
Am 24. November wird in Teufen über eine Änderung des Wasserreglements abgestimmt. Gleichzeitig hat der Gemeinderat bekannt gegeben, dass die Gebühren für das Wasser und Abwasser leicht erhöht werden.
Das eine hat mit dem anderen aber nur indirekt zu tun, sagt der zuständige Gemeinderat Martin Ruff. Er ist Präsident der Umweltschutzkommission.
EG: Das Verursacherprinzip ist bereits bekannt bei der Kehrichtentsorgung und beim Abwasser. Nun soll es also auch beim Wasser eingeführt werden. Warum?
Martin Ruff: Der Aufwand soll durch die Verursacher mit den entsprechenden Gebühren (Anschluss-, Grund-, Verbrauchsgebühr etc.) getragen werden. Es ist eine Wiedereinführung. Im Jahr 2008 wollte der Gemeinderat die Erhöhung der Gebühren und eine zeitgleiche Senkung der Steuern vermeiden, indem er die Infrastrukturkosten für die Wasserversorgung den ordentlichen Steuern unterstellte. Dies wurde damals durch das Stimmvolk bestätigt.
Heisst das, dass bisher die Allgemeinheit, sprich der Steuerzahler für einen Teil der Wasserrechnung aufkommen musste?
Ja, dem ist so. Und das machte in einer Übergangsphase durchaus Sinn: In dieser Zeit wurde eine «Generelle Wasserplanung» (GWP) erstellt, welche einen Überblick bietet über den Bestand und den zukünftigen Ausbau/Sanierung der Anlagen sowie deren Kosten bis ins Jahr 2030. Durch dieses Führungsinstrument können die Gebühren für eine sichere Trink- und Löschwasserversorgung bestimmt werden.
Wer entscheidet über die Gebührenerhöhung?
Analog anderer Reglemente wie Abwasserreglement oder Heimreglement entscheidet der Gemeinderat über die Gebührenhöhe. Die eingenommenen Gebühren spiegeln sich entsprechend aber in der Rechnung wider, welche vom Stimmvolk verabschiedet wird (fakultatives Referendum).
Wo liegt Teufen nach der Anpassung der Gebühren im kantonalen Vergleich?
Wir liegen etwas über dem Durchschnitt, wobei die laufenden Erhöhungen der anderen Gemeinden, wie zum Beispiel Trogen, nicht berücksichtigt sind.
Was macht die Erhöhung für eine Familie aus im Jahr?
Für eine möglichst gute Transparenz erwähne ich auch die Abwasserkosten, welche sich auch erhöhen werden. Insgesamt werden die Wasser- und Abwasserkosten in Teufen 2014 pro Person (berechnet für einen 2-Personenhaushalt) um 30 Rappen pro Tag oder von Fr. 314 auf ca. Fr. 420/Jahr steigen, und sich neu im Bereich der Nachbargemeinden bewegen. Je mehr Personen sich im Haushalt befinden, desto tiefer werden die Pro-Kopfkosten, da die Grundgebühren sich dann entsprechend aufteilen. Der Kostenanteil der Wasserversorgung beträgt etwa 25%.
Am 7. November wollen Sie anlässlich der Orientierungsversammlung die Vorlage vorstellen. Rechnen Sie mit Opposition gegen die Vorlage?
Ich rechne schon damit, dass es Fragen geben wird. Mit Opposition rechne ich allerdings nicht, da diese Finanzierung der gängigen Praxis entspricht und damit die Wasserversorgung und der Feuerschutz langfristig gesichert werden.
Was passiert, wenn die Vorlage abgelehnt wird? Bleiben dann die Gebühren tiefer?
Es wird sich nichts ändern, da der Aufwand gedeckt werden muss. Nur sind die Kosten mit der Annahme der Teilrevision aus meiner Sicht gerechter verteilt und eine Querfinanzierung nach dem bisherigen System kann vermieden werden.
Die Fragen stellte Erich Gmünder