Grundsatzentscheide zu den Liegenschaften Haus Bächli und Jägerhüsli
Seit der Schliessung des Alters- und Pflegeheims Haus Bächli steht das im Besitz der Gemeinde befindliche Gebäude leer. In verschiedenen Fachgremien hat man sich mit möglichen künftigen Nutzungen auseinandergesetzt. Basierend auf diesen Überlegungen hat der Gemeinderat beschlossen, eine Nutzungskonzeption in Form eines Wettbewerbs durchzuführen. Die inskünftige Nutzung des Haus Bächli kann sich der Gemeinderat in Form einer gewerblichen Nutzung im Gesundheitswesen, einer Nutzung als Generationenhaus, einer Wohnnutzung oder einer Mischform aus diesen Nutzformen vorstellen. Als nächster Schritt wird nun die Ausschreibung des Wettbewerbs vorbereitet. Da sich das Verfahren noch über eine gewisse Zeit hinziehen kann, ist der Gemeinderat offen für eine Zwischennutzung.
Schon etwas länger dauern die Diskussionen zu dem im Volksmund als Jägerhüsli bekannten Wohnhaus Oberfeld an. Gegen den Beschluss des Gemeinderates, dieses Gebäude abzureissen, wurde einst das Referendum ergriffen. Seither wurden immer wieder verschiedene Ideen andiskutiert und mit den zuständigen kantonalen Stellen eine mögliche Bewilligungsfähigkeit abgeklärt. Nun hat sich der Gemeinderat dazu entschlossen, das Gebäude einer Nutzung als Naturfreundehaus zuzuführen. Hierzu wird eine Ausschreibung lanciert, welche sich an die Vereine von Teufen richtet.
Die Vereine werden gebeten, sich bei Interesse an der Nutzung des Gebäudes in Form eines Naturfreundehauses beim Gemeinderat zu bewerben. Stösst die Ausschreibung auf Interesse, wird dieses Konzept weiterentwickelt und dem Stimmvolk vorgelegt. Kann kein interessierter Verein für diese Form der Nutzung des Jägerhüslis gefunden werden, ist ein Verkauf der Liegenschaft wahrscheinlich.
Infos aus der Verwaltung
Am 30. September 2017 zählte die Einwohnerkontrolle 6‘254 Einwohner/innen. Dies ist gegenüber Ende August 2017 eine Zunahme um zwei Personen.
Vernehmlassungsbericht öffentliche Mitwirkung Gestaltungsplan Unteres Gremm und Richtplananpassung ÖV-Trassensicherung
Von der Möglichkeit, im Rahmen des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens zum Gestaltungsplan Unteres Gremm und zur Richtplananpassung bezüglich der ÖV-Trassensicherung Eingaben an den Gemeinderat zu machen, wurde in Form von 13 Stellungnahmen Gebrauch gemacht. Diese Stellungnahmen wurden durch die Planungskommission, in Einzelfällen auch in Zusammenarbeit mit Fachspezialisten, aufgearbeitet und in einem Vernehmlassungsbericht gewürdigt. Diesen Bericht hat der Gemeinderat genehmigt und die einzelnen Eingaben werden in den nächsten Tagen schriftlich beantwortet. Der Gemeinderat wird nun den Gestaltungsplan Unteres Gremm und die Richtplananpassung zuhanden der öffentlichen Auflage aufbereiten.
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