Das Amt für Umwelt Appenzell Ausserrhoden hat nach Rücksprache mit dem Bauernverband und dem Landwirtschaftsamt beschlossen, den zulässigen Düngeraustrag um zwei Wochen – bis Ende November – zu verlängern.
Nach Rücksprache mit dem Bauernverband und dem Landwirtschaftsamt hat das Amt für Umwelt von Appenzell Ausserrhoden beschlossen, aufgrund des wettermässig schlechten Herbstes, den zulässigen Düngeraustrag um zwei Wochen – bis Ende November – zu verlängern. Damit soll vermieden werden, dass in den nächsten Tagen bei sehr ungünstigen Verhältnissen gedüngt werden muss. Ab Ende November 2012 bis Mitte Februar 2013 ist der Jaucheaustrag dann grundsätzlich untersagt.
Vielen Landwirten in Appenzell Ausserrhoden war es bisher noch nicht möglich, ihre Jauchegruben für die Wintermonate zu leeren, um genügend Stapelvolumen zur Verfügung zu haben. Hinzu kam der ausserordentlich frühe Wintereinbruch Ende Oktober, welcher vorübergehend einen Austrag verunmöglichte.
Der Boden muss für den Gülleaustrag aufnahmefähig, d.h. nicht wassergesättigt sowie schneefrei und nicht gefroren sein. Dabei ist genügend Abstand zu Strassen, Gewässern, Hecken und Waldrändern einzuhalten. Mit flüssigen Hofdüngern darf nur gedüngt werden, wenn die Pflanzen den Stickstoff aufnehmen können.
In Appenzell Ausserrhoden gilt die Praxis, dass während der Wintermonate, d.h. zwischen Mitte November und Mitte Februar, keine Jauche ausgebracht werden darf. AfU AR