Teilrevision Gemeindeordnung
Der Gemeinderat hat sich im Verlaufe dieser Amtsdauer verschiedentlich mit der Gemeindeordnung auseinandergesetzt. Noch in der Amtsdauer 2015-2019 sollen im Rahmen einer Teilrevision einige dringliche Anpassungen umgesetzt werden, während eine Totalrevision für die nächste Amtsdauer vorgesehen ist.
Zwecks Vorbereitung eines Entwurfes wurde eine Arbeitsgruppe, bestehend aus dem Gemeindepräsidenten Reto Altherr, Gemeinderätin Ursula von Burg, Gemeinderat Markus Bänziger, Gemeindeschreiber Philipp Riedener sowie dem Leiter Kanzleidienste, Markus Peter eingesetzt.
Die Arbeitsgruppe hat sich an mehreren Sitzungen mit der Thematik befasst. Im Vordergrund standen eine Anpassung an übergeordnetes Recht, eine Neuregelung der Zuständigkeiten betreffend Entschädigungsreglement sowie eine den Aufgaben der Gemeinde entsprechende Finanzkompetenzregelung.
Der Gemeinderat hat am 13. Februar 2018 den Entwurf zur Teilrevision der Gemeindeordnung zuhanden der Vernehmlassung bei politischen Parteien und den interessierten Einwohnerinnen und Einwohnern verabschiedet. Nach entsprechender Aufbereitung der Unterlagen wird die Teilrevision in den nächsten Wochen detailliert vorgestellt.
Internes Kontrollsystem IKS
Die Gemeinden im Kanton Appenzell Ausserrhoden sind nach den Bestimmungen des Finanzhaushaltsgesetzes zur Einführung eines Internen Kontrollsystems (IKS) verpflichtet. Ein IKS umfasst regulatorische, organisatorische und technische Massnahmen, welche das Vermögen schützen, die rechtmässige und wirtschaftliche Verwendung der Mittel sicherstellen, Fehler und Unregelmässigkeiten bei der Rechnungsführung verhindern oder aufdecken und die Ordnungsmässigkeit der Rechnungslegung und die verlässliche Berichterstattung gewährleisten.
Der Gemeinderat hat sich im September 2017 für ein neues Konzept ausgesprochen, bei welchem die Übersichtlichkeit und eine einfache Handhabung im Vordergrund stehen. Nur ein gelebtes IKS erfüllt auch seinen Zweck.
In Kooperation mit der Geschäftsprüfungskommission und der externen Revisionsstelle wurde das Konzept in den letzten Monaten weiterentwickelt und insbesondere wurden weitere finanzrelevante Prozesse in mehreren Abteilungen bearbeitet.
Der Gemeinderat hat das Konzept und den Stand IKS zustimmend zur Kenntnis genommen. Bis Ende 2018 wird das IKS für sämtliche Abteilungen umgesetzt sein.
Ergänzungswahl Kinder- und Jugendkommission
Auf Antrag der Kinder- und Jugendkommission hat der Gemeinderat Valentin Wettstein, Teufen, für den Rest der Amtsdauer 2015-2019 als Mitglied der Kinder- und Jugendkommission gewählt.
Der Gemeinderat gratuliert Valentin Wettstein herzlich zur Wahl und dankt für die Bereitschaft, dieses Amt im Dienste der Allgemeinheit auszuüben.
Infos aus der Verwaltung Am 31. Januar 2018 zählte die Einwohnerkontrolle 6‘245 Einwohner/innen. Dies ist gegenüber Ende Dezember 2017 eine Abnahme um 32 Personen Der Gemeinderat hat ausserdem…
- die Baukostenabrechnung über CHF 243‘792.10 (Minderaufwand gegenüber bewilligtem Kredit CHF 9‘207.90) für die Sanierung des Naturrasens Hauptplatz Sportanlage Landhaus genehmigt;
- die Baukostenabrechnung über CHF 164‘513.35 (Minderaufwand gegenüber dem bewilligten Kredit von CHF 55‘486.65) für die Umstellung der Beleuchtung auf LED Sportanlage Landhaus genehmigt. Der Minderaufwand ist im Wesentlichen auf deutlich günstigere Leuchtmittel zurückzuführen;
- den Geschäftsbericht 2017 des Zivilstandsamtes Mittelland Appenzell Ausserrhoden unter Verdankung der geleisteten guten Dienste genehmigt;
- den in Zusammenhang mit der Iso-Zertifizierung erstellten Managementbericht 2017 zustimmend zur Kenntnis genommen;
- die Jahresrechnung 2017 des Zweckverbandes Regionale Feuerwehr Teufen-Bühler-Gais genehmigt und den Verantwortlichen den besten Dank ausgesprochen.