Klarstellung im Zusammenhang mit der Kurz-Tunnel-Initiative

11.05.2017 | TPoscht online
wappen  teufen

In Leserbriefen und Kommentaren im Zusammenhang mit der Kurz-Tunnel-Initiative wird immer häufiger der im 2015 vom Stimmvolk abgelehnte Langtunnel wieder ins Spiel gebracht. Dem Gemeinderat ist es daher ein Anliegen, bezüglich Langtunnel folgendes klarzustellen:

 

Bei einer Annahme der Volksinitiative für den Bau eines Kurz-Tunnels zwischen Bahnhof und Schützengarten, ist der Gemeinderat verpflichtet, sich an den Inhalt der Volksinitiative zu halten. Dieser lautet: „Der Gemeinderat Teufen wird hiermit angeregt, über einen Objektkredit von geschätzten CHF 10 Mio. für den Bau eines Kurz-Tunnels zwischen Bahnhof und Schützengarten abstimmen zu lassen.“

Der Gemeinderat muss zwingend die Vorarbeiten (Projektierungs- und anschliessend Objektkredit) für einen Kurztunnel weitertreiben, ansonsten würde sich der Gemeinderat über zwei Abstimmungsergebnisse (Nein zum Langtunnel, JA zur Kurz-Tunnel-Initiative) hinweg setzen, was rechtlich unzulässig ist.

Gemeinderat Teufen

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