Wahl Leiter Kanzleidienste / Gemeindeschreiber – Stv.
Der Gemeinderat hat aus zahlreichen Bewerbungen Markus Peter, Eggersriet, per 1. August 2017 zum Leiter Kanzleidienste / Gemeindeschreiber-Stv. (80 Stellenprozente) gewählt.
Markus Peter ist 48 Jahre alt. Nach 12 Jahren Verwaltungstätigkeit als Gemeindepräsident in Eggersriet ist Markus Peter seit dem Jahre 2013 als selbständiger Dienstleister für zahlreiche Gemeinden, vornehmlich im Kanton St. Gallen, und seit einem halben Jahr auch für die Gemeinde Teufen im Einsatz. Bis zum Zeitpunkt seiner Festanstellung bei der Einwohnergemeinde Teufen wird sich Herr Peter aus der operativen Tätigkeit bei der Unternehmung Peter & Partner Dienstleistungen zurückziehen.
Der Gemeinderat gratuliert Markus Peter herzlich zur Wahl und heisst ihn als Mitarbeiter herzlich willkommen.
Vernehmlassung Teilrevision kantonales Baugesetz
Die erste Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes des Bundes enthält eine fünfjährige Umsetzungsfrist. Innert dieser Frist, das heisst bis zum 1. Mai 2019, müssen sowohl die Anpassungen in der kantonalen Richtplanung als auch die entsprechenden Anpassungen im Baugesetz, insbesondere die zwingenden kantonalrechtlichen Mindestregelungen über den Mehrwertausgleich, in Kraft gesetzt sein. Ansonsten wird die Ausscheidung neuer Bauzonen von Bundesrecht wegen unzulässig.
Das Konzept sieht eine Gliederung der Überarbeitung des Baugesetzes in zwei Etappen vor. In der zur Diskussion stehenden ersten Etappe werden nur diejenigen Teile bearbeitet, welche durch übergeordnetes Recht zwingend bis 1. Mai 2019 umgesetzt sein müssen.
Dieses schrittweise Vorgehen wird unterstützt. Es wird jedoch bedauert, dass zum Zeitpunkt der Vernehmlassung zur Teilrevision Baugesetz noch kein Entwurf zur Verordnung, welcher ein erheblicher Gestaltungsspielraum beigemessen wird, vorliegt.
Der Gemeinderat hat sich nach umfassender Vorbereitung durch die Baubewilligungskommission und die Planungskommission zur Teilrevision kantonales Baugesetz vernehmen lassen und sich dabei insbesondere zu Themen wie der Mehrtwertabgabe bei Umzonungen, zu den vorgesehenen Anpassungen bei Sondernutzungsplänen, zur geplanten Abschaffung eines vereinfachten Verfahrens bei geringfügigen Änderungen an Nutzungsplänen und zu Erschliessungsfragen geäussert.
Zweite Anhörung kantonale Richtplananpassung 2015
Nach umfassender Vorbereitung durch die Planungskommission hat sich der Gemeinderat im Rahmen der zweiten Anhörung mit der Richtplananpassung 2015 auseinandergesetzt und sich dabei unter anderem mit nachfolgenden Themen befasst.
Das für die Gemeinde Teufen formulierte Wachstumsziel von 0,54% oder von rund 30 Einwohnerinnen und Einwohnern pro Jahr wurde dabei als oberste Grenze bezeichnet. Für den Gemeinderat Teufen stellt das Wachstum nicht ein eigentliches Ziel dar; er erachtet jedoch ein moderates Wachstum, welches auch in gesellschaftlicher Hinsicht gut verkraftet werden kann, als angemessen. Dies gilt es auch im Rahmen der Zonenplanung zu berücksichtigen.
Des Weiteren beantragt der Gemeinderat, dass die explizite Nennung von Teufen als Standplatz für Fahrende aus dem Richtplan gestrichen werden soll. Aktuell ist der Zeughausplatz eingetragen, wobei die Möglichkeit einer Verschiebung ins Gebiet Bächli aufgezeigt wird. Ein Standplatz für Fahrende ist mit infrastrukturellen Anforderungen verbunden, und der Zeughausplatz sollte weiterhin vollumfänglich für die bestehende Nutzung zur Verfügung stehen. Auch wenn es dem Rat bewusst ist, dass die Standplätze für Fahrende innerhalb des Kantons zu regeln sind, werden die im Gemeindegebiet vorgeschlagenen Plätze nicht als geeignet erachtet, das heisst Teufen sollte nicht explizit als Standort für Fahrende erwähnt werden.
Mit der vorgesehenen Festlegung, dass die kantonal zur Verfügung stehenden Siedlungserweiterungsflächen erst dann zur Verfügung stehen, wenn die entsprechenden Auszonungsflächen verteilt sind, wären die Einzonungsgemeinden von den Auszonungsgemeinden abhängig. Eine solche gegenseitige Abhängigkeit ist der Entwicklung der Gemeinden hinderlich. Es sollte eine andere Lösung gefunden werden.
Es bestehen offene Fragen bezüglich weiteren Bauzonentypen, ob diese dem Flächenkontingent für Neueinzonungen angerechnet werden. Bei der Appenzeller Siedlungsstruktur (Streusiedlung) ist dies von besonderer Bedeutung. Kurzonen und Intensiverholungszonen beispielsweise sollten dem Kontingent ebenfalls angerechnet werden.
Infos aus der Verwaltung
Am 31. Januar 2017 zählte die Einwohnerkontrolle 6‘231 Einwohner/innen. Dies ist gegenüber Ende Dezember 2016 eine Zunahme von 8 Personen.
Der Gemeinderat hat ausserdem…
- die Jahresrechnung 2016 Regionale Feuerwehr Teufen-Bühler-Gais genehmigt. Der Beitrag der Gemeinde Teufen beläuft sich auf CHF 394‘154.50 (Voranschlag CHF 407‘032.75);
- sich in zustimmendem Sinne zum Energiekonzept AR 2017 – 2025 vernehmen lassen;
- angesichts der ausserordentlichen Anzahl zu bearbeitender Tiefbauprojekte, welche nicht vollumfänglich mit den eigenen Ressourcen bearbeitet werden können, einen Nachtragskredit von CHF 90‘000.00 für externe Planerleistungen gewährt;
- die Bauabrechnung Sanierung Kunstrasen Aussensportanlage Landhaus über CHF 632‘421.85 (Voranschlag CHF 640‘000.00) genehmigt;
- die Bauabrechnung Umstellung auf LED-Beleuchtung Aussensportanlage Landhaus über CHF 66‘939.45 (Voranschlag CHF 78‘000.00) genehmigt;
- die Bauabrechnung Sanierung Friedhofgelände 2. Etappe über CHF 300‘198.50 (Investitionskredit CHF 300‘000.00) genehmigt.