Gestaltungsplan Unteres Gremm wird fakultativem Referendum unterstellt

31.08.2018 | TPoscht online
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Der Gestaltungsplan Unteres Gremm (ehemals Thürerpark) wurde 2017 vorgestellt. Visualisierung: zVg.

Gestaltungsplan Unteres Gremm – Fakultatives Referendum

Am 29. Juni 2017 wurde die Bevölkerung anlässlich einer öffentlichen Veranstaltung über den Gestaltungsplan Unteres Gremm und über eine damit verbundene Richtplanänderung umfassend informiert. Im Rahmen des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens sind insgesamt 13 Eingaben eingereicht worden. Der Gemeinderat hat am 24. Oktober 2017 zu den Eingaben einzeln Stellung genommen. In Anwendung von Art. 46 ff Baugesetz (bGS 721.1) hat der Gemeinderat am 9. Januar 2018 den Gestaltungsplan Unteres Gremm mit den Sonderbauvorschriften erlassen und zuhanden der öffentlichen Planauflage verabschiedet. Gleichzeitig mit der öffentlichen Auflage wurde der Erlass der Änderung des Gemeinderichtplanes (dat. 6. Juni 2017) öffentlich bekannt gemacht. Im Weiteren hat der Gemeinderat in Anwendung von Art. 36 ff Strassengesetz (bGS 731.11) das den Planungsperimeter erschliessende Strassenbauprojekt „Unteres Gremm Ausbau Gemeindestrassen“ zuhanden des Planauflageverfahrens verabschiedet. Die öffentliche Auflage der Planunterlagen erfolgte vom 15. Januar 2018 bis 13. Februar 2018. Im Rahmen der öffentlichen Auflage sind diverse Einsprachen eingegangen. Mit den Einsprechern wurden in der Folge Verhandlungen geführt mit dem Ziel, sich zu verständigen. Dies konnte in einigen Fällen erreicht werden. Die verbliebenen Einsprachen hat der Gemeinderat nun erstinstanzlich entschieden. Der Gestaltungsplan Unteres Gremm wurde dabei durch den Gemeinderat unverändert erlassen und nach Art. 8 lit. f Gemeindeordnung und Art. 5 Abs. 2 Baureglement dem fakultativen Referendum unterstellt. Während der Referendumsfrist vom Montag, 3. September 2018 bis Dienstag, 2. Oktober 2018 ist der Erlass des Gemeinderates im Front Office der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Das fakultative Referendum wird in den amtlichen Publikationsorganen angezeigt.

Der Gemeinderat hat ausserdem…

  • den Voranschlag 2019 in erster Lesung behandelt;
  • der überarbeiteten Vereinbarung über die Führung des Regionalen Zivilstandsamtes Mittelland zugestimmt;
  •  die Baukostenabrechnung für die Erstellung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Primarschule Landhaus mit Bruttobaukosten von CHF 110‘914.85 genehmigt;
  • einer durch die Baukommission vorbereiteten Vernehmlassungsantwort zuhanden des Departements Bau und Volkswirtschaft bezüglich der Gesamtsanierung des Hörlibaches zugestimmt;
  •  eine Arbeitsgruppe zur Überarbeitung des Personalreglements eingesetzt.
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