Geschichte der "Kantonalen Zwangsarbeitsanstalt Gmünden" soll aufgearbeitet werden

20.12.2017 | TPoscht online
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Die Strafanstalt Gmünden, die ehemalige „kantonale Zwangsarbeitsanstalt“. Archivfoto 2014: EG

Appenzell Ausserrhoden beteiligt sich mit insgesamt 435‘000 Franken am schweizerischen Solidaritätsfonds für die Betroffenen von fürsorgerischen Massnahmen und Fremdplatzierungen. Dies hat der Regierungsrat beschlossen. Zudem hat er ein Vorprojekt in Auftrag gegeben, um die Geschichte der früheren kantonalen Zwangsarbeitsanstalt Gmünden aufzuarbeiten, wie aus der folgenden Medienmitteilung hervorgeht.

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Das Schicksal von Personen, die vor 1981 von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen oder Fremdplatzierungen betroffen waren, ist ein schwieriges Kapitel der Schweizer Geschichte. Zu den Betroffenen zählten etwa Verdingkinder, Heimkinder, administrativ Versorgte, Zwangsadoptierte, Zwangssterilisierte oder Fahrende. Der Bund hat sich zu verschiedenen Formen der Aufarbeitung dieser Geschichte verpflichtet und schuf dazu ein entsprechendes Bundesgesetz. Eine Form ist der vom Bund finanzierte Solidaritätsfonds, der für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen eingerichtet wurde und in den die Kantone freiwillige Beiträge einlegen.

Kanton bittet um Entschuldigung

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat beschlossen, 435‘000 Franken in diesen Solidaritätsfonds einzuzahlen, verteilt auf die kommenden drei Jahre. Der Beitrag ist ein Zeichen der Anerkennung für das durch den Staat an den betroffenen Menschen zugefügte Unrecht. Denn der Staat war damals bei der Einweisung wie auch durch mangelnde Aufsicht und Intervention in den entsprechenden Institutionen mitverantwortlich für erlittene Schicksale. Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden bittet die betroffenen Personen um Entschuldigung für das erfahrene Unrecht.

Administrative Versorgungen in der Zwangsarbeitsanstalt Gmünden werden untersucht

Vielen Opfern, die teilweise bis heute unter den Folgen ihrer Erlebnisse leiden, ist es ein Anliegen, dass das Geschehene nicht in Vergessenheit gerät. Deshalb lässt der Regierungsrat in einem Vorprojekt durch die Kantonskanzlei prüfen, in welcher Form die wissenschaftliche Aufarbeitung der Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen geschehen soll.

Beispielhaft sollen die so genannten administrativen Versorgungen in die frühere Zwangsarbeitsanstalt Gmünden untersucht werden. Ziel ist, einen Beitrag zu leisten, um zu verstehen, weshalb und wie die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen angeordnet und vollzogen worden sind. Denn das damalige Handeln der kantonalen und kommunalen Behörden hatte gravierende Auswirkungen auf die Betroffenen und ihr Umfeld – und hat es teilweise auch heute noch.

 

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