Gemeinde darf Zivilstandsnachrichten nicht mehr publizieren

19.08.2017 | Erich Gmünder
Babyschuh-rosa
Seit anfangs Juli veröffentlicht die Gemeinde Teufen keine Zivilstandspublikationen mehr. Aufgrund einer Weisung des Kantons respektive des Bundes dürfen die Gemeinden Geburten, Heiraten und Todesfälle nicht mehr bekanntgeben. Sie sind die wohl beliebteste Rubrik in der Tüüfner Poscht: Die Nachrichten über Geburten, Heiraten und Todesfälle. Nun darf die Gemeinde sie nicht mehr veröffentlichen. Mit schöner Regelmässigkeit erschienen diese jeweils am Donnerstagmorgen online und in der folgenden Printausgabe unter den amtlichen Mitteilungen der Gemeinde. Wie für andere Gemeindeblätter ist der Wegfall auch für unsere Dorfzeitung ein substanzieller Verlust. Bereits Mitte 2012 war dieses Thema einmal aktuell, damals kam die Weisung vom Kanton. Dieser krebste jedoch wenige Wochen später aufgrund zahlreicher negativer Reaktionen zurück und überliess den Entscheid den Gemeinden. Nun kommt die Anordnung von ganz oben, aus Bern. Als Grund wird erneut der Datenschutz angeführt. Pragmatische Lösung in Innerrhoden Ausserrhoden hat als einer der ersten Kantone sofort reagiert und die Weisung an die Gemeinden weitergegeben. Im Gegensatz dazu hat Appenzell Innerrhoden eine pragmatische Lösung gefunden, welche auch dem Anliegen des Datenschutzes Rechnung trägt: Die betroffenen Angehörigen werden von der Verwaltung angefragt, ob sie mit einer Veröffentlichung einverstanden sind oder nicht. Eine „Anschlusslösung“ wird auch in Ausserrhoden diskutiert; bis es soweit ist, dürfte es aber noch eine Weile dauern, wie einem Bericht in der Appenzeller Zeitung vom 19. August 2017 („Ausserrhoder gehorchen aufs Wort“) zu entnehmen ist. Gratulationen und Nachrufe in der Tüüfner Poscht gibt es auch weiterhin Für die Redaktion der Tüüfner Poscht bedeutet diese Weisung einen erheblichen Mehraufwand. Wir wollen auch in Zukunft nicht auf die beliebten Rubriken Gratulationen und Gedenken verzichten. Die Einwohnerinnen und Einwohner sollen sich weiterhin freuen: mit Paaren oder eingetragenen Partnern, die im Hafen der Ehe landen, oder mit stolzen Eltern über deren Nachwuchs; und sie sollen mit den Angehörigen über ihre lieben Verstorbenen trauern dürfen. Ihre Mitarbeit ist erwünscht Damit dies möglich ist, sind wir jedoch vermehrt auf Ihre Mithilfe angewiesen. Bitte melden Sie uns, wenn Sie geheiratet oder Nachwuchs erhalten haben oder wenn Sie als Angehörige einen Nachruf auf einen Verstorbenen wünschen. Ebenso, wenn Sie zu einem runden oder hohen Geburtstag eines Angehörigen eine Gratulation wünschen. Kontaktadresse: Redaktion Tüüfner Poscht, Marlis Schaeppi, Rütiholzstrasse 7, 9052 Niederteufen, Tel. 071 333 36 42, oder via E-Mail an marlis.schaeppi@tposcht.ch  

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