Klimaklage mit Teufner Unterstützung

03.04.2023 | Timo Züst
klimaseniorinnen (2)
Die «KlimaSeniorinnen» ziehen vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Am 29. März 2023 verhandelte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg die Klage des Vereins der «KlimaSeniorinnen Schweiz». Als Unterstützerinnen mit dabei waren auch Mägi Bischof und Herta Lendenmann aus Teufen und Ruth Saxer aus Speicher. Hier lesen Sie den Bericht von Herta Lendenmann.

Der Klimawandel ist zur grössten Bedrohung der Menschheit geworden. Weil der politische Kampf für wirksame Klimaschutz-Massnahmen von mächtigen Interessen blockiert wird, beschreiten die «KlimaSeniorinnen» den juristischen Weg. Der schweizerische Staat unternimmt ihrer Ansicht nach zu wenig gegen den CO₂-Ausstoss und die Auswirkungen des Klimawandels. Damit gefährde er die Gesundheit und das Leben allgemein und insbesondere von älteren Frauen als vulnerabelste Gruppe.

Die Rechtsgrundlage für diese Klimaklage ist die Europäische Menschenrechtskonvention und die in der Bundesverfassung verankerte Pflicht des Staates, unser Recht auf Leben und Gesundheit zu schützen. Im Weiteren berufen sich die «KlimaSeniorinnen» auf das Pariser Klimaabkommen von 2015 und 2018 mit den verbindlichen Klimazielen. Mit der Klage, ihr Recht auf Leben und ihr Recht auf Gesundheit würden verletzt, fanden sie in der Schweiz kein Gehör. Sie setzen ihre Hoffnung nun deshalb in den Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).

Der 29. März 2023 hat das Potenzial, als Meilenstein in die Geschichte im weltweiten Kampf gegen die sich immer deutlicher abzeichnende Klimakatastrophe einzugehen. Erstmals überprüft der EGMR in Strassburg, inwiefern ein Staat wie die Schweiz die Treibhausgasemissionen stärker reduzieren muss, um die Menschenrechte der eigenen Bevölkerung zu schützen.

Nicht nur die Schweiz, auch andere Mitgliedsländer des Europarats dürften das Urteil mit Spannung erwarten. Sollte das Urteil positiv ausfallen, müsste die Schweiz eine effizientere Strategie gegen die Klimakrise wählen.

Mehrfach abgeblitzt

Der Kampf der «KlimaSeniorinnen», einem Verein, dem über 2000 Frauen im Pensionsalter aus allen Schweizer Landesteilen angehören, geht zurück auf deren Beschwerde beim Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im Jahr 2016.

Dem Auftritt in Strassburg ging also ein siebenjähriger hürdenreicher Weg durch juristische Instanzen voraus. Dreimal sind die «KlimaSeniorinnen» abgeblitzt; erst beim UVEK, dann vor dem Bundesverwaltungsgericht und 2020 schliesslich vor dem Bundesgericht.

Es hiess, die Frauen seien nicht klageberechtigt und könnten keine spezifische Betroffenheit geltend machen. Ausserdem sei das Recht auf Gesundheit und Leben nicht ausreichend tangiert. Und eine (menschenrechtliche) Schutzpflicht des Staates gegenüber seinen Bürger:innen sei im Fall des Klimawandels nicht gegeben.

Aufgeben war dennoch keine Option. Also zogen die «KlimaSeniorinnen» die Klage – unterstützt von Greenpeace – weiter nach Strassburg. Heftige Reaktionen blieben nicht aus. So erhielten die «KlimaSeniorinnen» auch anonyme Mails, wie zum Beispiel: «Euch hätte man früher auf den Scheiterhaufen gebracht.»

Die Beschwerde der «KlimaSeniorinnen» ist nur eine von mehreren Klimaklagen, die in Strassburg demnächst verhandelt werden. Allein ist die Gruppe mit ihrem Vorhaben also nicht. Die Klage wird international wahrgenommen. Auch in anderen Kontinenten interessiert man sich dafür, weil das der erste Fall ist, in dem ältere Frauen im Zusammenhang mit den Folgen des Klimawandels eine besondere Betroffenheit geltend machen.

Weitreichende Konsequenzen sind möglich
Die Klage der «KlimaSeniorinnen» könnte vom EGMR ganz oder teilweise gutgeheissen, selbstverständlich auch abgewiesen werden. Was das Urteil für konkrete Auswirkungen auf die Schweizer Klimapolitik haben wird, hängt im Einzelnen von der Urteilsbegründung ab. Sicher ist, dass das Urteil nicht nur für die Schweiz, sondern für alle 46 Staaten, die dem Europarat angehören, bindenden Charakter hat. Frühestens Ende 2023 wird mit der Urteilsverkündung zu rechnen sein.

www.klimaseniorinnen.ch

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