Leistungsvereinbarung mit Verein «Teufen schafft»
Coworking ist ein weltweiter Trend und wächst als neue Arbeitsform rasant. Coworking bedeutet zusammenarbeiten. Und dies geschieht in grossen und offenen Räumen, dem sogenannten Coworking Space. Menschen aus unterschiedlichen Unternehmen und Berufsrichtungen arbeiten dabei zeitlich flexibel an ortsunabhängigen Arbeitsplätzen. Im Space finden Coworker eine bereits vorhandene Infrastruktur vor. So können Coworker den zeitintensiven Aufwand für Bürosuche, IT, Einrichtungen, Arbeitsweg sowie das damit verbundene Kostenrisiko umgehen. Ein Coworking Space ist aber mehr als nur ein geteiltes Büro. Er umfasst meist mehrere Büro- und Gemeinschaftsräume sowie gemeinsame Veranstaltungen, Workshops und Verpflegungsmöglichkeiten. Dies ermöglicht die Bildung einer Gemeinschaft – die Community. Diese Art von Zusammenarbeit baut darauf auf, dass die Coworker voneinander profitieren sowie Ideen, Infrastruktur und Wissen teilen können.
Die Gemeinde Teufen unterstützt die Idee Coworking Space und hat vor diesem Hintergrund mit dem Verein «Teufen schafft» eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Diese Leistungsvereinbarung regelt insbesondere die Beziehung zwischen der Gemeinde Teufen und dem Verein «Teufen schafft» als Mieter einer Gemeindeliegenschaft zwecks Schaffung von Coworking Spaces. Der Zweck des gemeinnützigen Vereins ist insbesondere das Betreiben von Coworking Spaces.
Neue Gemeindeordnung ab 1. Juni 2023; Ausländerstimmrecht
Die Stimmberechtigten haben im September 2022 der neuen Gemeindeordnung zugestimmt. Diese tritt am 1. Juni 2023 in Kraft. Nach der neuen Gemeindeordnung erhalten Ausländerinnen und Ausländer das Stimmrecht in kommunalen Angelegenheiten, wenn sie seit zehn Jahren in der Schweiz und davon seit fünf Jahren im Kanton wohnen und ein entsprechendes Begehren stellen. Schriftliche Begehren können mit dem Nachweis der erforderlichen Wohndauer (Wohnsitzbescheinigungen der jeweiligen Wohngemeinden in der Schweiz ausserhalb Teufens) an die Gemeindekanzlei, Dorf 9, 9053 Teufen, gerichtet werden. Nächste kommunale Abstimmungen finden im Herbst 2023 statt. Dabei ist zu beachten, dass solche Begehren aus administrativen Gründen mindestens zwei Monate vor der Abstimmung der Gemeindekanzlei eingereicht werden müssen.
Projektierungskredit Schulhaus altes Hörli
Für die Phase der Projektierung des Schulhauses altes Hörli hat der Gemeinderat im letzten Jahr einen Kredit in der Höhe von Fr. 220’000.– gesprochen. Nach Abschluss der Arbeiten per Ende 2022 schliesst die Abrechnung rund Fr. 60’000.– unter dem gesprochenen Kredit. Die Budgetunterschreitung resultiert durch preiswerte Vergaben der Fachspezialisten sowie ein Minderaufwand bei den Sondierarbeiten.
Aufhebung Massnahmen Strommangellage
Im Herbst 2022 wurden zur Vorbereitung einer möglichen Strommangellage verschiedene Sparmassnahmen gemäss den Vorgaben von Bund und Kanton evaluiert und in diversen Bereichen verfügt. Der Bundesrat hat nun die aktuellen Massnahmen zur Bewältigung der Energiemangellage per Ende April 2023 aufgehoben. Entsprechend hebt auch der Kanton Appenzell Ausserrhoden die Massnahmen für die kantonale Verwaltung per Ende April auf.
Aufgrund dessen hat auch der Gemeinderat die kommunalen Massnahmen – mit Ausnahme der reduzierten Strassenbeleuchtung – aufgehoben. Gleichzeitig stellt der Gemeinderat sicher, dass auch unabhängig der Versorgungslage haushalterisch mit Energieträgern umgegangen wird und bittet die Bevölkerung, es ihm gleichzutun.
Für den Winter 2023/24 kann eine erneute, angespannte Energieversorgungslage nicht ausgeschlossen werden. Deshalb wird der Gemeinderat die Situation weiterhin beobachten und im Herbst prüfen, ob wiederum ausserordentliche Sparmassnahmen angezeigt sind. Der Gemeinderat stellt auch sicher, dass auch unabhängig der Versorgungslage haushalterisch mit Energieträgern umgegangen wird und bittet die Bevölkerung, es ihm gleichzutun.