Gemeinderat beschliesst Einführung eines Waldkindergartens

24.03.2017 | Erich Gmünder
wappen  teufen
Teufens Schule führt ab Sommer einen Waldkindergarten. Das Archivbild entstand anlässlich der Sonderwoche der Schule Niederteufen im März 2017. Archivfoto: Alexandra Grüter-Axthammer.

Einführung Waldkindergarten

Von Elternseite wurde in den letzten Jahren immer wieder das Bedürfnis nach einem Waldkindergarten formuliert. Es wurden auch Unterschriften gesammelt und der Schulkommission übergeben. Die Schulkommission hat in der Strategie 2015 festgelegt, dass die Einführung eines Waldkindergartens zu prüfen sei.

Im Sommer 2016 hat die Schulleitung Landhaus zwei in Naturpädagogik ausgebildete Kindergärtnerinnen eingestellt und in Zusammenarbeit mit ihnen und dem Fachexperten Marius Tschirky ein Konzept erarbeitet. Dieses wurde vom Departement Bildung genehmigt.

Im November 2016 hat ein Informationsabend für Eltern stattgefunden. Ebenfalls wurde anfangs Januar ein Schnuppermorgen durchgeführt, an dem über 20 Kinder teilgenommen haben. Die Anmeldefrist für den Waldkindergarten wurde auf Ende Februar 2017 festgelegt. Mit 16 Kindern ist der Waldkindergarten gut besetzt.
Die Schulkommission hat am 20. März 2017 die Grundsatzfrage über die Führung eines Waldkindergartens positiv beantwortet. Die Mehrkosten, die der Waldkindergarten verursacht, beruhen einerseits auf höheren Personalkosten (Praktikant), da im Wald immer zwei Personen vor Ort sein müssen. Andererseits fallen Transportkosten an.
Der Gemeinderat hat für das laufende Jahr eine Kostenüberschreitung von rund CHF 15‘000.00 und für die Errichtung des Waldkindergartens jährlich wiederkehrende Mehrkosten im Umfang von CHF 31‘000.00 genehmigt.

 

Kinderfreundliche Gemeinde, Rezertifizierung Unicef-Label; Genehmigung Aktionsplan    

 

Die Gemeinde Teufen ist seit dem Jahre 2012 mit dem Unicef-Label „Kinderfreundliche Gemeinde“ zertifiziert. Im Rahmen der alle vier Jahre anstehenden Rezertifizierung wurde eine umfassende Überprüfung der Einhaltung  des bis ins Jahr 2016 gültigen Aktionsplanes  vorgenommen.  Der Evaluationsbericht zum Aktionsplan  stellt der Gemeinde ein sehr gutes Zeugnis aus. Die meisten Massnahmen konnten umgesetzt werden.

Auf Antrag der Jugendkommission hat der Gemeinderat  dem Aktionsplan II 2017 – 2020, welcher unter Leitung von Thomas Ortlieb vorbereitet wurde,   zugestimmt. Wesentliche Bestandteile sind die politische Partizipation von Jugendlichen und Eltern, ergänzende Angebote der Schulen, Räume und Erlebniswelten für Kinder und Jugendliche sowie die Schulwegsicherung.

Der Gemeinderat dankt der Jugendkommission sowie den Mitarbeitenden für den Einsatz für eine kinderfreundliche Gemeinde.

 

Appenzeller Bachtage 2018 in Teufen

 

Kaum sind die Appenzeller Bachtage 2016 Vergangenheit, läuft die Planung für die nächsten Appenzeller Bachtage, welche vom 15- 19. August 2018 stattfinden, bereits wieder auf Hochtouren. Teufen ist nach wie vor Kernort des Festivals.  An diesen Tagen werden Künstler und Besucher aus der ganzen Welt erwartet. Die Konzerte sind mit 300 – 400 Personen – je nach Veranstaltungsort – schnell ausverkauft. Dieser Kulturhöhepunkt ist ein Imageträger der Gemeinde nach Aussen und schafft für das Gewerbe im Dorf einen Mehrwert.

Der Gemeinderat hat für die Appenzeller Bachtage 2018 erneut einen Gemeindebeitrag von CHF 15‘000.00 zugesichert.

 

Vereinswesen; Richtlinien für Vereinsbeiträge

 

Die Gewährung von beantragten Beiträgen an Vereine für Einzelveranstaltungen  hat im Rat in Vergangenheit oft zu Diskussionen geführt. Im Sinne einer  Gleichbehandlung dieser Gesuche hat der Gemeinderat nun Richtlinien für Vereinsbeiträge definiert. Diese bemessen sich am Wirken für die Allgemeinheit und berücksichtigen die Mitgliederzahl, wobei für jugendliche Mitglieder eine spezielle Förderung ausgerichtet wird.

Die Vereine werden anlässlich der jährlichen Treffen über die Details informiert.

Dem Gemeinderat ist die Förderung des Vereinslebens ein wichtiges Anliegen, leisten diese doch einen nicht wegzudenkenden Beitrag zur Freizeitgestaltung der Einwohnerinnen und Einwohner und zum gesellschaftlichen Zusammenleben innerhalb der Gemeinde.

 

Teilrevision Baureglement

Bereits im Jahre 2012 wurde eine Teilrevision des Baureglements erarbeitet. Aufgrund der anstehenden Revision des kantonalen Baugesetzes wurde die Revision des Baureglements vor der öffentlichen Planauflage gestoppt. Dies, damit nicht kurz hintereinander zwei Reglementsrevisionen durchzuführen sind.

Angesichts des Handlungsbedarfs und der voraussichtlichen Dauer bis das neue Baugesetz in Kraft gesetzt ist hat der Gemeinderat auf Antrag der Planungs- und Baubewilligungskommission einer Teilrevision des Baureglements zugestimmt. Diese beinhaltet die Streichung von Art. 11 Strassenabstand, eine neue Formulierung von Art. 12 Vorbauten, Art. 28 Dachaufbauten und –einschnitte sowie die Einführung einer Ersatzabgabe  bei Kinderspielplätzen.

Die Streichung von Art. 11 Strassenabstand wurde durch das neue Strassengesetz, Strassenreglement und Strassenverzeichnis ausgelöst. Die Regelung des Strassenabstandes soll sich ausschliesslich nach der neuen Gesetzgebung richten.

Aufgrund eines Urteiles des Verwaltungsgerichtes sind aufgrund einer zu wenig präzisen Formulierung im Baureglement sämtliche Vorbauten auf einen Drittel der dazugehörigen Fassade zu beschränken. Sinn und Zweck dieses Artikels ist jedoch eine Beschränkung der Vorbauten auf einen Drittel nur dann, wenn diese in den Grenz- oder Strassenabstand hineinragen oder über die Baulinie vorspringen. Mit der neuen Formulierung wird dies wieder gewährleistet.

Ausser bei bestehenden Sondernutzungsplänen werden in der Gemeinde seit der Baureglementsrevision 2007  Steildächer bevorzugt. Gemäss Art. 28 sind nur unter ganz bestimmten Bedingungen  Dächer mit einer Neigung von weniger als 25 Grad zugelassen. Beim Ausbau von Dachgeschossen mit dem Zulassen der Dacheinschnitte soll diese Vorschrift sinnvoll gelockert werden.

In der Praxis hat es sich gezeigt, dass insbesondere in der Kernzone die Vorschriften bezüglich Kinderspielplätzen nicht immer sinnvoll umgesetzt werden können. Mit einer entsprechenden Ersatzabgabe können bestehende öffentliche Spielplätze aufgewertet oder allenfalls neu, öffentlich zugängliche Spielplätze realisiert werden.

Gemäss den Bestimmungen des Baugesetzes ist bei der Teilrevision des Baureglements ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. Zurzeit wird die öffentliche Auflage vorbereitet und demnächst in den amtlichen Publikationsorganen publiziert. Nach Bereinigung, respektive rechtskräftiger Erledigung allfälliger Einsprachen wird die Teilrevision dem Stimmbürger zur Abstimmung gebracht.

 

 Der Gemeinderat hat ausserdem…

  • die Instruktionen für die Mitgliederversammlung Spitex Rotbachtal vom 25. März 2017 sowie die Delegiertenversammlung der Musikschule Appenzeller Mittelland vom 27. März 2017 vorgenommen.

 

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