Auf die Beschwerde folgt die Diskussion

04.06.2019 | Timo Züst
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Mit einer Stimmrechtsbeschwerde versucht Mathias Schreier die Abstimmung vom 21. Mai 2017 zu kippen. Foto: tiz Timo Züst Eigentlich sollte bei einer Stimmrechtsbeschwerde alles schnell gehen. Der Regierungsrat fällt seinen Entscheid in der Regel innerhalb von zehn Tagen nach Eingang der Beschwerde. In diesem Fall ist aber alles etwas anders. „Ich habe mir erlaubt, hier einen etwas anderen Ansatz zu wählen. Ich denke, das ist dieser komplexen Situation angemessen.“ Das sagt Thomas Wüst. Er ist stv. Departementssekretär beim Departement Inneres und Sicherheit des Kantons. Die Stimmrechtsbeschwerde des Teufners Mathias Schreier liegt momentan auf seinem Pendenzen-Stapel. Mit dieser Beschwerde will Schreier die Abstimmung über die Kurztunnel-Initiative vom 21. Mai 2017 anfechten. Seine wichtigsten Argumente: die Kostensteigerung und die Sicherheit. Er geht davon aus, dass die geplante Doppelspur die Gefährdung für Radfahrer massiv erhöht. Sein Problem: Die Beschwerde kommt viel zu spät. Denn der entsprechende Artikel im Gesetz über politische Rechte des Kantons AR sieht vor, dass eine Stimmrechtsbeschwerde spätestens „am dritten Tag nach der amtlichen Veröffentlichung der Ergebnisse“ einzureichen ist. Schreiers Brief erreichte den Regierungsrat aber erst ziemlich genau zwei Jahre nach der Abstimmung. An eine vergleichbare „Verspätung“ kann sich auch Thomas Wüst nicht erinnern: „Ich glaube das ist im Kanton eine Premiere.“ Das war auch der Grund für das untypische Vorgehen, für das sich Wüst in diesem Verfahren entschied: Er lud Mathias Schreier zu einer Stellungnahme bzw. zu einer ausführlicheren Argumente-Auslegung ein. Auch die Gemeinde nimmt Stellung Diese Chance liess sich Mathias Schreier nicht entgehen. Fristgerecht per 31. Mai schicke er seine „Rekursergänzung“ ab. Inzwischen ist sie auch beim Kanton eingetroffen. „Ich habe diesen zweiten Brief auf Wunsche des Kantons verfasst. Aber ich finde es gut, dass hier genau hingeschaut wird“, sagt Schreier. In seinem Schreiben führt er noch einmal sein Argument für die verspätete Eingabe auf. „Diese vom Gemeinderat und Appenzeller Bahn erfolgte Täuschung sowie dem vom Gemeinderat gemäss heutigem Stand mit falschem und viel zu tief angegebenen Kostenvoranschlag Doppelspur waren am Abstimmungssonntag nicht bekannt. Aufgrund dieser Tatsachen konnte die Beschwerde erst am 16. Mai 2019 eingereicht werden.“ Mit dieser „Täuschung“ spricht Schreier die fehlende doppelseitige Velospur und die Kostensteigerung an. Auch äussert er sich besorgt über die möglichen Auswirkungen der geplanten Bautätigkeiten auf schützenswerte Bauten im Dorfzentrum. Entscheid zieht sich hin Zu den Argumenten Schreiers kann Thomas Wüst nichts sagen. „Inhaltlich nehme ich keine Stellung.“ Aber er erklärt den weiterführenden Ablauf: Als nächsten Schritt wird er die Gemeinde zu einer Stellungnahme eingeladen. Liegt diese auf seinem Tisch, wird er alle Dokumente sichten und das Dossier zuhanden des Departementssekretärs verabschieden. Dieser unterbreitet es dann schliesslich dem Regierungsrat. Dann wird entschieden. Dieser Prozess wird noch mindestens zwei Wochen in Anspruch nehmen – es könnte aber auch länger dauern. „Mir ist klar, dass ein schneller Entscheid gewünscht ist. Ich hätte es mir auch deutlich einfacher machen können. Aber ich bin der Überzeugung, dass das der richtige Weg ist“, so Wüst. Übrigens: Die Annahme, dass Schreiers Beschwerde aufgrund dieser Argumente-Runde bessere Chancen hat, ist falsch. Die gesetzliche Hürde aufgrund der späten Eingabe ist laut Wüst nach wie vor „sehr hoch“.

Petition wir überreicht

In gleicher Sache aber an anderer Front kämpfen die Petitionäre von „Marschhalt Ortsdurchfahrt Teufen„. Sie werden ihre Unterschriften morgen Vormittag der Gemeinde überreichen. Nach neustem Stand kamen weit über 1600 zusammen.  

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