Vernehmlassung zum Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (Kinderbetreuungsgesetz; KibeG)
Im Kanton Appenzell Ausserrhoden bestehen in vielen Gemeinden seit Jahren Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung. Die gesellschaftlichen Veränderungen haben zu einer wachsenden Nachfrage nach externen Betreuungsangeboten geführt. Zwar unterstützen verschiedene Gemeinden wie auch Teufen diese Angebote finanziell, doch fehlt bis anhin auf kantonaler Ebene eine verbindliche gesetzliche Grundlage für die Ausrichtung von Beiträgen an Institutionen oder Eltern.
Aus vorgenannten Gründen konkretisierte der Regierungsrat das Ziel im neuen Regierungsprogramm. Bis ins Jahr 2023 sollen die gesetzlichen Grundlagen sowie ein Finanzierungsmodell für erwerbskompatible Tagesstrukturen in den Gemeinden vorliegen. Der Regierungsrat will damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern und den Veränderungen in Gesellschaft und Wirtschaft angemessen Rechnung tragen.
Der ausgearbeitete Entwurf für ein neues Kinderbetreuungsgesetz (KibeG) wurde anfangs Jahr zur Vernehmlassung unterbreitet.
Das KibeG umfasst im Wesentlichen folgende Aspekte:
– subjektorientierte Subventionierung der ausserfamiliären Kinderbetreuung
– Finanzierungsanteil Gemeinde 75%, Kanton 25%
– Festlegung der unterstützten Betreuungsangebote (Kindertagesstätten, Tagesfamilien und schulergänzende Angebote)
– Regelung der Beitragsberechtigung, der Bemessung der Beiträge (wirtschaftliche Leistungsfähigkeit als Grundlage) und der Auszahlungsmodalitäten.
Der Gemeinderat hat sich nach entsprechender Vorbehandlung durch die Kinder- und Jugendkommission sowie durch das Ressort Bildung mit der Vorlage auseinandergesetzt.
Im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung besteht zweifelsohne Handlungsbedarf und es wird begrüsst, dass die Vorlage prioritär erarbeitet wurde. Dennoch wäre es wünschenswert gewesen, wenn die Gemeinden bei der Erarbeitung miteinbezogen worden wären. Dies vor dem Hintergrund, dass einzelne Gemeinden im Kanton bereits vor Jahren Subventionsmodelle eingeführt haben und weil die Gemeinden die Kinderbetreuung in einer Verbundlösung mittragen sollen.
Der Gemeinderat Teufen hat in Zusammenarbeit mit der HTW Chur ein Subventionierungsmodell erarbeitet, welches gut ausgewogen auf einer Subjekt- und Objektfinanzierung basiert. Mit einem Rabattsystem beispielsweise für Alleinerziehende und bei mehreren Kindern wurde den sozialen Aspekten zusätzlich Rechnung getragen. Eine Objektfinanzierung stärkt zudem die Standortkindertagesstätten was wiederum die Tarifstrukturen für alle entlastet. Ursprünglich war dazu auf Gemeindestufe eine Volksabstimmung für den 7. März 2021 vorgesehen, welche aber bedingt durch die neuen kantonalen Vorgaben nicht stattfand.
Im Detail hat der Gemeinderat unter anderem zu nachfolgenden Aspekten Stellung bezogen.
Das Kinderbetreuungsgesetz sieht eine einheitliche subjektbezogene Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung vor. Die subjektbezogene Subventionierung unterscheidet sich vom neuen Finanzierungsmodell der Gemeinde Teufen, das aus einer Kombination von Subjekt- und Objektfinanzierung besteht. Vor dem Hintergrund der Anwendung des neuen Kinderbetreuungsgesetzes bei allen Ausserrhoder Gemeinden wird begrüsst, dass die objektbezogene Subventionierung nicht Teil des Gesetzes ist und es den Gemeinden freisteht, ob sie Kindertagesstätten noch zusätzlich unterstützen möchten.
Mit der Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung werden sowohl wirtschafts- (Standortattraktivität, Service public) als auch sozialpolitische (finanzielle Entlastung) Ziele verfolgt. Dies liegt gleichermassen im Interesse von Kanton und Gemeinden. Entsprechend sind die Beiträge 50:50 zu tragen.
Die Veranlagung soll analog zur Prämienverbilligung durch den Kanton erfolgen. Die Gemeinden nehmen das Gesuch mit den notwendigen Unterlagen entgegen und leiten dieses zur Bearbeitung an den Kanton. Der Kanton verfügt – im Gegensatz zu den Gemeinden – über die notwendigen (Steuer-) Daten. Nur so kann eine effiziente und auch einheitliche Handhabung über den ganzen Kanton gewährleistet werden.
Insgesamt begrüsst der Gemeinderat eine einheitliche kantonale Grundlage und dankt für die Gelegenheit zur Stellungnahme. gk