Am richtigen Ort sparen

22.02.2023 | Timo Züst
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Heute Abend ist unter anderem sein zukünftiger Lohn Thema: Gemeindepräsident Reto Altherr. Fotos: tiz

Eigentlich haben die Themen der heutigen Infoveranstaltung im Lindensaal wenig gemeinsam. Der Dramaturgie zuliebe liesse sich wohl aber ein übergeordneter Titel finden: Neuanfang. Besprochen werden das neue Energiefondsreglement, das neue Entschädigungsreglement (Abstimmung 12. März), das neue Sekundarschulhaus und der neue Gemeindeschreiber. Eine Zusammenfassung.

Der Energiefonds


Teufen ist seit dem Jahr 2012 Energiestadt. Zudem hat der Gemeinderat im Sommer 2021 die «Energiestrategie 2050» verabschiedet. Die Abstimmung über das Energiefondsreglement ist nun der nächste Schritt in Richtung der zwei wichtigsten Ziele dieser Strategie: das Erreichen einer 2000-Watt-Gesellschaft und die Energieversorgung durch 100 Prozent erneuerbare Energien bis ins Jahr 2050. «Natürlich gibt es noch sehr viel zu tun. Und natürlich ist dieser Fonds nur eine von den nötigen Massnahmen. Aber er ist ein guter Start», sagt Reto Altherr im Lindensaal. Er übernimmt die Präsentation für Gemeinderat Peter Renn (Umwelt und Energie), der seine Stimmbänder schonen muss. Über diesen «guten Start» stimmt Teufen am 12. März ab. Bei einem «Ja» würde das Reglement bereits per 1. Juli 2023 in Kraft treten. «Das zeigt, dass wir wirklich vorwärts machen wollen.»

Der neue Fonds besteht aus zwei Hauptelementen: dem Reglement und der Vollzugsverordnung. Ersteres definiert Ziele, Nutzen, Anwendungsbereiche und Funktion. Mit der Vollzugsverordnung werden die Beitragszahlungen weiter konkretisiert. Anders gesagt: Darin steht, wofür es Geld gibt. In der Abstimmungsfrage vom 12. März geht es aber nur um das Reglement. Das hat einen guten Grund, erklärt Reto Altherr: «Die Verordnung kann jederzeit durch den Gemeinderat angepasst werden. Das ist wichtig, um auf den technologischen Fortschritt reagieren zu können.» Zu Beginn liegt der Fokus der Fördermassnahmen auf Heiz- und Batteriesystemen sowie Wärmedämmung. Ein Gesuch kann beispielsweise beim Ersatz einer Öl- oder Elektroheizung durch eine Luft/Wasser-Wärmepumpe, eine Sole/Wasser-Wärmepumpe, eine Holzheizung oder beim Anschluss an ein Wärmenetz eingereicht werden. Batteriesysteme sind beitragsberechtigt, wenn sie in Verbindung mit einer neuen Photovoltaikanlage installiert werden. Und bei Gebäudehülle-Sanierungen gilt: Sie müssen bei Häusern mit einem Baubewilligungsjahr vor 2000 und bei bereits beheizten Räumen durchgeführt werden. Die Höhe der Beiträge variiert. Sie bewegt sich von 2000 bis 8000 Franken. Der Maximalbetrag wird allerdings nur bei Wärmedämm-Massnahmen ausbezahlt (20 Franken pro Quadratmeter). Die Gemeinde kann nur so viel auszahlen, wie der Fonds hergibt. Und pro Jahr dürfen maximal 250’000 Franken Einlagen gemacht werden – über den üblichen Budgetprozess. Heuer sollen es bereits 125’000 Franken sein, wegen des Inkrafttretens per 1. Juli.

«Natürlich gäbe es noch andere Technologien wie Windräder. Wir behalten sie im Auge und passen die Verordnung entsprechend an. Mit diesen Schwerpunkten würden wir aber gerne starten.» Roman Imhof beantwortet als Fachverantwortlicher Umwelt und Energie die Fragen aus dem Publikum. Für den Fokus auf Heizungen, Batteriesysteme und Dämmung nennt er zwei Gründe: «In Teufen gibt es heute 900 Heizungen, die mit fossilen Energieträgern betrieben werden. Rund die Hälfte davon ist älter als 20 Jahre.» Der zweite Grund sind die übergeordneten Fördermittel. Generell gilt: Die Beiträge der Gemeinde werden zusätzlich zu den kantonalen ausgezahlt. «Aber sie haben die gleichen Kriterien. Damit können wir uns einiges an Bürokratie sparen und die Prozesse beschleunigen.» Das liegt an der vorgängigen Prüfung der Gesuche durch den Kanton. Beitragssuchende müssen bei der Gemeinde Teufen dann nur noch das «Okay» des Kantons einreichen – das muss innerhalb von zwei Monaten geschehen. Wird das Gesuch auch hier bewilligt, bleiben zwei Jahre für die Umsetzung des Bauvorhabens. Die Auszahlung erfolgt dann nach Erstellung bzw. Vorweisung der Auszahlungsverfügung der Kantonsbeiträge. Einzige Ausnahme sind Gesuche für neue Batteriesysteme. Das ist ein reines Teufner Instrument. «Für deren Prüfung sollten wir dank dieser Organisation aber genügend freie Ressourcen haben. Ziel ist, dass alle Anträge innert ein bis zwei Monaten bearbeitet werden», sagt Roman Imhof.

Das Entschädigungsreglement


Dass die Entschädigungen von Gemeinderat und Gemeindepräsident neu geregelt werden müssen, ist sozusagen ein Nebeneffekt. Am 1. Juni 2023 tritt die neue Gemeindeordnung in Kraft. Die Stimmbevölkerung hatte sie am 25. September 2022 gutgeheissen. «Darin enthalten sind zwei Anpassungen, die das Entschädigungsreglement betreffen: die Reduktion des Gemeinderats von 9 auf 7 Mitglieder und der Wechsel vom Haupt- zum Vollamt bzw. zu einer 100-Prozent-Stelle beim Präsidenten.» Reto Altherr erläutert zwar auch diese Abstimmungsvorlage. Er macht aber deutlich: Bei den Diskussionen rund um seine Entschädigung war er stets in den Ausstand getreten. «Das habe ich meinem Vize Roger Stutz überlassen.» Unter dessen Leitung und mit externer Beratung hat sich der Gemeinderat auf einen Jahresbruttolohn von 202’500 Franken geeinigt. Dabei handelt es sich um eine lineare Hochrechnung des bisherigen 80-Prozent-Lohns von 162’000 Franken. «Das ist ein Betrag, der mit ähnlichen Ämtern absolut vergleichbar ist.» Im Abstimmungsedikt findet sich eine Liste dieser Vergleichslöhne, die von «fünf Gemeinden in der Region mit 5000 bis 10’000 Einwohnenden» stammen. Gemeinde A: 208’080 / B: 200’550 / C: 200’000 / D: 210’200.

Im Vergleich zu dieser einfachen Hochrechnung war die Festlegung der Gemeinderats-Entschädigungen deutlich komplexer. «Aufgrund der Mitglieder-Reduktion und der neuen Ressort-Einteilungen war der zukünftige Aufwand nur schwer abschätzbar», so Reto Altherr. Dazu kommt ein Strategiewechsel bei der Funktion des Rats. In Zukunft sollen seine Mitglieder – wann immer möglich – strategisch und nicht operativ tätig sein. «Diese Pensen sind eine möglichst genaue Annäherung. In den kommenden Jahren wird sich zeigen, ob es Anpassungen braucht.» Sie bewegen sich von 40 Prozent (Bau und Umwelt) über 20 Prozent (Jugend, Freizeit, Kultur / Finanzen und Volkswirtschaft) bis zu 15 Prozent (Baubewilligungen) bzw. 5 Prozent (Vize). Die Entschädigung der Gemeinderäte richtet sich nach diesen Pensen bei einem 100-Prozent-Ansatz von 120’000 Franken. «Die Gesamtsumme beläuft sich damit auf 186’000 Franken. Das ist nicht viel höher als die aktuellen 170’000 Franken. Und darin ist alles enthalten.» Bei einem «Ja» am 12. März tritt das neue Entschädigungsreglement am 1. Juni 2023 in Kraft.

Neues Sekundarschulhaus


Die Vorfreude ist ihr anzuhören. Gemeinderätin Beatrice Weiler-Schober (Bildung) hat gute Neuigkeiten: «Das neue Sekundarschulhaus wird noch heuer bezogen. Am 10. und 11. November wollen wir die Eröffnung dann zusammen feiern.» Der Umzug vom «Hörli» ins «Landhaus» soll während der Herbstferien stattfinden. «Im Sommer wäre der Bau vielleicht noch nicht so weit. Mit dem Herbst gehen wir auf Nummer sicher – und es ist für Lehrpersonen und Lernende kein so grosser Stress.» Der Spatenstich für die neue Sekundarschule Landhaus war Ende September 2021 erfolgt. Dem für den Neubau nötigen Baukredit über 24,39 Mio. Franken hatte Teufen Anfang 2020 zugestimmt. Dazu die Gemeinderätin: «Glauben Sie mir: Jeder einzelne Franken ist hier super investiert. Das wird ein geniales Schulhaus.»

Neue Gemeindeschreiber


Für einen ist es die erste, für den anderen die letzte Infoveranstaltung im Lindensaal. Ende November 2022 hatte Gemeindeschreiber Markus Peter seinen Rücktritt eingereicht. Inzwischen hat der Gemeinderat mit Marcel Aeple seinen Nachfolger gewählt. Heute Abend sitzt er bereits mit am Tisch: «Ich kenne das Mittelland von meiner Arbeit in der Nachbargemeinde Bühler und ich habe nach wie vor enge Verbindungen hierher. Mein Göttisohn wohnt zum Beispiel hier. Ein bisschen ist es also auch eine Rückkehr.» Der offizielle Amtsantritt erfolgt kommende Woche, Markus Peter steht Teufen und seinem Nachfolger (Einarbeitung) noch bis Ende April zur Verfügung. Er verlässt die Gemeinde, weil er sich einem privaten Bauprojekt widmen will. «Beides bringt man kaum unter einen Hut.»  tiz

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