Geschwindigkeitsreduktionen (Tempo-30-Zonen)
Im Sinne des Verkehrskonzepts und aufgrund intensiver Diskussionen über Verkehrslösungen im Dorfzentrum hat der Gemeinderat der proaktiven, schrittweisen Abklärung von Tempo-30-Zonen innerhalb der Bauzonen der Gemeinde Teufen durch die Baukommission zugestimmt.
Für die Erhebung der Fahrgeschwindigkeiten sowie die Ausarbeitung eines Gutachtens für die Einführung einer Tempo-30-Zone im Gebiet 10 mit Gremm-, Schützenberg-, Bündt- und Unterrainstrasse sowie dem Werdenweg als Pilotprojekt wurde ein Kredit von CHF 10‘000.00 gesprochen. Eine Bewertung sowie Festlegung des weiteren Vorgehens erfolgt nach Vorliegen der Ergebnisse.
Zugestimmt hat der Gemeinderat auch einer Erhebung der Fahrgeschwindigkeiten sowie der Ausarbeitung eines Gutachtens für die Einführung einer Tempo-30-Zone auf der Blattenstrasse.
Und eine Zustimmung erfolgte auch zu zusätzlichen Signalisationen und Markierungen im Dorfzentrum. Die Umsetzung ist im Frühjahr 2014 – nach entsprechender Verfügung und Durchführung der öffentlichen Auflage – geplant.
Gute Trinkwasserqualität
Aus dem Leitungsnetz der Wasserversorgung werden periodisch Proben entnommen und hydrogeologisch untersucht. Die Laboruntersuchungen bestätigen die gute Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an das Trinkwasser.
Mit der permanenten Überprüfung der Wasserqualität und den bisher erreichten und auch weiterhin angestrebten hervorragenden Messwerten wird Gewähr für eine optimale Trinkwasserversorgung geboten. Gestützt auf die in der Lebensmittelverordnung verankerte Informationspflicht werden die Untersuchungsberichte im Internet (www.teufen.ch – Amts-stellen – Wasser) publiziert und aktualisiert.
Neuer Leiter der Kinder- und Jugendarbeit Teufen
Der Gemeinderat hat Thomas Ortlieb per 01. April 2014 auf Antrag der Kinder- und Jugendkommission zum neuen Leiter der Kinder- und Jugendarbeit Teufen gewählt.
Thomas Ortlieb arbeitet seit 2007 für die Kinder- und Jugendarbeit in Teufen und kennt somit die Anliegen und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen in unserer Gemeinde. Er ist auch in seiner neuen Leitungsfunktion mit einem Pensum von 90 Stellenprozenten tätig.
Umfahrung Teufen, Felssicherung im Holz; Nachtragskredit
Für den Gemeindebeitrag von 5 % gemäss Art. 75 des Strassengesetzes an die Felssicherung im Holz an der Umfahrungsstrasse Teufen hat der Gemeinderat einen Nachtragskredit von CHF 64‘000.00 gesprochen.
Gemäss Kostenvoranschlag des Kantons beträgt der Gesamtaufwand für das Instand setzen des Steinschlag- und Lawinenschutzzaunes und der notwendigen Felssicherungsmassnahmen mit Betonriegel an der Böschungskante Fr. 1‘297‘000.00 exkl. Räumungsarbeiten. Die Räumungsarbeiten im Betrage von Fr. 120‘000.00 werden vom Kanton alleine getragen.
Die Gemeinden leisten nach Art. 23 Abs. 1d des Strassengesetzes einen Beitrag von 5 % bei Strecken ausserorts ohne Trottoir. Dieser Beitrag gilt als sogenannte gebundene Ausgabe. GK