Jägerhüsli-Referendum: Gemeinderat verzichtet auf Abbruch

04.09.2015 | TPoscht online
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Jägerhüsli-Referendum; weiteres Vorgehen

Am 19. August 2014 hat der Gemeinderat den Rückbau des Jägerhüslis beschlossen und den Beschluss aufgrund der Finanzkompetenzen dem fakultativen Referendum unterstellt. In der Zeit vom 5. September bis 6. Oktober 2014 gingen insgesamt 58 Unterschriftsbögen mit total 198 gültigen Unterschriften ein. Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 28. Oktober 2014 festgestellt, dass das Referendum zustande gekommen ist.

Im Zusammenhang mit der Ausarbeitung des Edikts ist der Gemeinderat an der letzten Sitzung nochmals auf diesen Beschluss zurückgekommen. Aufgrund neuer Erkenntnisse hat der Gemeinderat den Beschluss betreffend Rückbau des Jägerhüslis widerrufen und die Finanzkommission beauftragt, diese in die Strategie für die Liegenschaften des Finanzvermögens aufzunehmen. Der Gemeinderat wird über den Strategieentscheid zu den Finanzliegenschaften informieren; bis dahin erfolgt weder ein Abbruch noch ein Verkauf.
Somit ist die durch das Referendum anbegehrte Volksabstimmung hinfällig geworden.

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