Unter dem Motto „iischtige bitte!“ veranstaltet der Gewerbeverein Teufen vom 6. – 9. September 2018 eine Gewerbeschau auf dem Zeughaus-Areal. Das Organisationskomitee hat sich mit einem Gesuch für einen Gemeindebeitrag an den Gemeinderat gewandt.
Der Gemeinderat sieht in diesem Anlass eine sehr gute Gelegenheit für das einheimische Gewerbe, das vielfältige Angebot einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat entschieden, die Gewerbeschau 2018 analog zur Regelung bei der Durchführung im Jahr 2009, mit einem Gemeindebeitrag von CHF 30‘000 zu unterstützen. Ausserdem übernimmt der Gemeinderat eine Defizitgarantie von maximal CHF 20‘000. Vorbehalten bleibt bei diesen Beschlüssen, dass der Voranschlag 2018 durch das Stimmvolk genehmigt wird.
Anpassung des Entschädigungsreglements
Im neuen, seit dem 1. Juli 2016 gültigen Entschädigungsreglement war die Möglichkeit zur Entrichtung einer Entschädigung für Spezialaufgaben von CHF 30.00 pro Stunde für Kommissionsmitglieder, welche nicht dem Gemeinderat angehören, nicht mehr enthalten. Die Praxis hat nun gezeigt, dass in wenigen Spezialfällen diese Möglichkeit fehlt. Aus diesem Grund hat die Geschäftsprüfungskommission dem Gemeinderat beantragt, Artikel 4 des Entschädigungsreglements um folgenden Absatz zu ergänzen:
In besonderen Fällen kann der Gemeinderat für Mitglieder von Kommissionen, sofern diese nicht dem Gemeinderat angehören, für Spezialaufgaben zusätzlich eine Entschädigung von CHF 30.00 pro Stunde entrichten. Der Auftrag und dessen Umfang müssen für jeden einzelnen Fall vorgängig mittels Gemeinderatsbeschluss festgelegt werden.
Der Gemeinderat hat beschlossen, das Entschädigungsreglement dem Antrag der Geschäftsprüfungskommission entsprechend anzupassen und die Änderung per 1. Juli 2017 in Kraft zu setzen.
Teilrevision Baureglement: Abstimmung am 24. September 2017
Nachdem der Gemeinderat an seiner letzten Sitzung die Eingabe aus der öffentlichen Mitwirkung zur Teilrevision des Baureglements beantwortet hat, hat er nun das Edikt zuhanden der Volksabstimmung vom 24. September 2017 verabschiedet.
Dem bestehenden Baureglement wurde am 26. November 2006 an der Urne zugestimmt. Das Reglement wurde in der Folge per 6. Februar 2007 in Kraft gesetzt. Seither wurden lediglich zwei einzelne Artikel ergänzt, beziehungsweise angepasst.
Aufgrund der sich verändernden Verhältnisse und unter Berücksichtigung der Praxiserfahrungen mit dem bestehenden Baureglement ergab sich in den letzten Jahren zunehmend ein Handlungsbedarf. Bereits im Jahre 2012 wurde eine Teilrevision des Baureglements erarbeitet. Aufgrund der anstehenden Revision des kantonalen Baugesetzes wurde die Revision des Baureglements vor der öffentlichen Planauflage gestoppt. Dies, damit nicht kurz hintereinander zwei Reglementsrevisionen durchzuführen waren.
Angesichts des Handlungsbedarfs und der voraussichtlichen Dauer von mehreren Jahren, bis das neue kantonale Baugesetz in Kraft gesetzt wird, hat der Gemeinderat auf Antrag der Planungs- und Baubewilligungskommission einer Teilrevision des Baureglements zugestimmt.
Infos aus der Verwaltung
Am 30. Juni 2017 zählte die Einwohnerkontrolle 6‘230 Einwohner/innen. Dies ist gegenüber Ende Mai 2017 eine Zunahme von 17 Personen.
Der Gemeinderat hat ausserdem…
- das Sanierungsprojekt Oberfeldstrasse, Etappe 1 Süd ;genehmigt und den erforderlichen Kredit von CHF 295‘000 zulasten der Erfolgsrechnung bewilligt;
- Für das Projekt Ablösung der analogen Telefonie der Aussenwerke der Abwasserentsorgung einen Kredit von CHF 250‘000 zulasten der Investitionsrechnung freigegeben sowie eine Kreditüberschreitung von CHF 162‘000 genehmigt. Die Mehrkosten gegenüber der Budgetierung sind mit neuen technischen Anforderungen begründet;
- die Mutationen im Lehrpersonal sowie die Schulorganisation für das Schuljahr 2017/2018 zur Kenntnis genommen;
- die Jahresberichte und Jahresrechnungen 2016 der Tüüfner Poscht und der Ludothek unter Verdankung der geleisteten Arbeiten genehmigt.