"Eine Totalrevision braucht mehr Zeit"

14.03.2018 | Erich Gmünder
reto altherr gp
Gemeindepräsident Reto Altherr kurz nach seinem Amtsantritt per 1. November 2016. Archivbild: EG

Der Gemeinderat will die Gemeindeordnung noch in der laufenden Amtsperiode in verschiedenen Punkten anpassen und hat dazu eine Teilrevision in die Vernehmlassung geschickt. Eine Totalrevision werde für die nächste Amtsperiode ins Auge gefasst. Wir sprachen mit Gemeindepräsident Reto Altherr über die Gründe für die angestrebten Anpassungen der Gemeindeordnung.

Was hat den Ausschlag gegeben für die angestrebte Teilrevision?

Reto Altherr: Wir leben in einem sich rasch und stetig wandelnden Umfeld. Zur Verwirklichung unseres Zieles, die Attraktivität von Teufen als lebendigen Wohn- und Arbeitsort weiter zu fördern, gehört auch eine Überprüfung und wo sinnvoll eine Optimierung der Gemeindeorganisation. Dass wir zuerst eine Teilrevision und erst in der nächsten Legislatur eine Totalrevision planen, hat vor allem zeitliche Gründe. Eine Totalrevision umfasst insbesondere auch die Grundfragen des politischen Systems in Teufen, wie zum Beispiel die Anzahl der Gemeinderäte oder die Funktion der Kommissionen etc. Diese Fragen wollen wir unter breitem Einbezug der Bevölkerung diskutieren. Dazu fehlt uns bis Ende dieser Legislatur per 31.5.2019 schlicht die Zeit für eine seriöse Bearbeitung.

Eine Totalrevision ist auf der Agenda des Gemeinderates für die Legislatur 2019 -2023. Mit der zur Diskussion gestellten Teilrevision beschränken wir uns auf Anpassungen an übergeordnetes Recht, die Neuregelung der Zuständigkeiten betreffend Entschädigungsreglement und die Anpassung der Finanzkompetenzregelung. Die Umsetzung dieser Teilrevision auf den 1.6.2019 ist zeitlich realistisch.

Bei den Finanzkompetenzen beantragt der Gemeinderat eine Anpassung (für neue einmalige Ausgaben bis 250’000 Franken statt wie bisher bis 100’000 Franken). Können Sie konkrete Beispiele geben, wo Ihnen die neuen Kompetenzen mehr Handlungsspielraum eröffnen würden?

Kleinere Bauvorhaben oder zum Beispiel die Anschaffung von Gerätschaften im Baubereich könnte der Gemeinderat abschliessend bis CHF 250‘000.00, d.h. ohne Anrufung des fakultativen Referendums beschliessen. Jüngstes Beispiel ist der Planungskredit für die Workshops zur Dorfzentrumsgestaltung.

Wo liegt Teufen im Vergleich mit den umliegenden Gemeinden etwa, auch im Verhältnis zur Grösse resp. dem Umfang des Gemeindehaushaltes?

Wir haben Vergleiche mit sechs anderen Appenzeller Gemeinden angestellt. Der Durchschnittswert beläuft sich dabei auf CHF 114‘000.00 in Eigenkompetenz und CHF 305‘000.00 als Grenze für das fakultative Referendum. Um diese Summe noch ins Verhältnis zu setzen, haben wir auch einen Blick auf die Steuereinnahmen 2016 geworfen. Der Durchschnittswert betrug in den sechs Vergleichsgemeinden rund CHF 6,8 Mio, wogegen Teufen 2016 Steuereinnahmen von CHF 27,7 Mio aufwies. Teufen hat zudem unter den Vergleichsgemeinden am meisten Einwohner. Bei den Finanzkompetenzen für wiederkehrende Ausgaben ist die Differenz nicht so gross, weshalb wir hier auf einen Antrag für eine Kompetenzerhöhung verzichten.

Das Entschädigungsreglement wurde bisher von der GPK erarbeitet. Neu ist der Gemeinderat selber zuständig. Ist hier auch eine materielle Anpassung vorgesehen oder genügen die heutigen Entschädigungen?

Die Kompetenz wird neu wieder an das Volk delegiert. Der Gemeinderat erlässt das Reglement und unterstellt dieses dem fakultativen Referendum.

Bei den Gemeinderatsentschädigungen besteht Handlungsbedarf. In der Jahresrechnung 2017 haben wir die zeitliche Belastung detailliert aufgelistet.

Im Vergleich zu anderen Gemeinden im Mittelland: Wo steht Teufen bei den Entschädigungen an die nebenamtlichen Mitglieder des Gemeinderates in etwa?

Die Frage ist nicht einfach mit einem Zahlenvergleich zu beantworten. Zeitaufwand und Komplexität der Aufgabenstellung sind zu berücksichtigen. Bei der nächsten Überprüfung des Entschädigungsreglements werden wir detailliert darauf eingehen.

2015 hat die FDP eine Initiative für eine Totalrevision der Gemeindeordnung lanciert, mit dem Ziel, eine bessere Grundlage für eine effizientere Gemeindeführung zu schaffen, mit einer Verkleinerung des Gemeinderates und klarer Trennung zwischen operativen und strategischen Aufgaben. Die Initiative wurde vor einem Jahr zurückgezogen, dies nachdem Sie an einer Versammlung der FDP versichert hatten, dass bereits 2019 eine Teilrevision in Kraft treten und die gesamte Erneuerung bis 2023 umgesetzt werden sollte. Nun die Frage: In welche Richtung soll die Totalrevision aus Sicht des Gemeinderates gehen und ist die Umsetzung bis zu Beginn der Amtsdauer 2023-2027 realistisch?

Eine Totalrevision soll insbesondere folgende Ziele verfolgen:

  • Funktionsfähige und zeitgemässe Organisation der Einwohnergemeinde Teufen
  • Trennung von operativer und strategischer Ebene
  • Wahrnehmung strategischer Aufgaben durch Gemeinderat und der operativen Aufgaben durch die Verwaltung

Eine Inkraftsetzung auf die Amtsperiode 2023 – 2027 ist absolut realistisch. Die Totalrevision ist bereits auf der Agenda und soll in der neuen Legislatur rasch angegangen werden.

Synopse zur Teilrevision 2018 auf www.teufen.ch

 

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