Hinweis: Ein Kurzinterview mit dem zuständigen Regierungsrat Hansueli Reutegger finden Sie unten – und die offizielle Stellungnahme des Gemeinderates hier.
Zuletzt äusserte sich der Gemeinderat vor fast 1,5 Jahren öffentlich zum neuen Finanzausgleich. Er gab damals im Rahmen der Vernehmlassung eine Stellungnahme ab. Sie ist lang und vielschichtig. Aber die Essenz war: Wir sehen ein, dass es einen neuen Finanzausgleich braucht. Und dass wir mehr bezahlen müssen – aber bitte nicht übertreiben. Diese Haltung vertraten Gemeindepräsident Reto Altherr und Gemeinderat Urs Spielmann auch in einem Interview mit der TP im Februar 2023. Damals wurde folgendes Zitat von Reto Altherr fett hervorgehoben: «Falls wir unsere Steuern wegen zu hoher Finanzbelastung anpassen müssen und deshalb gute Steuerzahler abwandern, verlieren alle: Kanton, Empfängergemeinden und wir.»
Rund 1.8 Mio. Franken mehr
Von diesen «drei Verlierern» sprachen die beiden Gemeindevertreter auch heute Vormittag. Sie hatten im Vorfeld der 1. Lesung im Kantonsrat (17. Juni) zu einer Pressenkonferenz geladen. Das ist ungewöhnlich. Aber laut Reto Altherr nötig: «Wir wollen rechtzeitig darauf hinweisen, was für Folgen dieses Gesetz hat und was für Risiken es beinhaltet.»
Im Speziellen geht es ihm und Urs Spielmann um den Abschöpfungssatz und die Ausstattungsquote. Sie sind entscheidend für die Berechnung des Betrags, den eine Gemeinde in den Finanzausgleich einzahlen muss. Bereits in der erwähnten Stellungnahme vom Februar 2023 schrieb der Gemeinderat, dass er die Abwanderung potenter Steuerzahlenden befürchtet, falls die Abschöpfungsquote um mehr als 27 Prozent erhöht würde. Denn das hätte eine Anpassung des Teufner Steuerfusses zur Folge.
«Ich kann dem Begriff ‘Steueroase’ etwa so wenig abgewinnen, wie wenn ich vom FCSG- zum GC-Fan werden müsste. Klar: Im kantonalen Vergleich ist die Steuerbelastung in Teufen niedrig, auch im Ostschweizer Kontext. Aber es gibt in der Nähe deutlich günstigere Gemeinden – zum Beispiel Appenzell, Balgach oder Mörschwil. Und schweizweit sowieso», sagt Urs Spielmann während der Pressekonferenz.
Er und Reto Altherr haben jetzt noch deutlich mehr Grund zur Sorge als 2023. Denn der neue Gesetzesentwurf geht nicht von 27 Prozent Abschöpfungssatz und 80 Prozent Ausstattungsquote, sondern von maximal 37 bzw. 85 Prozent aus. Das würde laut aktuellem Entwurf bedeuten: Teufen zahlt neu jährlich rund 6.3 Mio. Franken (Antrag Regierungsrat) in den Finanzausgleich ein. Diese Zahl beruht auf der Berechnung mit einer Quote von 34.7 Prozent – bei 37 Prozent bzw. dem gesetzlichen Maximum wären es sogar 7.1 Mio. Franken. In Steuereinheiten wären das bei 6.3 Mio. Franken rund 0.2 Punkte und im Schnitt rund 1.8 Mio. Franken mehr pro Jahr als bisher. «Das ist eine massive Differenz zur Vernehmlassung-Variante. Mit dieser Belastung haben wir nicht gerechnet, sie würde unsere Finanz- und Investitionsplanung stark beeinträchtigen.»
Was nun?
«Wir sind im Gespräch mit den Teufner Kantonsräten. Wie sie entscheiden werden, weiss ich aber natürlich nicht.» Reto Altherrs Antwort ist politisch korrekt. Sowieso gilt für diese Pressekonferenz: Er und Urs Spielmann werden nicht müde zu betonen, dass der Gemeinderat das neuen Finanzausgleichs-System generell befürwortet. Auch wenn es Teufen rund 500’000 Franken mehr pro Jahr kosten würde – bei einem Abschöpfungssatz von 27 Prozent. «Aber dass wir sogar mehr als der Kanton einzahlen, erachten wir als nicht sinnvoll», so Spielmann. Der Kanton würde beim aktuellen Entwurf pro Jahr 6 Mio. Franken einschiessen – also weniger als die rund 6.3 Mio. Franken der Gemeinde Teufen.
Für die sieben Teufner Kantonsräte (5 FDP / 1 GLP / 1 parteilos) ist das Finanzausgleichsgesetz sicher der wichtigste Punkt auf der Traktandenliste von der Sitzung vom 17. Juni. Und die Vermutung liegt nahe, dass sie sich gegen diesen hohen Abschöpfungssatz stellen werden. Aber was ist mit den 58 anderen Kantonsratsmitgliedern? Aus Sicht von Reto Altherr ist es im Interesse aller Ausserrhoder Gemeinden, den Finanzausgleich nicht so stark zu Lasten Teufens auszugestalten. «Wie gesagt: Es gäbe gleich drei Verlierer. Wenn auch nur wenige potente Steuerzahlende abwandern, spüren wir das. Und das betrifft dann alle: Kanton, Nehmergemeinden und Teufen.»
Regierungsrat: «Steuer-Abwanderung» ist unwahrscheinlich
Nachgefragt bei Regierungsrat Hansueli Reutegger (Departement Finanzen)
Herr Reutegger, die Gemeinde Teufen bemängelte an der heutigen Pressekonferenz insbesondere die Anpassungen des Finanzausgleichsgesetz im Vorfeld der 1. Lesung im Kantonsrat im Bereich des Abschöpfungssatzes und der Ausstattungsquote. Diese hätte für Teufen eine finanzielle Mehrbelastung von über 1,5 Mio. zur Folge. Warum diese Anpassung?
Die Parameter wurden aufgrund der Vernehmlassungsantworten der Gemeinden und Parteien sowie unter Berücksichtigung eines rein horizontalen Ressourcenausgleichs festgelegt. Die Gemeinde Teufen war in der Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der Totalrevision des Finanzausgleichs vertreten und unterstützte diese Zielsetzung. Ob die maximale Abschöpfung von 37 Prozent des überdurchschnittlichen Steuerertrags je zum Tragen kommt, kann aufgrund der sich ständig ändernden Voraussetzungen nicht abschliessend beurteilt werden.
Tritt dieses Finanzausgleichgesetz so in Kraft, würde Teufen laut Gemeinderat mehr in den Finanzausgleich einzahlen als der Kanton (6 Mio. Franken). Macht das Sinn?
Der Kanton soll im gleichen Umfang belastet werden wie die Gemeinde Teufen. Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklungen der Voraussetzungen für die Berechnung der Parameter kann es zu Abweichungen bzw. Differenzen kommen. Will man die Disparität in den Steuerfüssen zwischen den Gemeinden verringern, ist dies hauptsächlich durch einen horizontalen Ressourcenausgleich möglich.
Gemeindepräsident Reto Altherr spricht von drei potenziellen Verlierern im Falle des Inkrafttretens: der Kanton (Verlust von Steuersubstrat durch Abwanderung aus Teufen bzw. dem Kanton), die «Nehmergemeinden» (weil durch die Abwanderung weniger Geld vorhanden sein wird) und Teufen selbst (gleiches Argument). Können Sie das nachvollziehen?
Aufgrund der gesetzten Parameter und berechnet für die Jahre 2022 und 2023 müsste Teufen ohne Berücksichtigung weiterer massgebender (auch senkender) Faktoren den Steuerfuss um 0.15 bzw. 0.19 Einheiten erhöhen. Dies führt bei einem Einkommen von 300’000 Franken zu einer steuerlichen Mehrbelastung von durchschnittlich 1200 Franken pro Jahr. Ob dies Motivation genug ist, den Wohnsitz zu verlegen, ist ein subjektiver Entscheid. Aufgrund der Höhe der Abweichung – sofern eine Erhöhung notwendig sein sollte – wird mit einer geringen Wahrscheinlichkeit gerechnet.
Der Ausserrhoder Finanzausgleich gestaltet sich wegen zwei «Ausreisser» sehr anspruchsvoll: Teufen und Hundwil. Gäbe es keine Möglichkeit einer «Sonderregelung» für diese beiden Gemeinden innerhalb des Finanzausgleichsgesetzes?
Sonderregelungen wären nur aufgrund einzelner objektiv aussergewöhnlichen Indikatoren sinnvoll. Diese sind in Appenzell Ausserrhoden bezogen auf einzelne Gemeinden nicht vorhanden. Jede Spezialregelung beeinflusst die Wirksamkeit des Finanzausgleichs und kann die Ziele des Finanzausgleichs unterlaufen. Das vorgeschlagene System inkl. der Parameter wurde sorgfältig anhand der vorhandenen Ressourcen und Lasten austariert und entspricht einem zeitgemässen, nachvollziehbaren und transparenten System.
Und noch generell: Es ist ungewöhnlich, dass eine Gemeinde vor einer Kantonsratssitzung bzw. 1. Lesung eine solche Pressekonferenz abhält. Teufen begründet das mit der Ernsthaftigkeit bzw. Dringlichkeit des Themas – man sei sehr besorgt und habe diese finanzielle Belastung in der Finanzplanung nicht berücksichtigt.
Ein solches Vorgehen wurde bis anhin nicht genutzt und der Entscheid dazu liegt in der Kompetenz der Gemeinde. Nachdem die Gemeinde Teufen in das Verfahren zur Gesetzgebung involviert war, ist die Pressekonferenz aber in der Tat ungewöhnlich.