

Er ist mehr als vier Jahrzehnte her, der letzte richtige Teufner «Gastro-Brand». Das war auf der Waldegg am 26. Februar 1981, am «Schmutzigen Donnerstag». Das an diesem Tag geschlossene Gasthaus fing nach einem Kurzschluss Feuer und brannte komplett nieder. Ein Schicksalsschlag, ja eine Katastrophe, für die Familie Dörig. Und doch: Kein Vergleich zum Schrecken der Silvesternacht in Crans-Montana. Dort hat eine sich rasant ausbreitende Feuersbrunst («Flashover») in einer Kellerbar 40 jungen Menschen das Leben geraubt und rund 115 weitere schwer verletzt. Dieses unfassbare Unglück bestimmt während der ersten Tage des neuen Jahres naturgemäss nicht nur die Medien, sondern auch die Gedankenwelt vieler Schweizerinnen und Schweizer. Dabei tauchen Fragen auf wie: Wer ist für die Kontrollen zuständig? Was für Vorgaben muss ein Gastronomiebetrieb erfüllen? Und was für Regeln gelten für einen Grossanlass?
Die TP hat diese Fragen an Nicolas Scherrer weitergereicht – er ist Leiter Betriebe und Sicherheit bei der Gemeinde. Und er fängt am Anfang an: «Für die Eröffnung eines Gastrobetriebs ist in Ausserrhoden eine kantonale Betriebsbewilligung nach dem Gastgewerbegesetz erforderlich. Diese Bewilligung wird durch das Amt für Wirtschaft und Arbeit erteilt.» Und zwar nur, wenn gewisse Voraussetzungen gegeben sind. Zum Beispiel dass die betriebsverantwortliche Person «geeignet» ist, was soviel bedeutet, wie keine relevanten Vorstrafen oder offene Betreibungen. Weiter muss das Gebäude die nötigen baulichen, lebensmittelrechtlichen und feuerpolizeilichen Anforderungen erfüllen. «Ein Betrieb darf erst eröffnet werden, wenn sämtliche notwendigen Bewilligungen vorliegen und eine Betriebsabnahme, insbesondere im Bereich Brandschutz und Lebensmittelkontrolle, erfolgt ist.»
Über Gemeinde zum Kanton
Wer in Teufen einen Gastrobetrieb eröffnen will, muss also das entsprechende Gesuch auf der Gemeinde einreichen. Diese nimmt eine erste Prüfung der Unterlagen vor und reicht sie – wenn alles passt – an den Kanton weiter. Dort beschäftigen sich dann insbesondere das Amt für Wirtschaft und Arbeit und das Interkantonale Labor (Lebensmittelkontrolle) mit dem Dossier. Beim Thema Brandschutz ist hingegen die Gebäudeversicherung Assekuranz federführend. «Die Assekuranz prüft Brandschutzauflagen, ordnet bei Bedarf Massnahmen an und kontrolliert deren Umsetzung vor der Inbetriebnahme.» Seit 2008 wird ein Teil dieser Kontrollaufgaben von den «Feuerschauern» übernommen. Das Ganze ist über Zweckverbände organisiert. Das Hinter-, Mittel- und Vorderland haben je einen Feuerschauer, ein vierter ist in Herisau unterwegs. Sie sind laut der Website der Assekuranz für «Feuerungen aller Art mit weniger als 350 kW», «Wohngebäude aller Art (…)» und «Restaurants mit weniger als 100 Plätzen» zuständig. Grössere Betriebe werden unabhängig davon regelmässig von der Assekuranz besucht. Werden bei solchen Kontrollen Mängel festgestellt, müssen die Betriebe diese in nützlicher Frist – teilweise sofort – beheben, wenn sie keine Anzeige oder eine mögliche Schliessung riskieren wollen.
Laut der kantonalen Verordnung über den Feuerschutz müssen Kontrollen bei «gewerblichen, industriellen und landwirtschaftlichen» Gebäuden alle zehn und bei Gebäuden mit «grosser Personenbelegung» alle zwei bis fünf Jahre stattfinden.
Konzepte für Grossanlässe
Aber nicht nur für Gastronomiebetriebe gelten klare Regeln – auch bei Grossanlässen schauen Gemeinde, Polizei und Assekuranz genau hin. Nicolas Scherrer schreibt dazu: «Ab einer erwarteten Besucherzahl von mehr als 300 Personen müssen Veranstalter mehrere Konzepte erarbeiten. Dazu gehören ein Parkplatz- und Verkehrskonzept, ein Sicherheitskonzept, ein Notfall- und Evakuationskonzept sowie ein Brandschutzkonzept.» Sie müssen bei der Kantonspolizei, der Gemeinde und der Assekuranz eingereicht werden. «Für die Ausarbeitung gibt es kantonale Vorlagen, die auf der Gemeinde bezogen werden können.» Dieser Ablauf wurde im vergangenen Jahr in Zusammenarbeit von Gemeindepräsidienkonferenz und Kanton neu konzipiert. «Zudem werden die Vorgaben laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.»
Übrigens: Auch die gemeindeeigenen Veranstaltungsräume können sich diesen Kontrollen nicht entziehen. Im September 2025 erfolgte laut Nicolas Scherrer die jüngste gemeinsame Begehung mit Vertretenden der Assekuranz. «Dabei wurden konkrete Massnahmen definiert. Unter anderem die maximale Personenbelegung – abhängig vom Verwendungszweck.»