Tarifanpassungen Wasser/Abwasser
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 20. August Gebührenanpassungen bei der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung beschlossen. Der m³-Preis für Trinkwasser beträgt demnach ab 1.1.2014 Fr. 2.50 statt Fr. 2.25. Zusätzlich erfolgt, abgestuft auf der effektiven Leistung, eine Anpassung der Grundgebühren. Die Grundgebühr pro Jahr für den kleinsten und am häufig eingebauten Zähler beträgt dann Fr. 150.–/Jahr statt Fr. 100.–.
Der Grund für die Gebührenanpassung ist die ab dem 1.1.2014 vorgesehene Einführung der Vollkostenrechnung . Bis heute wurden nur Betrieb und Unterhalt der Anlagen durch Gebühren gedeckt. Netzerweiterungen und Ersatzinvestitionen gingen zulasten die Investitionsrechnung.
Mit der vollständigen Kostendeckung durch die Gebühreneinnahmen kann die Wasserversorgung ihren Auftrag unabhängig von der finanziellen Situation der Gemeinde, gemäss Empfehlung des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfaches, nach betriebswirtschaftlichen Kriterien wahrnehmen.
Die m³-Gebühren der Abwasserentsorgung erfahren per 1.1.2014 einen Aufschlag von Fr. 2.— auf Fr. 2.30. Gleichzeitig wird eine Grundgebühr von Fr. 100.— pro Haushalt und Jahr eingeführt. Bei der Abwasserentsorgung ist die Finanzierung durch den Verursacher gesetzliche Pflicht. Um Betrieb, Unterhalt und Ersatzinvestitionen der Abwasserversorgung auch in Zukunft zu gewährleisten, sind die beschlossenen Gebührenerhöhungen nicht zu vermeiden.
Insgesamt werden die Wasser-/Abwasserkosten in Teufen 2014 pro Person (berechnet für einen 2-Personenhaushalt) um 30 Rappen pro Tag oder von Fr. 314.– auf ca. Fr. 420.–/Jahr steigen, und sich neu im Bereich der Nachbargemeinden bewegen. Die Kompetenz für die Anhebung der Gebühren liegt gemäss den Reglementsbestimmungen beim Gemeinderat.
Tarifanpassungen Wasser/Abwasser Teilrevision Wasserreglement
Die Einführung der Vollkostenrechnung für die Wasserversorgung hat eine Änderung der Eigentumsverhältnisse und eine Revision des Wasserreglements zur Folge. Die Abstimmung darüber erfolgt am 24. November 2013 und beinhaltet die Änderung der Finanzierung und nicht die Gebührenerhöhung.
In den Abstimmungsunterlagen und an der öffentliche Versammlung vom 7. November 2013 wird über die Änderung von fünf Artikeln informiert.
Ausweichstelle Waldegg; Kreditüberschreitung
Am 23. April 2013 hat der Gemeinderat den Kredit von 180‘000 Franken zur Verbreiterung der Waldeggstrasse und den Einbau der Ausweichstelle bewilligt. Beim Hangabtrag trat die Felsoberkante westlich des Bächleins immer tiefer hervor und die Deckschicht im Anschnitt ist bis 3 m dick. Zudem wurden in der oberliegenden Wiese Anrisse vom Unwetter vom 1. Juni 2013 sichtbar. Aus diesen Gründen sind Mehrkosten von 22‘500 Franken zu erwarten. Der Gemeinderat hat der Kreditüberschreitung zu Lasten der Investitionsrechnung zugestimmt.
Verlegung des öffentlichen Fussweges
Grundeigentümer Rudolf Alder ersucht den Gemeinderat um Zustimmung, den Fussweg, welcher quer über die Parzelle 2074 führt (rot), auf der gleichen Parzelle in den Randbereich zu verlegen (blau). Der Gemeinderat hat der Verlegung zugestimmt. Der Grundeigentümer und Gesuchsteller wird zudem den zu verlegenden Fussweg unaufgefordert und gänzlich auf seine Kosten ausbauen. Gleichzeitig wird das südliche Teilstück der Verbindung Unterrain-Bündtstrasse als öffentlicher Fussweg erklärt. Die Ausbaukosten werden gemeinsam von Rudolf Alder und der Gemeinde bezahlt. Die Gemeindekanzlei wurde beauftragt, das Auflageverfahren einzuleiten. Das Inserat erscheint am 27. September 2013.
Die Firma ImmoRhoden AG und die Erbengemeinschaft Eleonora Zeller beantragen dem Gemeinderat über die Parzellen 381 und 1405 eine Bauzonenbereinigung nach Art. 52 des Baugesetzes. Die Parzellen befinden sich in der Wohn- und Gewerbezone 2 und in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen. Die Zonenabgrenzung verläuft im rechtskräftigen Zonenplan jedoch nicht exakt den tatsächlichen Parzellengrenzen entlang. Dadurch entsteht eine nicht nachzuvollziehende Zonenabgrenzung geringer Teile der Parzellen. Dies soll nun korrigiert werden. Die von der Umzonung betroffene Fläche beträgt insgesamt 388m2. Der Gemeinderat hat den Teilzonenplan Niederteufen (Parz. Nr. 381, 382, 1405) genehmigt und zuhanden der öffentlichen Planauflage und der Genehmigung durch das Departement Bau und Umwelt verabschiedet. Das Inserat erscheint am 27. September 2013.