Ein Tango der Appenzeller Bahnen unterwegs in die Nachbargemeinde Speicher. Foto: zVg
Der öffentliche Verkehr und somit auch die Appenzeller Bahnen nehmen schrittweise wieder den Normalbetrieb auf. Die Verkaufsstellen in Heiden und Appenzell sind geöffnet, Gruppenreisen und Gepäcktransporte sind wieder möglich. Die Erlebnisfahrten werden unter Einhaltung des Schutzkonzeptes wieder angeboten. Der Viertelstundentakt zu den Hauptverkehrszeiten wird per 10. August und das Nachtangebot voraussichtlich per 14. August 2020 hochgefahren. Das schreiben die Appenzeller Bahnen in einer aktuellen Medienmitteilung.
Angelehnt an die Anordnungen des Bundesrates und die schrittweise Lockerung heben die Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs (öV) per 6. Juni 2020 weitere Einschränkungen auf. Die Appenzeller Bahnen (AB) und die Frauenfeld-Wil-Bahn (FWB) bieten die üblichen Services wie Gruppenreservationen, Gepäcktransport und Velomiete wieder an.
Erlebnisfahrten
Die offenen Aussichtswagen auf den Linien Rorschach-Heiden und Altstätten-Gais können bei schönem Wetter ab dem Wochenende vom 6. Juni 2020 wieder benutzt werden. Die beliebten öffentlichen Erlebnisfahrten wie Brunchfahrten oder Krimidinner in den nostalgischen Appenzeller Bahnen dürfen ebenfalls wieder stattfinden. Die seit Mitte März geschlossene Verkaufsstelle in Heiden steht für Buchungen ab dem 6. Juni 2020 wieder zur Verfügung. Die Verkaufsstelle in Appenzell ist wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar.
Alle Fahren nach Sommerferien
Der Viertelstundentakt Trogen-St.Gallen-Teufen, die zwei Schnellzugspaare Appenzell- St.Gallen sowie die Verdichtungszüge Wil-Wängi zu den Hauptverkehrszeiten werden ab dem 10. August 2020 wieder angeboten. Zu diesem Zeitpunkt nehmen einen Grossteil von Schulen und Unternehmungen ihren Betrieb nach den Sommerferien wieder auf. Das Nachtangebot wird voraussichtlich ab dem Freitag, 14. August 2020, hochgefahren, vorbehalten bleiben hier noch Entscheide des Bundersrates.
Schutzkonzept
Der Schutz der Mitarbeitenden und der Fahrgäste hat für die AB und die FWB weiterhin höchste Priorität. Das erstellte Schutzkonzept gilt nach wie vor. Die Reinigungs- und Hygienemassnahmen werden konsequent verfolgt. Kann die Abstandsregel nicht eingehalten werden, wird gemäss den Vorgaben des BAG das Tragen einer Hygienemaske dringend empfohlen.