
In diesen Tagen erhalten alle Haushalte von Teufen das Edikt für die Abstimmung vom 18. Januar 2015. Darin listet der Gemeinderat die Vor- und Nachteile der beiden Varianten in Wort und Bild auf und begründet sein Nein zur Finanzierungsvorlage.
Zur Abstimmung gelangt am 18. Januar nur die Tunnelvorlage. Das 24-seitige Abstimmungsedikt ist als reich illustrierte Broschüre gestaltet und trägt die etwas sperrige Überschrift: „Objektkredit von 30 Mio. Franken für einen künftigen Beitrag der Gemeinde an die Appenzeller Bahnen zur Erstellung eines Tunnels zwischen Stofel und Bahnhof Teufen.“
Die Vorlage ist trotzdem mehr als nur eine spröde Finanzierungsvorlage. Zwar kann die Bevölkerung diesmal nur entscheiden, ob sie den Tunnel finanzieren will oder nicht. Trotzdem sind alle Argumente für und wider Tunnel und Doppelspurvariante aufgelistet und ausführlich erklärt. Der Gemeinderat zeichnet auch nochmals ausführlich den Weg zur jetzigen Vorlage auf und geht auch auf einzelne Aspekte wie die Möglichkeit einer Verlängerung der Doppelspur nach Niederteufen ein.

Der Gemeinderat ist gegen den Tunnel. Er hat sein Nein zur Finanzierung bereits Mitte Oktober kund getan. Er stützt sich bei seinem Entscheid auf Ortsplanungs- und Finanzfachleute. Diese „empfehlen sowohl aus Sicht der Nachhaltigkeit als auch aufgrund der finanziellen Belastung, die Doppelspurvariante umzusetzen“, schreibt der Gemeinderat.

Der Gemeinderat selber begründet sein Nein zum Tunnel primär mit finanziellen Aspekten:
- Beitrag der Gemeinde ist um ein Vielfaches höher als bei der Realisierung der Doppelspur
- Erhöhung des Steuerfusses um 0,1 Einheiten
- weitere Sparmassnahmen
- hohe Neuverschuldung und damit Einengung des finanziellen Handlungsspielraumes
- Ersatzinvestitionen Heime und Schule wären gefährdet
- Investitionen in Werterhaltung bestehender Bauten gefährdet
- finanzielles Gleichgewicht wegen Übernahme des Kostenüberschreitungsrisikos gefährdet
Der Gemeinderat hat sich deshalb bei Anwesenheit von 8 Mitgliedern einstimmig gegen die Finanzvorlage ausgesprochen.
Auch wenn das Volk am 18. Januar dem Gemeinderat nicht folgt und der Tunnelfinanzierung zustimmt, warten weitere Hürden:
- der Kantonsbeitrag unterliegt vermutlich einer kantonalen Volksabstimmung
- zusätzlich bräuchte es eine Zusicherung vom Bund
Beim Fehlen einer dieser Zusicherungen verfällt der Kredit.
Wie weiter bei einer Ablehnung?

Der Gemeinderat macht klar, dass bei einer Ablehnung der Tunnelfinanzierung automatisch die Doppelspur-Variante weiterbearbeitet und zur Planauflage gebracht wird. Das Volk könnte im Rahmen eines Baukredits zur Aufwertung und Gestaltung des Dorfzentrums mitreden.
Über die Beiträge der Gemeinde an die Doppelspur – ein vergleichsweise marginaler Betrag von 0,2 Mio. Franken – kann nicht abgestimmt werden, da sie zweckgebunden sind.
Erich Gmünder
Informationen aus erster Hand gibt es an der öffentlichen Orientierungsversammlung am Donnerstag, 6. November um 1930 Uhr im Lindensaal.
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