Das Edikt für die Abstimmung vom 9. Februar

02.01.2014 | Erich Gmünder
edikt 2

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Mitte Januar wird das Edikt für die Abstimmung vom 9. Februar in die Haushalte verteilt. Parteien und Interessengruppen sowie die Tüüfner Poscht haben bereits ein Exemplar in elektronischer Ausführung erhalten – hier ist es nun erstmals öffentlich zugänglich. Am 21. Januar findet dazu auch eine öffentliche Orientierungsversammlung im Lindensaal statt.

Der Gemeinderat informiert im Edikt umfassend über die Ausgangslage und die Gründe, weshalb der Projektierungskredit eingeholt werden soll. Der Entscheid dazu fiel im Gemeinderat nicht einstimmig: „Der Gemeinderat beantragt bei Anwesenheit von 9 Mitgliedern mit 7 : 2 Stimmen dem Projektierungskredit von Fr. 360‘000.00 zuzustimmen“, so steht es wörtlich im Antrag an die Bürgerschaft.

Bei einem Ja folgt die nächste Abstimmung am 30. November 2014

Wenn die Bürgerinnen und Bürger Ja sagen zum Projektierungskredit, ist vorgesehen, dass die verschiedenen Arbeitsgruppen unverzüglich ihre Arbeit aufnehmen, damit den Stimmberechtigten Ende November der definitive Kreditantrag vorgelegt werden kann. Sie haben dann aufgrund detaillierter Unterlagen voraussichtlich die Wahl zwischen Tunnel und Doppelspur.

Ein Nein ist ein Ja zur Doppelspur

Wird der Projektkredit abgelehnt, fällt der Tunnel ausser Abschied und Traktanden. Das heisst, es wird nur noch die Doppelspurvariante weiterbearbeitet und realisiert. Eine weitere Abstimmung erübrigt sich.

Ein Thema mit langer Geschichte

Die Verkehrsprobleme in Teufen sind schon seit 60 Jahren ein Thema. Darauf wird unter dem Titel „Geschichte“ im Edikt hingewiesen. Bereits zweimal, nämlich in den 50er-Jahren sowie anfangs der 90er-Jahre wurden Anstrengungen unternommen, den Engpass mit einer Tunnelierung zu entschärfen. Nach dem zweiten Anlauf – 1992 wurde eine Planungsstudie für eine Bahntunnelierung „Bahnhof-Hirschen“ in einer Konsultativabstimmung abgelehnt – wurden die Arbeiten sistiert.

Erst 2004 wurde das Thema wieder aufgegriffen. Die Grundstimmung sei damals in der Öffentlichkeit eindeutig gewesen: „Für eine moderne Vorortsbahn – gegen eine Buslösung.“ 2007 wurde das neue Tunnelprojekt vorgestellt. Aus finanziellen Gründen – der Tunnel wurde als nicht finanzierbar erachtet – wurde die offene Linienführung mit Doppelspur vorgezogen. Das wurde 2008 mit einer Zweckmässigkeitsprüfung untermauert. Gegen die Doppelspurlösung gab es jedoch bald eine starke Opposition: 2009 wurde eine Petition mit 1500 Unterschriften eingereicht und der Stopp der Projektierung gefordert.

Bund nun doch verhandlungsbereit

Ein Beirat wurde gebildet, und auf dessen Ersuchen gelangten Vertreter von Kanton, Bahn und Gemeinde nochmals mit der Variante Tunnel an das BAV. Vorerst mit negativem Bescheid. In der Zwischenzeit seien aber auf Ersuchen der AB weitere Gespräche mit dem Bund geführt worden – mit Erfolg: „Als Ergebnis resultiert dessen Bereitschaft, einen zusätzlichen Beitrag an die Tunnelvariante zu leisten, der den Mehrnutzen eines Tunnels im Vergleich zur Doppelspur aus Eisenbahnsicht ausgleicht. Dies bedingt jedoch ein Mitziehen von Gemeinde und Kanton“, heisst es dazu im Edikt S. 6.

Für die Tunnellösung stehen von Seiten der Gemeinde jedoch nicht unbeschränkt Mittel zur Verfügung: „Es kann bereits jetzt schon festgehalten werden, dass die Kreditsumme, die für die Gemeinde Teufen finanziell noch zu rechtfertigen wäre, im Bereich von Fr. 30 Mio. zu liegen kommen wird.“ Wie hoch eine Kostenbeteiligung des Kantons ist und ob der Beitrag allenfalls eine kantonale Abstimmung erforderlich machen würde, wird im Edikt nicht erwähnt.

Der Projektierungskredit

Die Kosten von 360’000 Franken für den Projektierungskredit setzen sich aus folgenden Elementen zusammen:

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Hier geht’s direkt zum Edikt der Abstimmung vom 9. Februar (PDF)

 

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