Beschwerde liegt beim Obergericht

05.10.2020 | TPoscht online
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Die IG Tüüfner Engpass führt Beschwerde vor dem Obergericht. Gegenstand des laufenden Verfahrens ist der Beschluss des Gemeinderates, die Abstimmung über die Doppelspur durch den Dorfkern für ungültig zu erklären. Auf die dagegen erhobenen Rechtsmittel trat der Regierungsrat nicht ein. Das schreibt die IG in einer Medienmitteilung. Mit der im Dezember 2019 eingereichten Initiative will die IG Tüüfner Engpass erreichen, dass sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zur Variante Doppelspur durch das Dorfzentrum an der Urne äussern können. Die Initiative ist mit stattlichen 799 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Es ist Aufgabe des Souveräns, über die Kernfrage dieser Initiative abzustimmen: Wollen die Stimmberechtigten die Doppelspur durch den Dorfkern – oder nicht? Zum laufenden Verfahren vor dem Obergericht will sich die IG Tüüfner Engpass vorläufig nicht äussern. Eine Stellungnahme folgt, sobald der Entscheid aus Trogen ergangen ist. pd

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