai 2018 zur Teilrevision Gemeindeordnung Stellung zu nehmen.
Während der Vernehmlassungsfrist sind auf der Gemeindekanzlei insgesamt sieben Stellungnahmen eingegangen. Nach Vorbereitung durch die Arbeitsgruppe hat sich der Gemeinderat an seiner letzten Sitzung mit den Eingaben auseinandergesetzt und dabei einzelne Anpassungen beschlossen. Eine Anpassung sei an dieser Stelle erwähnt. Wie in mehreren Eingaben anbegehrt wurde, soll das Entschädigungsreglement für Behördemitglieder und nebenamtliche Funktionäre vom Gemeinderat erlassen und anschliessend dem obligatorischen Referendum unterstellt werden.
Mit dem besten Dank für das aktive Mitwirken wird der Gemeinderat die Eingaben nun einzeln und schriftlich beantworten.
Verkauf Wohnhaus Oberfeld (Jägerhüsli)
Der Gemeinderat hat die Thematik Wohnhaus Oberfeld (Jägerhüsli) in den Jahren 2014/2015 kontrovers diskutiert. Seit dem 1. September 2015 geht er aber unverändert davon aus, das Wohnhaus Assek. Nr. 1063 nicht abzubrechen und die Liegenschaft Parz. Nr. 2157, welche eine Fläche von 2‘477 m2 aufweist, ausserhalb des bäuerlichen Bodenrechtes zu belassen sei. Mit dem Widerruf des Abbruchentscheides wurde das ursprünglich ergriffene Referendum gegenstandslos und abgeschrieben.
Der Gemeinderat hat sich in der Folge für die Erstellung eines Naturerlebnishauses für Vereine ausgesprochen und die entsprechenden Abklärungen in die Wege geleitet. Sollte kein Interesse vorhanden sein, sei ein Verkauf anzustreben. Nachdem eine Baurechtsermittlung beim Kanton das entsprechende Potential bestätigt hatte, wurde das Naturerlebnishaus für Vereine öffentlich ausgeschrieben. Auf die Ausschreibung Ende 2017 hin haben sich keine Interessenten gemeldet.
Der Gemeinderat hat nun nach umfassender Aufbereitung der baurechtlichen Möglichkeiten beschlossen, das Jägerhüsli zu verkaufen. Die Ausschreibung mit Angabe der für einen Verkauf definierten Kriterien erfolgt unmittelbar nach den Schulsommerferien.
Arbeitsgruppe finanzielle Unterstützung von Kindertagesstätten
Das Engagement der Gemeinde Teufen bei der Kinderbetreuung im Vorschulalter soll umfassend geprüft und neu definiert werden. Zu diesem Zweck hat der Gemeinderat eine Arbeitsgruppe unter Leitung von Gemeinderat Roger Stutz eingesetzt. Der Arbeitsgruppe gehören im Weiteren Miriam Rutz, Gabriela Blankenhorn, Kerstin Winiger, Oliver Schmid sowie Thomas Ortlieb an. Der Gemeinderat dankt den Gewählten, die Aufgabe im Dienste der Öffentlichkeit auszuüben.
Der Gemeinderat hat ausserdem…
- unter dem Vorbehalt der Erteilung des Schweizer- und Kantonsbürgerrechts an Ramona Preuss, Vorderhausstrasse 1, Teufen, das Gemeindebürgerrecht erteilt. Der Gemeindera gratuliert der Gesuchstellerin herzlich;
- in Nachachtung der neu geregelten Mitfinanzierung der Stiftung Grubenmann-Sammlung, welche dem fakultativen Referendum unterstellt wurde, die entsprechende Leistungsvereinbarung angepasst;
- den Jahresbericht, die Jahresrechnung 2017 sowie das Budget 2018 der Ludothek unter Verdankung der geleisteten Arbeit genehmigt;
- den Jahresbericht und die Rechnung 2017 des Vereins Tüüfner Poscht unter Verdankung der geleisteten Arbeit zustimmend zur Kenntnis genommen;
- für die Sanierung der Beleuchtung entlang der Rütihofstrasse (Teil Gemeindestrasse) einen Kredit von CHF 88‘000 freigegeben;
- einer Kreditüberschreitung von CHF 50‘000 für die Anschaffung eines Hubarbeitsgerätes, welches aus Gründen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes für grössere Hallen benötigt wird, zugestimmt;
- für das erste Semester 2018 Gemeindebeiträge an verschiedene Institutionen im Umfang von CHF 10‘920 ausgerichtet.
Infos aus der Verwaltung
Am 30.Juni 2018 zählte die Einwohnerkontrolle 6‘220 Einwohner/innen. Dies ist gegenüber Ende Mai 2018 eine Abnahme um 12 Personen.