"Jetzt geht es nur noch um Schadensbegrenzung"

05.06.2013 | Erich Gmünder
orientierungsversammlung Markus Baenziger und Walter Grob
orientierungsversammlung Markus Baenziger und Walter Grob
Gemeindepräsident Walter Grob und Finanzchef Markus Bänziger bilden die Taskforce Schiesssportzentrum. Die Aufnahme entstand anlässlich der Orientierungsversammlung vom 25. April 2013. Archivfoto: EG

An einer Orientierungsversammlung machte der Gemeinderat am 25. April publik, wie er das Debakel des Schiesssportzentrums bereinigen will. Er schlägt der Genossenschaft vor, das Baurecht für 660‘000 Franken zurück zu kaufen. Dieser Vorschlag hat unterschiedliche Reaktionen in der Bevölkerung ausgelöst und auch zu einem Referendum gegen die Jahresrechnung geführt.

In einem Interview nehmen Gemeindepräsident Walter Grob und Finanzchef Markus Bänziger , welche der «Taskforce Schiesssportzentrum» des Gemeinderates angehören, zu den aufgeworfenen Fragen Stellung:

TP: Die Reaktionen an der Orientierungsversammlung waren unterschiedlich. Viele beurteilten den Vorschlag als lösungsorientiert und konstruktiv. Andere kritisierten, dass der Gemeinderat noch mehr Geld in die Hand nehmen, sprich gutes Geld schlechtem Geld hinten nach werfen wolle. Welche Ziele verfolgen Sie denn mit dem Vorschlag?

Es werden damit zwei zentrale Ziele angestrebt: Erstens sollen die finanziellen Risiken aus dem unglücklichen Baurechtsvertrag reduziert bzw. eliminiert werden. Zweitens soll die Anlage in die Verfügungsgewalt bzw. -hoheit der öffentlichen Hand zurückgeführt werden. Bei ungeplanten Entwicklungen in der Führung der Genossenschaft und/oder der von der Anlage angezogenen Klientele müssen die Behörden jederzeit die Möglichkeit zur Schliessung haben, und zwar ohne Diskussionen. Dies aus Gründen der Belastung der Anwohnerschaft sowie der Sicherheit der Allgemeinheit. Wir sprechen hier nicht über eine Turnhalle oder einen Schwingkeller – wir sprechen hier über zwei Schiesskeller, in einem davon kann und wird 9-mm Pistolenmunition verschossen!

Was passiert, wenn die Genossenschaft das Angebot annimmt?

Das Angebot des Gemeinderates schliesst an das von der Genossenschaft im Dezember 2012 abgelehnte Angebot an. Vereinfacht dargestellt: Das 100-jährige Baurecht – und damit die Baute – gehen gegen eine zweckgebundene Zahlung von Fr. 660‘000 zu Gunsten der Handwerkerausstände sowie der Fertigstellung der Anlage an die Gemeinde zurück. Danach kann die Genossenschaft die Anlage zu einem nach kaufmännischen Grundsätzen ermittelten Mietzins und gewerbeüblichen Konditionen zurückmieten.

Warum lässt die Gemeinde das SSZ nicht einfach in den Konkurs schlittern, wie das angesichts der fast ausweglosen Situation auch schon vorgeschlagen wurde?

Der Konkurs der Genossenschaft wird vom Gemeinderat als schlechteste Variante beurteilt: Das Risiko, dass ein Dritter z.B. in Form einer Auffanggesellschaft den Baurechtsvertrag ersteigert, ist vermutlich klein, aber es kann nicht ausgeschlossen werden. Dies muss auch aus den bereits oben erwähnten Gründen unbedingt verhindert werden.

Der Gemeinderat hat sich an der Orientierungsversammlung in aller Form für die gemachten Fehler und Kompetenzüberschreitungen entschuldigt. Wäre es nicht besser, wenn er jetzt das Volk über die weiteren Schritte entscheiden liesse?

Die Stimmbürger können davon ausgehen, dass der Gemeinderat – wie an der öffentlichen Versammlung in Aussicht gestellt – die Volksrechte sowie den Volkswillen respektiert und sich keine Kompetenzgrenz-Überschreitungen erlaubt. Die Kompetenzen des Gemeinderates in dieser Sache sind rechtlich bei einer aussenstehenden, damit neutralen und auf öffentliches Recht spezialisierten Anwaltskanzlei in Klärung.

Aufgrund der derzeitigen rechtlichen Klärung zeigt sich: Selbst wenn der Gemeinderat wollte, er kann nicht! Die in der Gemeindeordnung geregelten Kompetenzen sind gleichzeitig auch Pflicht. Der Gemeinderat kann also nicht ein Geschäft seines eigenen Kompetenzrahmens freiwillig an die nächsthöhere Instanz delegieren. Für den Rückkauf des Baurechtes zum Preis von Fr. 660‘000.— ist gemäss Gemeindeordnung der Gemeinderat zuständig.

Wäre eine Volksabstimmung zulässig, würden darüber hinaus zwei weitere Gründe dagegen sprechen. Erstens: Die Anlage steht, die finanziellen Leistungen und Verpflichtungen sind ausgerichtet bzw. eingegangen. Daran kann leider nichts geändert werden. Eine nachträgliche Legitimation für das Schiesssportzentrum vom Volk zu holen, würde bei einer Zustimmung des Souveräns heissen, dass die Schiessanlage politisch zum öffentlichen Auftrag gemacht wird. Der Betrieb von zwei Schiesskellern kann und darf nicht Aufgabe der Gemeinde Teufen sein. Zudem sind auch in Teufen die finanziellen Quellen nicht unerschöpflich und es stehen noch andere, finanziell schwergewichtige Wünsche aus der Bevölkerung an.

Zweitens geht es jetzt lediglich noch um Schadensbegrenzung. Also nicht einmal mehr um die Wahl der besten Lösung, sondern um die Wahl der am wenigsten schlechten Lösung. Der Gemeinderat ist, gestützt auf die Arbeiten der vorberatenden Arbeitsgruppe überzeugt, dass das Rücknahmeangebot des Baurechtsvertrages für Fr. 660‘000 die Lösung mit dem geringsten Schadenspotential ist.

Zur Eingangsfrage zurück: Ob schlechtem Geld Gutes hintennach geworfen wird? Die Fr. 660‘000 bewirken nach all dem sicher bis anhin nicht Gewünschten klar Gutes: Die Gemeinde wird von äusserst unangenehmen künftigen Verpflichtungen ohne Gegenwert entlastet, also um Fr. 1‘600‘000, und erhält die Hoheit und Handlungsfreiheit über die ohnehin grösstenteils von der Gemeinde bzw. der öffentlichen Hand finanzierten Anlage zurück.

*Das Interview wurde schriftlich geführt.

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