Kantonsverfassung soll revidiert werden

24.05.2016 | TPoscht online
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Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat eine Totalrevision der Kantonsverfassung. Für den Regierungsrat besteht Handlungsbedarf v.a. in zwei Bereichen, bei den Gemeindestrukturen und den politischen Rechten. Zudem spricht sich der Regierungsrat dafür aus, dass kein Verfassungsrat eingesetzt wird, sondern dass die Revisionsarbeiten im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsprozesses erfolgen sollen.
Der Regierungsrat hatte sich Ende letzten Jahres für eine Totalrevision der Kantonsverfassung ausgesprochen. Jetzt unterbreitet er dem Kantonsrat den entsprechenden Bericht und Antrag. Der Kantonsrat wird sich voraussichtlich an seiner Sitzung vom 26. September 2016 mit dem entsprechenden Grundsatzbeschluss befassen. Stimmt er einer Totalrevision der Verfassung zu, muss in der Folge das Stimmvolk entscheiden, ob eine Totalrevision der Verfassung durchgeführt werden soll und ob der Kantonsrat oder ein Verfassungsrat die Revision vorbereiten soll. Eine solche Abstimmung wird voraussichtlich am 21. Mai 2017 stattfinden.

Gemeindestrukturen überprüfen

Der Regierungsrat sieht zwei Themen, für die die verfassungsrechtlichen Vorgaben grundlegend überprüft werden sollen. Zum einen geht es um den Bereich der Gemeindestrukturen. Eine grundsätzliche und umfassende Strukturdiskussion betrifft auch Fragen der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden sowie des innerkantonalen Finanzausgleichs.

Zum anderen geht es um den Bereich der politischen Rechte. Vor einer Totalrevision des Gesetzes über die politischen Rechte sind Änderungen in der Verfassung notwendig. In die Überlegungen soll aufgrund eines aktuellen Bundesgerichtsentscheides auch das Wahlsystem für den Kantonsrat einbezogen werden.

Für den Regierungsrat ist eine verfassungsrechtliche Gesamtschau notwendig. Welche Bereiche schliesslich geändert werden, zeigen erst die späteren Revisionsarbeiten, sofern der Kantonsrat und das Stimmvolk einer Totalrevision zustimmen. Der Regierungsrat spricht sich zudem für ein Vorgehen gemäss dem ordentlichen Gesetzgebungsprozess aus. Dies beinhaltet auch, dass die Revision nicht durch einen eigens einberufenen Verfassungsrat, sondern von Regierungsrat und Kantonsrat durchgeführt werden soll.

Diese Arbeiten würden in den Jahren 2017 und 2018 anfallen, eine Inkraftsetzung der totalrevidierten Verfassung könnte nach nochmaliger Volksabstimmung frühestens 2019 erfolgen. RK

Regierungsrat hält an Asyl-Durchgangszentrum fest

Der Regierungsrat hält an seinem Vorhaben fest, in Walzenhausen die Liegenschaft „Sonneblick“ als Asyl-Durchgangszentrum für zehn Jahre zu mieten und im Normalfall mit 80 Personen zu belegen. Dies antwortet der Regierungsrat auf eine Petition, die vor drei Wochen eingereicht wurde.
Die effektive Belegung hängt von den Entwicklungen im Asylwesen und der Anzahl Zuweisungen durch das Staatssekretariat für Migration ab. Kanton und Gemeinden sind von Gesetzes wegen verpflichtet, für die vom Bund zugewiesenen Asylsuchenden zu sorgen. Zudem hat der Kanton laut Asylverordnung explizit die Kompetenz, zur Entlastung der Gemeinden kantonale Zentren einzurichten. Deshalb kann dem Anliegen der Petitionärinnen und Petitionäre, die Betriebsdauer stark zu kürzen und die Belegungszahl massiv zu reduzieren, nicht entsprochen werden. Dies würde auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen keinen Sinn machen. RK

 

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