13. AHV-Rente: Ja oder Nein?

12.02.2024 | Nerina Keller
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Foto: tiz

Am 3. März wird national über die Einführung einer 13. AHV-Rente abgestimmt. Die Befürwortenden argumentieren, dass viele Rentner und Rentnerinnen nicht genügend Geld haben, um im Alter würdevoll leben zu können. Gegner und Gegnerinnen sprechen häufig vom «Giesskannenprinzip». Die TP hat bei lokalen Politikern nachgefragt, was ihrer Meinung nach für und gegen die Initiative spricht. Und wie sie am ersten Sonntag im März abstimmen. Dabei kommt auch die zweite Abstimmung zur Erhöhung des Rentenalters zur Sprache. 

Was sagt Seniorissimo-Präsident Georg Schmidt?

Georg Schmidt, Präsident von Seniorissimo Teufen, hat viel Kontakt mit Rentnern und Rentnerinnen. Hier vertritt er seine persönliche Meinung.

Präsident von Seniorissimo, Georg Schmidt. Foto: Archiv

Die Altersvorsorge bzw. die Lücken darin ist immer wieder Thema. Nun folgt am 3. März die Abstimmung über die Initiative «13. AHV-Rente». Bekommen bzw. haben unsere Rentnerinnen und Rentner zu wenig Geld?

Bei den Seniorissimo-Teilnehmenden ist mir nicht bekannt, wie es um ihre finanzielle Lage steht und es wird auch nicht darüber gesprochen. Bekannt ist mir lediglich, dass Finanzgeschäfte mit zunehmendem Alter von nahen Familienangehörigen verwaltet werden, welche uns mitteilen würden, wenn es Probleme gäbe.

Mit der Annahme der 13. AHV-Rente bekämen Rentnerinnen und Rentner eine Monats-Rente mehr pro Jahr. Welche Argumente sprechen für diese Anpassung?

Mit einer Monatsrente mehr pro Jahr könnten teuerungsbedingte Aufschläge gemildert werden.

Welche dagegen?

Die Anpassung muss aber durch irgendwen finanziert werden?

Und was ist Ihre Abstimmungs-Empfehlung?

Meine Abstimmungsempfehlung ist zweigeteilt: Ja für diejenigen, welche ein Arbeitsleben lang einbezahlt haben, heute aber jeden Rappen umdrehen müssen, um überleben zu können. Nein für welche, die problemlos mit AHV und Pensionskasse zurechtkommen und ihren Nachkommen keine Hypothek anlasten möchten.

Unsere Altersvorsorge besteht nicht nur aus der AHV. Dazu kommen die berufliche Vorsorge, Ergänzungsleistungen und – je nach Situation – privates Vermögen. Ist dieses System zukunftsfähig?

Eine grundlegende Reform braucht es aus meiner Sicht nicht…

Marco Sütterle, Parteipräsident FDP Teufen / Kantonsrat:

Die Altersvorsorge bzw. die Lücken darin ist immer wieder Thema. Nun folgt am 3. März die Abstimmung über die Initiative «13. AHV-Rente». Bekommen bzw. haben unsere Rentnerinnen und Rentner zu wenig Geld?

Es gibt zweifelsohne gewisse Rentnerinnen und Rentner, die zu wenig Erspartes beiseite haben und auch zu wenig Rente kriegen, um sich einen würdigen Lebensabend zu sichern. Denjenigen muss punktuell geholfen werden. Aber nicht mit einer Giesskannen-Lösung, die trotz fehlender Finanzierung jährlich um die 4 Milliarden Franken über alle heutigen und zukünftigen Rentner verteilt.

Mit der Annahme der 13. AHV-Rente bekämen Rentnerinnen und Rentner eine Monats-Rente mehr pro Jahr. Welche Argumente sprechen für diese Anpassung?

Wer würde sich prima vista und ohne auf eine nachhaltige Finanzierung zu achten nicht über eine generelle «Lohnerhöhung» von umgerechnet 8.3% freuen? Ich denke alle, inklusive der Kanton, der sich über das leicht erhöhte Steueraufkommen freut!

Welche dagegen?

Die vom Gewerkschaftsbund lancierte Initiative wurde vom Bundesrat und Parlament abgelehnt und soll nun auch vom Volk abgelehnt werden, da sie die langfristige finanzielle Stabilität des Rentensystems gefährdet, indem sie zusätzliche Belastungen ohne entsprechende Finanzierung mit sich bringt. Zudem gefährdet sie die Generationengerechtigkeit, weil die zusätzlichen Renten auf Lasten der zukünftigen Generationen finanziert werden müsste. Dies, obwohl ohnehin die Beiträge von immer weniger Arbeitstätigen  auf eine stets steigende Anzahl Rentner verteilt werden muss.

Und was ist Ihre Abstimmungs-Empfehlung?

«Nein» zur 13. AHV-Rente. «Ja» zur Renteninitiatve, weil sie die benötigte Flexibilität im Rentenalter bietet, indem sie es den Menschen ermöglicht, ihren Renteneintritt flexibler zu gestalten und dadurch besser auf individuelle Bedürfnisse und Lebensumstände einzugehen.

Unsere Altersvorsorge besteht nicht nur aus der AHV. Dazu kommen die berufliche Vorsorge, Ergänzungsleistungen und – je nach Situation – privates Vermögen. Ist dieses System zukunftsfähig? 

Das bestehende System der Altersvorsorge ist solide, aber es bedarf einigen Anpassungen, um langfristig tragfähig zu bleiben. Dazu gehören eine stärkere Förderung der beruflichen Vorsorge, eine verbesserte Integration privater Vorsorgemöglichkeiten und eine Flexibilisierung der Renteneintrittsalter, um den demografischen Wandel und die veränderten Arbeitsmuster zu berücksichtigen. Eine grundlegende Reform könnte in Richtung einer stärkeren Individualisierung der Altersvorsorge gehen, sehe ich aber politisch nicht umsetzbar.

Fredy Bressan, Parteipräsident SVP Teufen:

Die Altersvorsorge bzw. die Lücken darin ist immer wieder Thema. Nun folgt am 3. März die Abstimmung über die Initiative «13. AHV-Rente». Bekommen bzw. haben unsere Rentnerinnen und Rentner zu wenig Geld?

Das ist eine berechtigte Frage, und wenn man sie bejaht, dann müssen Lösungen gefunden werden. Man darf aber eine Kuh nicht «übermelken», weil man Durst hat. Denn das schadet langfristig sowohl der Kuh, als auch den Durstenden massiv und irreversibel.

Mit der Annahme der 13. AHV-Rente bekämen Rentnerinnen und Rentner eine Monats-Rente mehr pro Jahr. Welche Argumente sprechen für diese Anpassung?

Es ist nichts dagegen einzuwenden, dass die Rentner mehr Geld erhalten. Aber nicht durch eine stärkere Abschöpfung der AHV. Berechnungen zeigen deutlich, dass dadurch die Substanz aufgezehrt wird.

Welche dagegen?

Die Abschöpfung der AHV ist nicht nachhaltig und führt zu massiven Problemen in der Zukunft. Es müssen andere Lösungen gefunden werden, um die Situation der Rentner zu verbessern.

Und was ist Ihre Abstimmungs-Empfehlung?

Keine 13. AHV-Rente!

Unsere Altersvorsorge besteht nicht nur aus der AHV. Dazu kommen die berufliche Vorsorge, Ergänzungsleistungen und – je nach Situation – privates Vermögen. Ist dieses System zukunftsfähig? 

Ja, dieses System ist zukunftsfähig. Und wie jedes gute System braucht es regelmässige Anpassungen an die gesellschaftlichen Veränderungen.

Es gibt in der Schweiz genügend kluge Köpfe, die sich bereits intensiv mit der Frage auseinandersetzen, wie die Altersvorsorge verbessert oder gar reformiert werden kann, und die zu gegebener Zeit Vorschläge unterbreiten werden, die der Komplexität der Problematik Rechnung tragen.

Felix Leu, Parteipräsident SP Rotbach:

Wir alle wollen Miete und Krankenkassenprämien bezahlen können. Auch im Alter. Und es gibt nun mal in der reichen Schweiz und sogar im reichen Teufen betagte Personen, die jeden Franken zweimal umdrehen müssen und unter der Teuerung leiden. Für sie ist eine 13. AHV-Rente ein hochwillkommener Zustupf. Es gäbe auch andere Möglichkeiten, armutsbetroffenen Menschen mittels Ergänzungsleistungen verstärkt unter die Arme zu greifen, aber ein von der AHV ausbezahlter «Dreizehnter» ist ganz klar der einfachste Weg, unbürokratisch Bedürftigen finanziell zu helfen. Ohne zusätzliche Verwaltungsstellen und ohne dass sich Armutsbetroffene als Bittsteller empfinden.

Deshalb sagt auch in Teufen die SP «Ja» zur 13. AHV-Rente und damit zu einer Besserstellung der Rentner und Rentnerinnen.

Werner Giezendanner, Kantonsrat PU:

Die Altersvorsorge bzw. die Lücken darin ist immer wieder Thema. Nun folgt am 3. März die Abstimmung über die Initiative «13. AHV-Rente». Bekommen bzw. haben unsere Rentnerinnen und Rentner zu wenig Geld?

Die Rentnerinnen und Rentner sind in der Schweiz wie alle anderen auch von steigenden Kosten betroffen. Durch die Teuerung haben die Konsumentenpreise in den letzten drei Jahren um 5.5 Prozent zugenommen. Krankenkassenprämien werden Jahr um Jahr erhöht; steigende Energiekosten belasten die Rentnerinnen und Rentner zusätzlich. In der Schweiz haben gemäss Pro Senectute über 15 Prozent der Pensionierten Schwierigkeiten, über die Runden zu kommen.

Mit der Annahme der 13. AHV-Rente bekämen Rentnerinnen und Rentner eine Monats-Rente mehr pro Jahr. Welche Argumente sprechen für diese Anpassung?

Die 13. AHV-Rente könnte den Rentnerinnen und Rentnern helfen, den Lebensstandard zu halten oder zu erhöhen und den durch steigende Kosten verursachten Kaufkraftverlust ausgleichen.

Welche dagegen?

Da eine13. AHV-Rente an alle ausbezahlt wird, profitieren alle Rentnerinnen und Rentner vom Zuschlag, auch jene, die keine Rentenerhöhung nötig hätten. Die Altersarmut wird sozusagen nach dem Giesskannenprinzip bekämpft, statt gezielt Bedürftige zu unterstützen. Immer mehr Pensionierte kommen auf eine kleiner werdende Arbeitsbevölkerung. Bereits heute steuert die AHV auf ein Finanzloch in Milliardenhöhe zu, bei einem Ausbau der AHV würde dies noch zusätzlich ausgeweitet. Damit dieses Defizit gedeckt werden kann, müssten die Lohnabgabe und Mehrwertsteuer erhöht werden. Diese Abgaben würden Arbeitnehmende, Arbeitgeber und Konsumenten zusätzlich belasten.

Es macht mehr Sinn, wenn die AHV-Rente nur für tiefere Einkommen angehoben wird. Im Dezember 2023 wurde einer Motion im Nationalrat einstimmig zugestimmt, die höhere AHV-Renten für bedürftige Pensionäre verlangt.

Und was ist Ihre Abstimmungs-Empfehlung?

Aus den oben genannten Gründen empfehle ich ein «Nein» bei der Abstimmung am 3. März 2024.

Unsere Altersvorsorge besteht nicht nur aus der AHV. Dazu kommen die berufliche Vorsorge, Ergänzungsleistungen und – je nach Situation – privates Vermögen. Ist dieses System zukunftsfähig? 

Bei Ergänzungsleistungen müssen Hürden weiter abgebaut werden. Es sollte keine Scham sein, Ergänzungsleistungen zu beziehen. Diese sind ein Bestandteil der staatlichen Sozialversicherung.

Die hohe Verschuldung der jungen Bevölkerung in der Schweiz betrachte ich als ein bedeutendes zukünftiges Problem, insbesondere da die gegenwärtige Generation keine ausreichende private Vorsorge trifft. Diese Versäumnisse könnten sich in der Zukunft negativ auswirken. Hier könnten Anreize geschaffen werden, damit diese mehr in die Vorsorge investieren.

Die Abschaffung des Koordinationsabzugs im BVG könnte eine gerechtere Behandlung für Teilzeitarbeitende und Arbeitnehmende im Niedriglohnsegment ermöglichen, indem deren Beiträge vollständig berücksichtigt werden. Dies würde zu einer Verbesserung der finanziellen Absicherung im Rahmen der Altersvorsorge beitragen.

Alexander Assmus, Kantonsrat GLP:

Die Altersvorsorge bzw. die Lücken darin ist immer wieder Thema. Nun folgt am 3. März die Abstimmung über die Initiative «13. AHV-Rente». Bekommen bzw. haben unsere Rentnerinnen und Rentner zu wenig Geld?

Es gibt definitiv Rentner und Rentnerinnen, die wenig Geld haben. Es gibt aber auch solche, die keine zusätzlichen Leistungen benötigen. Pauschal allen eine 13. AHV-Rente auszuzahlen, ist der falsche Weg, denn so geben wir zu viel Geld aus an Orten, wo es nicht unbedingt gebraucht wird.

Mit der Annahme der 13. AHV-Rente bekämen Rentnerinnen und Rentner eine Monats-Rente mehr pro Jahr. Welche Argumente sprechen für diese Anpassung?

Es besteht durchaus Reformbedarf. Wenn nur diejenigen profitieren würden, die es auch wirklich benötigen, wäre es eine gute Anpassung. Dieses Ziel wird mit dieser Initiative nicht erreicht.

Welche dagegen?

Die Initiative präsentiert einen Giesskannen-Ansatz und steht im Widerspruch zur grünliberalen Überzeugung, dass sich staatliche Leistungen am Bedarf orientieren sollen. Die 5 Milliarden Franken Mehrausgaben, welche eine Annahme der Initiative zur Folge hätte, sollen mit Lohnabgaben finanziert werden und würden die Erwerbstätigen entsprechend belasten.

Und was ist Ihre Abstimmungs-Empfehlung?

«Nein» zur ineffizienten 13. AHV-Initiative.

Unsere Altersvorsorge besteht nicht nur aus der AHV. Dazu kommen die berufliche Vorsorge, Ergänzungsleistungen und – je nach Situation – privates Vermögen. Ist dieses System zukunftsfähig?

Wir Grünliberalen sehen den Handlungsbedarf und streben mit einer breit unterstützten Motion von SGK-Mitglied Melanie Mettler eine zielgerichtete 13. AHV-Rente für die ärmsten Rentenhaushalte an. Anpassungen wird es in Zukunft brauchen. Wir werden länger arbeiten und die Renten gerechter verteilen müssen.

Hans Koller, Kantonsrat FDP:

Die Altersvorsorge bzw. die Lücken darin ist immer wieder Thema. Nun folgt am 3. März die Abstimmung über die Initiative «13. AHV-Rente». Bekommen bzw. haben unsere Rentnerinnen und Rentner zu wenig Geld?

Ein pauschale Antwort ist fehl am Platz. Es gibt etwa 20 Prozent von Rentenbezügern, welche auch mit Zusatzleistungen an der Armutsgrenze leben. Für sie wird auch die Bundesverfassung, welche ein Älterwerden in Würde besagt, kaum mehr gerecht, denn für diese 20 Prozent ist eine finanzielle Sicherheit nicht mehr gewährleistet. Andererseits zeigen Studien, dass ein grosser Teil des privaten Vermögens in den Händen von Rentnern ist. Für diese reichere Schicht stellt die AHV wohl nur ein Sackgeld dar.

Mit der Annahme der 13. AHV-Rente bekämen Rentnerinnen und Rentner eine Monats-Rente mehr pro Jahr. Welche Argumente sprechen für diese Anpassung?

Für mich spricht nichts dafür, diese Initiative anzunehmen.

Welche dagegen?

Mit dieser Initiative wird die Finanzierung von 4 Milliarden Kosten pro Jahr gar nicht angesprochen. Es kann nicht sein, dass wir vermehrte Ausgaben bewilligen ohne dass die Finanzierung geregelt ist. Weiter absolut nicht sozial, wenn nach dem Giesskannensystem alle gleich viel erhalten. Für die ärmeren 20 Prozent braucht es unbedingt viel höhere Zusatzrenten, die finanziell besser gestellt Personen brauchen diese Zusatzrente nicht.

Und was ist Ihre Abstimmungs-Empfehlung?

Als baldiger Rentner könnte ich mich ja über ein Weihnachtsgeld in Form von einer 13. Rente freuen. Aber die AHV ist ein Gesellschaftsvertrag, ein Schweizerisches Erfolgsmodell, wie für ältere Menschen versucht wird, das Alter würdevoll gestalten zu können. Mit der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung, durch die immer weniger Arbeitende für mehr Rentner zahlen müssen, gilt es aktuell dafür zu sorgen, dass die AHV finanziell längerfristig gesichert ist.

Die Initiative der Jungfreisinnigen dagegen ist ein einfacher aber gangbarer Weg, das Rentenalter der Lebenswertung anzupassen.

Ich empfehle mit Überzeugung die Initiative «13.AHV-Rente» abzulehnen, aber dafür die «Renteninitiative» der Jungfreisinnigen mit einer sukzessiven Erhöhung des Rentenalters anzunehmen. All dies, damit auch unsere Kinder einst ohne finanzielle Sorge sich zu Ruhe setzen dürfen.

Unsere Altersvorsorge besteht nicht nur aus der AHV. Dazu kommen die berufliche Vorsorge, Ergänzungsleistungen und – je nach Situation – privates Vermögen. Ist dieses System zukunftsfähig? 

Zukünftige Reformen müssen viel mehr auf die finanziellen Verhältnisse der Rentner und Rentnerinnen abgestimmt sein.

Philipp Kessler, Kantonsrat FDP:

Die Altersvorsorge bzw. die Lücken darin ist immer wieder Thema. Nun folgt am 3. März die Abstimmung über die Initiative «13. AHV-Rente». Bekommen bzw. haben unsere Rentnerinnen und Rentner zu wenig Geld?

Eine Untersuchung der Universität Genf aus dem Jahr 2021 kam zum Schluss, dass sich Haushalte mit Pensionierten im Allgemeinen in einer guten wirtschaftlichen Situation befinden und ein rund sechsmal höheres Nettovermögen haben, als Haushalte mit Personen im Erwerbsalter. Rund 15% der Pensionierten haben jedoch finanziell zu kämpfen. Hier kommt den Ergänzungsleistungen eine enorm hohe Wichtigkeit zu.

Mit der Annahme der 13. AHV-Rente bekämen Rentnerinnen und Rentner eine Monats-Rente mehr pro Jahr. Welche Argumente sprechen für diese Anpassung?

Es ist unbestritten, dass es Haushalte gibt, die das Geld aus einer 13. AHV-Rente gebrauchen können. Ironischerweise würden jedoch genau diese Haushalte die kleinste Rentenerhöhung erhalten, was zeigt, dass die Initiative eine Fehlkonstruktion ist.

Welche dagegen?

Die 13. AHV-Rente will mit dem Giesskannenprinzip Geld verteilen, wodurch zahlreiche Personen mehr Geld erhalten, obwohl sie sich bereits in einer finanziell ausgezeichneten Situation befinden. Anstatt gezielt bei tatsächlich bedürftigen Haushalten anzusetzen, landet der Grossteil des Geldes bei Personen mit hohem Vermögen. Die Zusatzkosten in Milliardenhöhe, welche die Initiative mit sich bringt, müsste sodann die arbeitende Bevölkerung entweder durch höhere Lohnabzüge oder eine Erhöhung der Mehrwertsteuer tragen.

Und was ist Ihre Abstimmungs-Empfehlung?

Ich empfehle ein «Nein» zur 13. AHV-Rente.

Unsere Altersvorsorge besteht nicht nur aus der AHV. Dazu kommen die berufliche Vorsorge, Ergänzungsleistungen und – je nach Situation – privates Vermögen. Ist dieses System zukunftsfähig? 

Bis ins Jahr 2050 droht dem AHV-Fonds ein Defizit von rund 80 Milliarden Franken, da aufgrund der steigenden Lebenserwartung das Verhältnis von erwerbstätigen Personen zu Pensionierten laufend abnimmt (6:1 in 1948, 3:1 in 2020). Um diesem Problem ohne höhere Steuern oder Abgaben zu begegnen, braucht es eine Lösung, die dem Umlageprinzip der AHV treu bleibt. Eine solche Lösung sieht die «Renteninitiative» vor, welche ebenfalls am 3. März zur Abstimmung kommt und eine Erhöhung des Rentenalters kombiniert mit einer Kopplung an die Lebenserwartung vorsieht, aber trotzdem weiterhin frühere Renteneintritte für gewisse Berufsgruppen ermöglicht. Für diese Initiative werde ich im Sinne der Generationengerechtigkeit mit Überzeugung «Ja» stimmen, um die AHV-Finanzen nachhaltig zu sichern.

Roger Stutz, Kantonsrat FDP:

Die Altersvorsorge bzw. die Lücken darin ist immer wieder Thema. Nun folgt am 3. März die Abstimmung über die Initiative «13. AHV-Rente». Bekommen bzw. haben unsere Rentnerinnen und Rentner zu wenig Geld?

Ich kann nicht allgemein bestimmen, ob die Rentnerinnen und Rentner genug oder zu wenig Geld bekommen oder haben. Alle Rentnerinnen und Rentner haben Anspruch auf ein anständiges Leben. Wenn die AHV und Pensionskasse nicht ausreichen, haben sie das Recht auf Ergänzungsleistungen.

Mit der Annahme der 13. AHV-Rente bekämen Rentnerinnen und Rentner eine Monats-Rente mehr pro Jahr. Welche Argumente sprechen für diese Anpassung?

Krankenkasse, Strom, Mieten und die Lebenshaltungskosten sind teurer geworden. Viele ältere Menschen haben Mühe beim Bezahlen der Rechnungen.

Welche dagegen?

Die 13. AHV-Rente ist eine überdimensionierte Giesskanne. Besser ist es, wenn man wie vom Nationalrat beschlossen, die Renten für die unteren Einkommen erhöht. Wer bekommt die vier Milliarden? Nur gut 10 Prozent des Geldes ginge an Personen mit tiefen Einkommen, die Ergänzungsleistungen haben. Beinahe 90 Prozent ginge aber an Personen, die schon jetzt höhere Renten haben. Je höher die Rente, desto höher die 13. Rente. Dieser Umstand scheint mir nicht sozial.

Und was ist Ihre Abstimmungs-Empfehlung?

Ich bin gegen eine Initiative, die meines Erachtens im Kern nicht sozial ist, die beispielsweise Witwen- oder IV-Rentnerinnen und -Rentner ausklammert.

Ich bin gegen eine Initiative, die den gut und sehr gut Verdienenden zugutekommt und von den Arbeitnehmenden durch Lohnabzüge und von den Konsumentinnen und Konsumenten durch höhere Preise bezahlt werden muss.

Unsere Altersvorsorge besteht nicht nur aus der AHV. Dazu kommen die berufliche Vorsorge, Ergänzungsleistungen und – je nach Situation – privates Vermögen. Ist dieses System zukunftsfähig?

Die Frage, ob eine Reform der AHV in der Schweiz erforderlich ist, ist Gegenstand intensiver Debatten und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der demografische Wandel, finanzielle Nachhaltigkeit und neue Arbeitsformen sprechen für die Diskussion.

Silvio Hutterli, Kantonsrat FDP:

Die Altersvorsorge bzw. die Lücken darin ist immer wieder Thema. Nun folgt am 3. März die Abstimmung über die Initiative «13. AHV-Rente». Bekommen bzw. haben unsere Rentnerinnen und Rentner zu wenig Geld?

Für die grosse Mehrheit der Rentnerinnen und Rentner ist diese Aussage nicht zutreffend. Unbestritten ist jedoch, dass für einen kleinen Teil der Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger die AHV-Rente die wichtigste Einnahmequelle nach der Pensionierung darstellt und diese nur das Existenzminium abzudecken vermag. Reicht die AHV-Rente alleine nicht aus, so besteht ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen. In der Schweiz haben wir somit schon heute ein gut austariertes Sozialversicherungssystem, welches sich im Grundsatz bewährt hat und welchem Sorge zu tragen ist.

Mit der Annahme der 13. AHV-Rente bekämen Rentnerinnen und Rentner eine Monats-Rente mehr pro Jahr. Welche Argumente sprechen für diese Anpassung?

Keine – ausser, dass viele gerne etwas mehr hätten, was aber ein schlechtes Argument für die Annahme der Initiative ist.

Welche dagegen?

Die Initiative «13. AHV-Rente» ist eine reine Ausbauvorlage, welche unser Sozialversicherungssystem mittelfristig stärker gefährdet, als den Bedürftigen etwas nützt. So sollen sämtliche Rentnerinnen und Rentner profitieren, obwohl viele gar nicht darauf angewiesen sind. Im Gegenzug dazu wird die Frage der Finanzierung verdrängt, obwohl schon jetzt aufgrund der Altersstruktur bekannt ist, dass das Umlageverfahren an seine Grenzen stösst. Die Umverteilung von den Erwerbstätigen (Jungen) zu den AHV-Bezügerinnen und -Bezüger verschlechtert sich zusätzlich, was von unseren Kindern getragen werden muss. Unterstützung für die wirklich Bedürftigen sollte zielgerichtet erfolgen – nicht mittels Giesskannenprinzip an alle.

Und was ist Ihre Abstimmungs-Empfehlung?

Ein klares «Nein» für die «13. AHV-Rente» und ein ebenso klares «Ja» für die «Renteninitiative – Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge».

Unsere Altersvorsorge besteht nicht nur aus der AHV. Dazu kommen die berufliche Vorsorge, Ergänzungsleistungen und – je nach Situation – privates Vermögen. Ist dieses System zukunftsfähig? 

Das 3. Säulen-System in der Altersvorsorge hat sich grundsätzlich bewährt. Veränderungen in der Ausgangslage machen es jedoch notwendig, ein System von Zeit zu Zeit anzupassen und weiterzuentwickeln. So ist es eine Tatsache, dass die Lebenserwartung in den letzten Jahrzehnten deutlich gestiegen, wohingegen die Geburtenrate gesunken ist. Dieses Ungleichgewicht in der Finanzierung gilt es zu korrigieren, damit das Umlageverfahren in der 1. Säule (staatliche AHV) gesichert werden kann. Zudem müssen die tatsächlich bedürftigen Rentnerinnen und Rentner unterstützt werden, was jedoch gezielt über das bestehende System der Ergänzungsleistungen zur AHV-Rente erfolgen soll.

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