Planung; Quartierplan Scheibe; Genehmigung und öffentliche Auflage
Der Gemeinderat hat den Quartierplan Scheibe genehmigt und zuhanden der öffentlichen Planauflage und der Genehmigung durch das Departement Bau und Umwelt AR verabschiedet. Die öffentliche Auflage findet vom 28. März bis 28. April 2014 statt. Die Planunterlagen können während dieser Zeit im Front-Office im Gemeindehaus eingesehen werden.
Das Gebiet Scheibe liegt am Dorfrand von Teufen an attraktiver Südhanglage. Das gesamte Areal ist als Zone WG2 ausgeschieden. Der südliche Teil ist mit einer Quartierplanpflicht belegt. Im nördlichen Teil des Perimeters befindet sich der Firmensitz eines seit Jahrzehnten in Teufen ansässigen Unternehmens mit verschiedenen Gewerbe- und Wohnbauten. Vor einigen Jahren wurde westlich angrenzend an die Betriebsgebäude ein grösseres Mehrfamilienhaus realisiert.
Für den südlichen, noch weitgehend unbebauten Teil des Gebiets besteht ein rechtskräftiger Quartierplan aus dem Jahr 1994. Wegen mangelnder Nachfrage und eines Eigentümerwechsels mit anderen Nutzungsvorstellungen wurde die darin vorgesehene Bebauung nicht realisiert. Aus heutiger Sicht entsprechen die engen Vorgaben des Quartierplans nicht mehr den Bedürfnissen der Grundeigentümer. Auch nach Ansicht der Gemeinde kann das zugrundeliegende Bebauungskonzept nicht mehr als zeitgemäss bezeichnet werden. Deshalb soll der bestehende Quartierplan vollständig ersetzt werden. Die Neuerarbeitung bietet gleichzeitig die Möglichkeit, das gesamte Areal des ansässigen Unternehmens in die Planung einzubeziehen.
Die nun vorliegende Planung soll die für das quartierplanpflichtige Gebiet angestrebten Ziele und geforderten Qualitäten sicherstellen, ohne den Spielraum für die Grundeigentümer unnötig einzuschränken.
Insbesondere bezweckt der Quartierplan
• eine geeignete, auf die verschiedenen Nutzungsschwerpunkte abgestimmte Erschliessung des Planungsgebiets,
• das Schaffen einer zweckmässigen, der bestehenden Bebauung angepassten Erweiterungsmöglichkeit für den im Planungsgebiet ansässigen Betrieb,
• die Sicherstellung einer baulichen Gesamtentwicklung, die sich volumetrisch möglichst gut in das bestehende Siedlungsgefüge und die angrenzende Umgebung einfügt.
Planung; Teilzonenplan Scheibe; Genehmigung und öffentliche Auflage
Ebenfalls genehmigt und zuhanden der öffentlichen Planauflage und der Genehmigung durch das Departement Bau und Umwelt AR verabschiedet hat der Gemeinderat den gleichzeitig mit dem Quartierplan Scheibe erarbeiteten Teilzonenplan Scheibe. Die öffentliche Auflage findet zeitgleich mit dem Quartierplan „Scheibe“ vom 28. März bis 28. April 2014 statt.
Im Zusammenhang mit den künftigen baulichen Entwicklungen im Gebiet Scheibe verlangt der Quartierplan, dass die bestehende Zufahrt zu Parzelle Nr. 1992 normengerecht ausgebaut wird. Für den geplanten Ausbau der Strasse wird eine Fläche von 43,8 m2 von der Nachbarparzelle Nr. 1162 beansprucht, die heute dem Übrigen Gemeindegebiet ÜG zugeschieden ist. Mit dem vorliegenden Teilzonenplan soll die benötigte Fläche vom Übrigen Gemeindegebiet ÜG in die Wohn- und Gewerbezone WG2 umgezont werden.
Neue Teufner Bürgerinnen
Zwei Gesuchstellerinnen haben beim kantonalen Amt für Gesellschaft, Herisau, das Gesuch um Einbürgerung gestellt. Der Kanton prüft, ob die Gesuche vollständig sind und ob die Einbürgerungsvoraussetzungen gemäss kantonalem Recht erfüllt sind und erstellt einen Erhebungsbericht zu Handen des Gemeinderates.
Gemäss den bundesrechtlichen und kantonalen Bestimmungen erfüllen die gesuchstellenden Personen die Eignungsvoraussetzungen für die Einbürgerung, wenn sie
a) in die schweizerischen, kantonalen und örtlichen Verhältnisse eingegliedert sind
b) mit den schweizerischen, kantonalen und örtlichen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut sind
c) die Rechtsordnung beachten
d) keine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz darstellen
e) genügende Deutschkenntnisse ausweisen können.
Der Gemeinderat prüft insbesondere, ob die Voraussetzungen der Integration und der genügenden Deutschkenntnisse erfüllt sind. Entsprechend lädt er die Gesuchstellerinnen zu einem Einbürgerungsgespräch vor. Unter dem Vorbehalt der Erteilung des Schweizer- und Kantonsbürgerrechts hat der Gemeinderat an der letzten Sitzung den beiden Einwohnerinnen das Gemeindebürgerrecht erteilt:
– Creo Garcia Tania, Unterrain 15, Teufen
– Schweizer-Krasnova Zlata, Hauptstrasse 110, Niederteufen
Der Gemeinderat gratuliert den beiden Gesuchstellerinnen und hat die Unterlagen nun dem Bund zur Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung weitergeleitet.
Der Gemeinderat hat ausserdem…
– der Bauabrechnung für die Sanierung der Klärbecken in der ARA Mühltobel im Betrage von Fr. 630‘213.42 zugestimmt; die Bauarbeiten konnten somit 4,5 % unter dem budgetierten Kredit von Fr. 660‘000.00 abgeschlossen werden
– der Bauabrechnung für die Sanierung der Hochlastbiologie in der ARA Mühltobel im Betrage von Fr. 38’790.48 zugestimmt; auch diese Arbeiten konnten deutlich (-25 %) unter dem bewilligten Kredit von Fr. 51‘750.00 abgeschlossen werden
– die Kreditfreigabe für den Ersatz und die Vergrösserung der Versorgungsleitungen der Wasserversorgung in der Egglistrasse im Betrage von Fr. 100‘000.00 erteilt; der Betrag ist im Voranschlag 2014 in der Investitionsplanung enthalten
– zwei Mitglieder für die Arbeitsgruppe „Forstliche Betriebsplanung AR“ gewählt; diese Arbeitsgruppe unter Führung des Oberforstamtes wird die gesetzlich erforderliche Betriebsplanung für die betroffenen Waldeigentümer erstellen
– einem Angebotskonzept „ÖV Appenzeller Hinterland“ zur Einführung eines Halbstundentaktes der Buslinie 180 nicht zugestimmt; die Benutzerfrequenzen auf Teufener Gemeindegebiet stehen in keinem Verhältnis zu den Mehrkosten