Der Regierungsrat hat für die Jahre 2018, 2019 und 2020 für die Unterstützung von sieben Museen, vier Bibliotheken, acht Kulturinstitutionen von kantonaler Bedeutung und vier ausserkantonalen Institutionen jährlich insgesamt 1,037 Mio. Franken aus dem Kulturfonds gesprochen. Die Unterstützungsbeiträge sind an Leistungsvereinbarungen gebunden, die zwischen den Institutionen und dem Kanton abgeschlossen werden.
Der Regierungsrat hat die Erneuerung der Leistungsvereinbarungen für die Jahre 2018, 2019 und 2020 beschlossen. Leistungsvereinbarungen werden mit Kulturinstitutionen abgeschlossen, die einen jährlichen Betriebsbeitrag aus dem Kulturfonds erhalten. Sie basieren auf den Grundlagen des Kulturförderungsgesetzes, der Kulturförderungsverordnung und des Kulturkonzeptes und werden jeweils für drei Jahre abgeschlossen.
Der Kulturrat hat die Leistungsvereinbarungen 2015-2017 in einem mehrstufigen Verfahren evaluiert. Ausgehend vom Ergebnis der Auswertung, das insgesamt positiv ausgefallen ist, hat er Empfehlungen für die Leistungsvereinbarungen 2018-2020 erarbeitet, denen der Regierungsrat gefolgt ist. In den grossen Zügen werden die bisherigen Betriebsbeiträge kontinuierlich fortgesetzt, im Bereich der Museen ist es zu kleineren Verschiebungen gekommen. Bei den Kulturinstitutionen von kantonaler Bedeutung wird neu die Stuhlfabrik Herisau mit einem Betriebsbeitrag unterstützt.
Bei den Bibliotheken werden die bisherigen Leistungsvereinbarungen erneuert. Dafür stehen jährlich 60’000 Franken zur Verfügung, die gleichmässig auf die vier Bibliotheken von Herisau, Teufen, Speicher-Trogen und Heiden/Grub verteilt werden.
Insgesamt 638‘000 Franken jährlich fliessen aus dem Kulturfonds in die Museen. Folgende Institutionen werden dabei mit einem Betriebsbeitrag unterstützt: Das Appenzeller Brauchtumsmuseum in Urnäsch, das Appenzeller Volkskundemuseum in Stein, das Museum Herisau, das Grubenmann-Museum in Teufen, das Henry-Dunant-Museum in Heiden sowie das Museum für Lebensgeschichten in Speicher. Erneuert wird auch die Leistungsvereinbarung mit der Stiftung für appenzellische Volkskunde, etwas gekürzt werden die Mittel für die Museumskoordination.
315’000 Franken sind für die Unterstützung von Kulturinstitutionen von kantonaler Bedeutung vorgesehen. Mit folgenden sechs Institutionen werden dazu Leistungsvereinbarungen für die drei Jahre 2018-2020 erneuert: Appenzeller Blasmusikverband, Appenzeller Kammerorchester, Appenzeller Kulturkonferenz, Ausserrhodische Kulturstiftung, Heimatschutz Appenzell Ausserrhoden und Schlesinger Stiftung. Ergänzend dazu wird ab 2018 neu die Stuhlfabrik Herisau mittels Leistungsvereinbarung mit einem jährlichen Betriebsbeitrag unterstützt. Darüber hinaus wird auch in Zukunft ein Jahresbeitrag von 50‘000 Franken an das Roothuus Gonten, das Zentrum für Appenzeller und Toggenburger Volksmusik geleistet, bei dem Appenzell Ausserrhoden einer der Träger ist.
Eine Fortsetzung erfahren auch die Leistungsvereinbarungen mit den vier ausserkantonalen Institutionen, die für das Kulturschaffen von Appenzell Ausserrhoden von besonderer Bedeutung sind und wofür jährlich insgesamt 24‘000 Franken aufgewendet werden. Es sind dies das Museum im Lagerhaus St. Gallen, Nextex St.Gallen, art-tv.ch und bandXost.
Das Departement Bildung und Kultur wird gestützt auf den Regierungsratsentscheid mit den betroffenen Institutionen die Leistungsvereinbarungen abschliessen. Bei allen Vereinbarungen steht die jährliche Leistungszusage unter dem Vorbehalt, dass der Kantonsrat dem entsprechenden Voranschlag zustimmt.