In verschiedenen älteren Gewerbebauten Teufens hat sich in den vergangenen Jahrzehnten, aufgrund mangelnder Nachfrage nach Gewerberaum oder ungeeigneter Voraussetzungen für heutige gewerbliche Anforderungen, eine Mischnutzung entwickelt. Die heute in der Gewerbezone GE I liegenden Parzellen sollen neu einer Wohn- und Gewerbezone WG3 zugewiesen werden.
Dazu gehören auch die Bauten aus der Zeit der Textilindustrie entlang der Hauptstrasse zwischen den Ortsteilen Teufen und Niederteufen (Hauptstrasse 49 und 51 der Gebrüder Tobler & Co. AG sowie Hauptstrasse 39 und 41 der Paul Preisig AG). Dazwischen liegen zwei kleinere, ältere Wohnbauten in Privatbesitz (Hauptstrasse 43 und 45). Alle Liegenschaften befinden sich gemäss rechtskräftigem Zonenplan der Gemeinde Teufen in einer reinen Gewerbezone.
Die heute in der Gewerbezone GE I liegenden Parzellen sollen neu einer Wohn- und Gewerbezone WG3 zugewiesen werden. Westlich und östlich angrenzend befindet sich bereits eine Wohn- und Gewerbezone WG3. Das vom Teilzonenplan betroffene Gebiet ist, bis auf kleine Restflächen, weitgehend bebaut.
Mit der Umzonung soll zukünftig die zonengemässe Nutzung der heute bereits nicht mehr vorwiegend gewerblich, sondern gemischt genutzten, betroffenen Liegenschaften sichergestellt werden. Gleichzeitig soll die Öffnung der Nutzungsmöglichkeiten mithelfen, den längerfristigen Erhalt der historisch bedeutsamen Häuserzeile zu unterstützen.
Die zuständigen kantonalen Amtsstellen haben das Vorhaben geprüft und eine Genehmigung in Aussicht gestellt. Für den Teilzonenplan Hauptstrasse Nr. 39–51 kommt das ordentliche Verfahren gemäss BauG Art.45 ff zur Anwendung. Dies bedeutet, dass die Planunterlagen während 30 Tagen öffentlich aufgelegt werden und der Teilzonenplan dem obligatorischen Referendum (Urnenabstimmung) untersteht.
Die abschliessende Genehmigung erfolgt durch den Regierungsrat. Vorgängig der öffentlichen Auflage wird das Vorhaben der öffentlichen Vernehmlassung unterstellt. Die detaillierten Unterlagen können auf der Gemeindekanzlei Dorf 9, 9053 Teufen, eingesehen werden. Allfällige Stellungnahmen und Hinweise sind dem Gemeinderat bis am 30. Oktober 2017 einzureichen.