Entscheidend ist die Finanzierung

21.04.2020 | Timo Züst
Bahnhof_Umbau (1)
Beim Bahnhof wird zwar gebaut – mit der Doppelspur hat das aber noch nichts zu tun. Foto: tiz Die neusten Entwicklungen beim Thema Ortsdurchfahrt bringen auch für die Appenzeller Bahnen (AB) viel Ungewissheit mit sich. Die Abstimmung ist verschoben und die IG Tüüfner Engpass will den Rechtsweg beschreiten. Wie reagieren die AB? Antwort gibt Direktor Thomas Baumgartner. Herr Baumgartner, Die geplante Abstimmung vom 17. Mai kann aufgrund der aktuellen Situation nicht durchgeführt werden. Sie wäre auch für die AB wichtig gewesen – als Wegweiser für das weitere Vorgehen. Steht das Projekt Doppelspur jetzt vorerst auf Pause? Die AB werden das Auflageprojekt für die Doppelspur abschliessen. Mit der Einreichung des Plangenehmigungs-Dossiers an das Bundesamt für Verkehr (BAV) werden wir jedoch zuwarten bis Klarheit besteht über alternative Streckenführungen. Deswegen ist vorerst die vom Gemeinderat an der Informationsveranstaltung vom 25. November 2019 angekündete Volksabstimmung für den Projektierungskredit der Tunnellösung abzuwarten. Bis dahin ruhen die Projektierungsarbeiten für die Doppelspur. Die AB möchten die Zeit jedoch nutzen für die Fortsetzung der Land- und Rechtserwerbsverhandlungen mit den vom Projekt direkt betroffenen Grundeigentümern. Wenn Sie die Abstimmung abwarten und der Projektierungskredit für den Tunnel angenommen wird, werden Sie dann nach wie vor auf dessen Ergebnisse warten? Wird der Projektierungskredit vom Tüüfner Stimmvolk angenommen, so wird ein Auflageprojekt für eine Tunnellösung ausgearbeitet. Nach Vorliegen des Auflageprojektes für eine Tunnellösung liegen auch verlässlichere Kosten für den Tunnel vor. Über die Finanzierung der Kostendifferenz zwischen der Doppelspur und der Tunnellösung durch die Gemeinde muss wiederum abgestimmt werden, da der Bund nicht bereit ist, diese Mehrkosten zu bezahlen. Wird die Finanzierung der Kostendifferenz dannzumal abgelehnt, so kommt die Doppelspur zur Umsetzung. Wird sie angenommen wird eine Tunnellösung realisiert. Und was wäre das Vorgehen, wenn der Projektierungskredit für die Tunnellösung zwar abgelehnt würde, sich die Bevölkerung aber gleichzeitig im Rahmen der von der Gemeinde vorgesehenen Befragung auch gegen das Doppelspur-Projekt ausspricht? Wird der Projektierungskredit abgelehnt, so kommt die Finanzierung für einen Tunnel nicht zustande. Diese ist aber eine Voraussetzung für eine Tunnellösung. In der Folge werden die AB das Auflageprojekt für die Doppelspur beim Bund einreichen. Die Befragung der Gemeinde zur Doppelspur hat rein konsultativen Charakter. Massgebend ist einzig, ob die Gemeinde die Finanzierung der Kostendifferenz Doppelspur – Tunnellösung übernehmen will oder nicht. Falls die IG Tüüfner Engpass Ihre Drohung wahr werden lässt und den Rechtsweg bis zur letzten Instanz geht: Was würde das für das Doppelspurprojekt bedeuten? Solange Rechtswege eingeschlagen werden, sind die beiden Projekte Doppelspur und Gestaltung Dorfzentrum blockiert. Die AB werden in diesem Fall die angekündigten temporären Massnahmen zur punktuellen Erhöhung der Sicherheit der Einspurstrecke vom Stofel bis zur Bahnhofkreuzung beim Bund zur Umsetzung beantragen. Ich denke, dass dies auch nicht im Sinne der Teufnerinnen und Teufner sein kann, da keine Entwicklung im Dorfzentrum möglich ist und die temporären Massnahmen mit spürbaren Einschränkungen für die Verkehrsteilnehmer und einzelne Grundeigentümer verbunden sind. Die IG will nach eigenen Aussagen auch das Doppelspur-Projekt mit Einsprachen blockieren. Könnte sie das überhaupt? Wer eine Einsprache erhebt, muss einen triftigen Grund dafür haben. Von Seite der AB bzw. des BAV ist im Zweifelsfall die Frage zu klären, ob die betreffende Partei einspracheberechtigt ist. In jedem Fall kann mit Einsprachen gegen die Doppelspur keine andere Streckenführung erzwungen werden. Klar ist aber, dass mit Einsprachen gegen die Doppelspur auch die Dorfgestaltung blockiert wird. tiz

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