Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden spricht sich für eine Totalrevision der Kantonsverfassung aus. Für den Regierungsrat besteht in unterschiedlichen Bereichen der Kantonsverfassung Handlungsbedarf.
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Die geltende Verfassung wurde 1995 von der Landsgemeinde verabschiedet und ist seit dem 1. Mai 1996 in Kraft. Die Inhalte der Kantonsverfassung sind vielfach noch von der Landsgemeinde geprägt. Artikel 114 der Kantonsverfassung schreibt vor, dass der Kantonsrat in Zeitabständen von jeweils 20 Jahren prüft, ob eine Totalrevision an die Hand genommen werden soll.
Gemeindestrukturen, Wahlsystem, Finanzreferendum
In den Augen des Regierungsrates ist eine solche Totalrevision angezeigt, da verschiedene Themen Verfassungsänderungen voraussetzen. Dies betrifft z.B. Fragen rund um die Optimierung der Gemeindestrukturen, das breit diskutierte gemischte Majorz-/Proporzsystem bei den Kantonsratswahlen, aber auch das verschiedentlich geforderte fakultative Finanzreferendum.
Die Themen sind sachlich nicht miteinander verbunden. Deshalb können sie nur entweder über einzelne Teilrevisionen oder gemeinsam über eine Totalrevision der Kantonsverfassung angegangen werden. Aufgrund des Handlungsbedarfs in den verschiedenen Bereichen spricht sich der Regierungsrat für eine Totalrevision der Kantonsverfassung aus. Der Kantonsrat wird sich im Jahr 2016 damit beschäftigen. Kommt auch der Kantonsrat zum Schluss, dass es eine Totalrevision braucht, muss das Stimmvolk dies bestätigen.
Das Volk hat das letzte Wort
An der Volksabstimmung voraussichtlich Anfang 2017 müsste im Falle einer Annahme auch entschieden werden, ob der Kantonsrat oder ein eigens einberufener Verfassungsrat die Totalrevision bearbeitet. Diese Arbeiten würden in den Jahren 2017 und 2018 durchgeführt, eine Inkraftsetzung der totalrevidierten Verfassung könnte nach nochmaliger Volksabstimmung im 2019 erfolgen.
Auf der Basis der totalrevidierten Verfassung könnten dann anschliessend Gesetzgebungsarbeiten wie „Optimierung Gemeindestrukturen“ oder „Revision des Gesetzes über die politischen Rechte“, die zur Zeit hängig sind, weiterbearbeitet und neue Gesetzgebungsarbeiten in Angriff genommen werden. pd.