Rücktritte aus Behörden
Gemäss den Bestimmungen in kantonalen und kommunalen Erlassen sind Rücktritte aus dem Kantonsrat und aus kommunalen Behörden (Gemeinderat, Geschäftsprüfungskommission) bis spätestens 31. Januar 2012 schriftlich zu erklären und der Gemeindekanzlei einzureichen. Der ersten Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen ist auf den 15. April 2012, ein allfällig notwendiger zweiter Wahlgang auf den 13. Mai 2012 angesetzt. Die Rücktrittsfrist für Mitglieder aus gemeinderätlichen Kommissionen läuft bis 5. April 2012.
Umlegung eines Meteorwasserkanals
An der Hauptstrasse 31 und 33 werden zur Zeit neue Mehrfamilienhäuser erstellt. Der Grundriss sowie die Lage der Neubauten erfordern eine Umlegung des die Parzelle querenden Meteorwasserkanals. Eigentümer dieses Kanals ist der Kanton. Nutzniesser des umgelegten Kanals sind jedoch die Gemeinde mit 80% sowie der Kanton mit 12% und die Appenzeller-Bahnen mit 8%. Der Kanalabschnitt wird nun in Gemeindebesitz überführt und dadurch zu einem Grunderschliessungskanal der Gemeinde. Der 80%- Anteil der Gemeinde von 28‘800 Franken an den Umlegungskosten wurde vom Gemeinderat freigegeben.
Gemeindebeitrag an die Liberty Brass Band Ostschweiz
Die Liberty Brass Band Ostschweiz ist eine regionale Musikformation mit ca. 30 jungen und jung gebliebenen talentierten Musikanten und Musikantinnen, die auch den zahlreichen Nachwuchs pflegt. Im Rahmen der Adventskonzerte wird sie am 17. Dezember 2011 um 2000 Uhr auch in der evangelischen Kirche Teufen spielen. Der Eintritt ist frei. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Formation mit einem Gemeindebeitrag von 500 Franken zu unterstützen.
OSTWIND-Fahrplan ist abholbereit
Der OSTWIND-Fahrplan 2012 ist ab dem 1. Dezember 2011 beim der Gemeindeverwaltung erhältlich. Der neue Fahrplan gilt ab Sonntag, 11. Dezember 2011. Der Fahrplanband „St.Gallen und beide Appenzell“ umfasst das gesamte Fahrplanangebot in den Kantonen St.Gallen, Appenzell A.Rh. und Appenzell I.Rh. sowie wichtige Strecken in Richtung Thurgau, Winterthur und Schaffhausen. Im vorderen Teil sind die Informationen zum Tarif und Billettsortiment zu finden. Selbstverständlich ist der OSTWINDFahrplan weiterhin kostenlos erhältlich und kann ab sofort beim nächsten bedienten Bahnhof, bei jeder Gemeinde oder bei einer anderen Verkaufsstelle des öffentlichen Verkehrs bezogen werden.
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