Unwetterschäden 1./2. Juni 2013
Ausgelöst durch die intensiven und langandauernden Niederschläge im Mai 2013 sind anfangs Juni verschiedene Schäden aufgetreten. In der Gemeinde Teufen waren 5 Strassen vorübergehend gesperrt und der Gemeindeführungsstab trat in Funktion. Verschiedene Hänge kamen ins Rutschen und Bäche richteten Schäden an. Zudem entstanden Schäden an Wanderwegen.
Es ist über 20 Jahre her, dass Gemeindestrassen in Teufen so massiv mit Material von Nachbargrundstücken zugeschüttet wurden. Das hat die Baukommission dazu bewogen, die Haftung abzuklären. Dabei geht es nicht nur um Fragen der finanziellen Zuständigkeit, sondern im Akutfall auch um massive Sicherheitsrisiken für die Strassenbenützerinnen und Strassenbenützer bis hin zur Bedrohung von Wohnhäusern.
Die rechtliche Beurteilung geht davon aus, dass bei Beeinträchtigungen und Strassenschäden ein Rückgriff auf die Grundeigentümer nur möglich ist, wenn diese den Schaden verursacht haben, sei dies aus Absicht oder Fahrlässigkeit oder indem der Schaden auf einen sogenannten Werkmangel zurückzuführen ist. Die Wiederherstellung der Strassen nach ausserordentlichen Ereignissen gehört gemäss Art. 46, Abs. 2 des neuen Strassengesetzes zum betrieblichen Unterhalt und die Unterhaltskosten gelten gemäss Art. 73, Abs. 2 als gebundene Ausgaben.
Da weder öffentliche Strassen des Kantons noch der Gemeinde bei der Assekuranz versichert werden können, sind die meisten Rechnungen im Zusammenhang mit der Entfernung und Sicherung von Rutschungen aus dem Unwetter vom 1./2. Juni 2013 durch die Einwohnergemeinde Teufen beglichen worden.
Der Gemeinderat hat in diesem Zusammenhang folgende Beschlüsse gefasst:
1. Errichtung eines Sonderkontos in der Erfolgsrechnung Tiefbau zur Abwicklung der in verschiedenen Ressorts angefallenen Unwetterschäden mit Ausgaben und Einnahmen ohne Ausgleich im Jahresübergang.
2. Nachträgliche Zustimmung zu den bisherigen Aufwendungen zur Behebung der Unwetterschäden von CHF 59‘888.35, welche vorerst hauptsächlich der Erfolgsrechnung Tiefbau belastet worden sind. Allfällige Anteile von Assekuranz und Privaten werden nach Einzelbeurteilungen und Verhandlungen mit den Betroffenen in Abzug gebracht.
3. Freigabe eines Nachtragskredits von CHF 138‘000.00 für die voraussichtlichen Aufwendungen zum Abschluss der Unwetterschäden (gebundene Ausgaben), inklusive dem Vorprojekt der Sicherung Bündtstrasse von ca. CHF 15‘000.00.
Unwetterschäden an Gewässern; Ausbau Goldibach, Göbsistrasse 709; Gemeindebeitrag an Ausbau I. Etappe
Der Gemeinderat hat dem vorliegenden Projekt zum Ausbau des Goldibaches, I. Etappe, als Schutz vor kommenden Hochwassern zugestimmt und hierfür einen Kredit von CHF 50‘778.00 als Gemeindebeitrag zulasten der Investitionsrechnung 2013 freigegeben. Gemäss Wasserbaugesetz und der eingeschränkten zeitlichen Handlungsfreiheit handelt es sich dabei um eine gebundene Ausgabe.
Die Liegenschaft Büchel an der Göbsistrasse 709 wurde beim Unwetter im Jahr 2002 grossflächig überflutet. Seit diesem Unwetter sind einzelne Objektschutzmassnahmen realisiert worden. Das Schutzdefizit ist gemäss Vernehmlassung der Baukommission aber nach wie vor sehr gross. Nachdem in den letzten Jahren der Goldibach bei Starkniederschlägen immer wieder an die Kapazitätsgrenzen gestossen ist (zuletzt im 2013), hat das Kantonale Tiefbauamt auf Wunsch der Grundeigentümerin ein Hochwasserschutzprojekt für den betroffenen Abschnitt erarbeiten lassen.
An die mutmasslichen Gesamtkosten der I. Etappe von CHF 281‘100.00 leistet die Gemeinde den üblichen Beitrag von 18 %, somit Fr. 50‘778.00.