An Mariä Himmelfahrt, 15. August sind in Appenzell in einem feierlichen Gottesdienst die Kapuziner nach genau 425 Jahren segensreicher Tätigkeit in Innerrhoden verabschiedet worden. Vor drei Jahren hatte bereits das Kapuzinerinnenkloster Maria der Engel in Appenzell seine Pforten für immer geschlossen. Nun stellen sich in Teufen viele die Frage nach der Zukunft «unseres» Klosters Wonnenstein. Der Kirchenrechtler Claudius Luterbacher ist im Bistum St. Gallen für die Klöster zuständig.
Herr Luterbacher, sind bezüglich der Zukunft des Klosters Wonnenstein schon Entscheide gefallen?
Darüber sind noch keinerlei Entscheide gefällt worden, die Schwestern leben wie bis anhin im Kloster. Menschen, die dem Kloster nahestehen, unterstützen die Schwestern mit grossem Einsatz in vielen alltäglichen Dingen.
Wer entscheidet über die Schliessung dieses Klosters?
Das Kloster existiert prinzipiell unabhängig von der Anzahl oder dem Alter der Schwestern. Über eine allfällige Auflösung der Klostergemeinschaft entscheiden die Schwestern selber, denn das Kloster Wonnenstein ist autonom. Eine rechtliche Aufhebung des Klosters müssten die Schwestern in Rom beantragen.
Immer wieder hört man, dass die Gebäulichkeiten dem Kanton Appenzell Ausserrhoden zufallen, wenn die letzte Schwester das Kloster verlässt.
Nein, das stimmt nicht. Die Gebäude gehören der juristischen Person ‹Kloster Wonnenstein› selber und es ist nirgends bestimmt, dass diese bei einer Aufhebung irgendwem zufallen würden. Es wurde einzig festgelegt, dass das Gebiet innerhalb der Mauern des Klosters Wonnenstein politisch zum Kanton Appenzell Innerrhoden gehört, das Gebiet ausserhalb der Mauern zum Kanton Appenzell Ausserrhoden. Diese Bestimmung betrifft aber die Eigentumsverhältnisse nicht.
Falls das Kloster in den nächsten Jahren aufgehoben wird: Gibt es Ideen für eine künftige Nutzung und wer entscheidet letztlich, was sinnvoll und zulässig ist oder nicht?
Vor der rechtlichen Aufhebung bestimmen einzig die Wonnensteiner Schwestern über die Nutzung des Klosters. Falls sie keine Entscheide darüber treffen würden, wäre im Aufhebungsfall die zuständige Kongregation in Rom die entscheidberechtigte Instanz. Es scheint übrigens, dass viele Leute die unterschiedlichsten Ideen für eine künftige Nutzung haben und diese den Schwestern auch kundtun. Das halte ich zum heutigen Zeitpunkt für nicht besonders sensibel.
Interview: Erich Gmünder
(Das Interview wurde via Mail geführt).
Hintergrund
Kloster Wonnenstein – geschichtsträchtiger Ort
Wonnenstein ist eines der ältesten KIöster in der Region. weiterlesen…
Erich Gmünder | 1. 09. 2011 |