Bereits vor zwei Wochen machte die Gemeinde Teufen auf die heutige Kantonsrat-Verhandlung aufmerksam. Mit einer Medienkonferenz im Gemeindehaus. Deren Botschaft: Der aktuelle Gesetzesvorschlag für den Finanzausgleich ist zu «Teufen»-lastig. Gemeindepräsident Reto Altherr und Gemeinderat Urs Spielmann (Finanzen) erklärten: Das neue Finanzausgleichsgesetz mit einem Abschöpfungssatz von maximal 37 Prozent und einer Ausstattungsquote von 85 Prozent hätte für Teufen jährliche Mehrkosten von bis zu 1.8 Mio. Franken zur Folge. Dazu sagte Urs Spielmann: «Das ist eine massive Differenz zur Vernehmlassung-Variante. Mit dieser Belastung haben wir nicht gerechnet, sie würde unsere Finanz- und Investitionsplanung stark beeinträchtigen.»
Heute befasste sich der Kantonsrat nun mit diesem Traktandum – in erster Lesung. Das bedeutet: Falls der Rat dem Gesetzesentwurf heute zustimmt, kommt er noch mindestens einmal zurück ins Parlament. Auch eine dritte Lesung wäre möglich. Nach einer angeregten Verhandlung stimmte der Kantonsrat dem Gesetz und damit dem Antrag des Regierungsrates schliesslich auch zu – mit 46 Ja-, 15 Nein-Stimmen und einer Enthaltung.
Diesem Entscheid waren allerdings mehrere Anpassungsanträge vorangegangen. Unter anderem ein Rückweisungsantrag der FDP-Fraktion. Sie wollte das Gesetz an den Regierungsrat zurückweisen, um es grundlegend überarbeiten zu lassen. FDP-Sprecher Marcel Walker begründete dieses Vorgehen unter anderem mit den beiden statistischen «Ausreissern» Hundwil und Teufen. Später zog Walker den Antrag zugunsten einer angepassten Variante von GLP-Kantonsrätin Regula Ritter zurück. Dieser verzichtete auf die Nennung einer konkreten Abschöpfungs- und Ausstattungsquote sowie klar definierten Kantonsbeiträgen. Im Grundsatz hatte er aber das gleiche Ziel wie der FDP-Antrag: Rückweisung an den Regierungsrat. Und zwar mit dem Auftrag, einen Vorschlag auszuarbeiten, bei dem die Ausgleichszahlungen im Total nicht höher als heute sind (rund 12 Mio. Franken), Gemeinden mit wenig Ressourcen einen gewissen Mindeststandard zu sichern und das neue Modell grundsätzlich beizubehalten.
Diesen Rückweisungsantrag ereilte schliesslich das gleiche Schicksal wie später (fast) alle Anträge in der Detailberatung: Er wurde abgelehnt (40 Nein- / 22 Ja-Stimmen). Das gilt auch für den Minderheits-Antrag der Kommission Finanzen (vorberatende Kommission), der eine Ausstattungsquote von 80 statt 85 Prozent forderte. Und den Antrag von Daniel Bühler (FDP/Speicher), der einen Abschöpfungssatz von maximal 30 statt 37 Prozent beliebt machen wollte. Sein Vorschlag, den Beitrag des Kantons um rund 2 Mio. Franken zu kürzen, fand ebenfalls keine Mehrheit. Daran änderten auch die engagierten Voten der Teufner FDP-Kantonsräte Silvio Hutterli, Marco Sütterle, Roger Stutz und Philipp Kessler nichts.
Das heisst für Teufen: Nach der ersten Lesung deutet alles auf eine neues Finanzausgleichsgesetz hin, das deutliche Mehrkosten mit sich bringen wird. Klarheit wird aber erst die zweite – und allenfalls dritte – Lesung bringen.
Hinweis: Den Livestream (und die Aufzeichnung) der Kantonsratssitzung vom 17. Juni finden Sie hier.