Abstellung des Kirchengeläuts während der Nachtruhe
Mit einem Schreiben wendet sich eine Anzahl Einwohner im Bereich „Dorf“ an den Gemeinderat und beantragt, das Schlagen der Glocken der evang. Kirche den Zeiten der kath. Kirche anzupassen, d.h. um 22.00 Uhr erfolgt der letzte und um 06.00 Uhr der erste Glockenschlag. Am Wochenende (Samstag und Sonntag) wird auf das Läuten um 06.00 Uhr verzichtet.
Der Gemeinderat hat dem Gesuch im Grundsatz entsprochen unter dem Vorbehalt, dass diese Neuregelung dem öffentlichen Interesse entspricht; diese Änderungen erfolgen im Verlauf der nächsten zwei Wochen.
Sollten innerhalb eines halben Jahres keine entgegensprechenden schriftlichen Anträge beim Gemeinderat eintreffen, so tritt diese Neuregelung per 1. Juni 2016 definitiv in Kraft.