Infos aus der Verwaltung
Am 30. April 2017 zählte die Einwohnerkontrolle 6‘205 Einwohner/innen. Dies ist gegenüber Ende März 2017 eine Abnahme von 3 Personen.
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Auffahrt und Pfingsten
Über Auffahrt und Pfingsten bleiben die Büros der Gemeindeverwaltung an folgenden Tagen geschlossen:
- Auffahrt, 25. Mai 2017
- Freitag nach Auffahrt, 26. Mai 2017
- Pfingstmontag, 5. Juni 2017
An den anderen Tagen gelten die üblichen Öffnungszeiten.
An Wochenenden und Feiertagen, 10.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr, ist unter der Telefonnummer 071 335 00 35 jeweils ein Pikettdienst für Todesfälle eingerichtet. Der Gemeinderat und das Personal der Gemeindeverwaltung wünschen Ihnen schöne Feiertage.
Information Strassensperrung
Gemäss Mitteilung des kantonalen Tiefbauamtes und der Appenzeller Bahnen AG wird die Kantonsstrasse Nr. 12.2 St. Gallen – Teufen, Teilstück Lustmühle – Rütihofstrasse, voraussichtlich vom Freitag, 26. Mai 2017 ab 22.00 Uhr durchgehend bis Sonntag, 28. Mai 2017, ca. 12.00 Uhr gesperrt. Eine Umleitung wird signalisiert.
Reformierte Kirche Teufen; Runder Tisch Kirchengeläut während der Nachtruhe
An einem vom Gemeinderat einberufenen Runden Tisch, unter Leitung von Gemeinderätin Pascale Sigg-Bischof, haben sich Befürworter und Gegner des während der Nacht ertönenden Glockenschlags ausgetauscht. Im Oktober 2016 wurde mit einer zweiten sechsmonatigen Testphase gestartet. Während dieser Testphase blieb der Stundenschlag in der Nacht eingeschaltet, aber mittels Einbau eines Hammerhebewerks von 22.01 Uhr bis 05.59 Uhr gedämpft. Der Viertelstundenschlag blieb während der gleichen Zeitdauer abgestellt. Zudem wurde an den Wochenenden sowie an Feiertagen auf das Kirchengeläut um 06.00 Uhr am Morgen verzichtet.
Am 1. Mai 2017 traf sich der Runde Tisch zur Auswertung der letzten Testphase. Aufgrund der grossmehrheitlich positiven Rückmeldungen hat der Gemeinderat entschieden, die Einstellungen und Rahmenbedingungen dieser zweiten Testphase beizubehalten. Der Gemeinderat dankt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Runden Tisches für den konstruktiven Austausch.
Teufen bleibt „Kinderfreundliche Gemeinde UNICEF“
Die Gemeinde Teufen ist seit dem Jahre 2012 mit dem UNICEF-Label „Kinderfreundliche Gemeinde“ zertifiziert. Ein solches Label stellt auf der einen Seite von sich aus bereits einen Standortvorteil für eine Gemeinde dar, auf der anderen Seite verpflichtet es die Gemeinde, Kinder und Jugendliche, respektive Familien, vermehrt in ihre Planung einzubeziehen.
Im Frühjahr 2016 hat die Kinder- und Jugendkommission mit dem Rezertifizierungsprozess gestartet. Dabei wurde in einem Schritt eine umfassende Überprüfung der Einhaltung des bis ins Jahr 2016 gültigen Aktionsplanes vorgenommen. Es wurde festgestellt, dass in der Gemeinde Teufen sehr viele Angebote für Kinder und Jugendliche – auch ausserhalb des Aktionsplanes – angeboten werden.
Diese Feststellung widerspiegelt sich auch in den Ergebnissen einer schriftlichen Umfrage bei Kindern und Jugendlichen, welche im April 2016 durchgeführt wurde. Bei der Auswertung konnte bei den Kindern und Jugendlichen eine gute bis sehr gute Zufriedenheit zur Kenntnis genommen werden. Den im Anschluss von der Kinder und Jugendkommission erarbeiteten Aktionsplan 2017 – 2020 hat der Gemeinderat im März dieses Jahres genehmigt. In einer Medienmitteilung wurde darüber berichtet.
In der Zwischenzeit konnte die Rezertifizierung erfolgreich abgeschlossen werden. UNICEF Schweiz wird der Gemeinde Teufen das Label anlässlich des Jahrmarktes am Sonntag, 11. Juni 2017, 15.00 Uhr, auf der Bühne des Kulturmobils beim Spieleland der Kinder- und Jugendarbeit offiziell für weitere vier Jahre überreichen.
Der Gemeinderat gratuliert der Kinder- und Jugendkommission zur erfolgreichen Rezertifizierung.
Der Gemeinderat hat ausserdem…
- unter dem Vorbehalt der Erteilung des Schweizer- und Kantonsbürgerrechts an Stephen Sinclair Braddock, Rothenbüelstrasse 7, Teufen, das Gemeindebürgerrecht erteilt. Der Gemeinderat gratuliert dem Gesuchsteller herzlich;
- sich zum Kantonsratsgesetz sowie zur Geschäftsordnung des Kantonsrates vernehmen lassen. Weil der Gemeinderat für die Organisation der übergeordneten Staatsebene grundsätzlich nicht zuständig ist, hat er sich bei der Vernehmlassung auf wenige Teilbereiche mit einer Auswirkung auf die Gemeinden beschränkt;
- einen Projektierungskredit im Umfang von CHF 80‘000.00 für die Sanierung der Liegenschaften Friedhofstrasse 7 /7a freigegeben;
- in Zusammenhang mit einem privaten Bauvorhaben einer geringfügigen Verlegung eines öffentlichen Fussweges auf Grundstück Nr. 2587, Tobel, Teufen, zugestimmt