Zwei Kündigungen auf der Gemeinde

04.12.2019 | TPoscht online
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Kündigungen

Der Gemeinderat musste von den Kündigungen des Leiters Bau und Planung Markus Bischof und des Fachverantwortlichen Energie Thomas Zähner Kenntnis nehmen. Beide werden die Gemeinde Teufen per Ende Februar 2019 verlassen. Die Suche nach den entsprechenden Nachfolgeregelungen wird umgehend gestartet.
Der Gemeinderat dankt Markus Bischof und Thomas Zähner für die geleistete Arbeit und wünscht ihnen privat wie auch beruflich alles Gute.

Nachfolgeregelung auf der Position des Gemeindeingenieurs

Mit der Wahl von Urs Kellenberger konnte der Gemeinderat frühzeitig eine Nachfolgeregelung für den 2020 in Pension gehenden Gemeindeingenieur Ueli Anderfuhren realisieren. Mit einer ausgedehnten Einarbeitungszeit im Bereich Tiefbau und Gemeindeingenieurwesen ist eine Weitergabe des grossen Erfahrungsschatzes von Ueli Anderfuhren sichergestellt. Zusätzlich zu dieser Aufgabe wird Urs Kellenberger als Leiter Infrastruktur und Werkbetriebe direkter
Ansprechpartner für die Leiter des Werkhofs, des Forstamts, der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung.

Urs Kellenberger hat nach seiner schulischen Grundausbildung eine Lehre als Tiefbauzeichner abgeschlossen und anschliessend drei weitere Abschlüsse als
dipl. Tiefbautechniker TS/HF, dipl. Wirtschaftstechniker SVTS und als dipl. Bauverwalter GFS absolviert. Seit 1999 arbeitet er bei der Stadt St. Gallen als Abteilungsleiter Bauausführung und Stv. Bereichsleitung im Strassenbau. Der Stellenantritt von Herr Kellenberger erfolgt per 1. Februar 2020.

Totalrevision des Personalreglements der Gemeinde Teufen

Das Personalreglement regelt die Rechte und Pflichten für die Gemeinde Teufen als Arbeitgeberin und deren Mitarbeitende als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, mit Ausnahme des Lehrpersonals an den Schulen, soweit dieses den Bestimmungen des Gesetzes über Schule und Bildung (Schulgesetz) resp. der
Verordnung über die Anstellung der Lehrenden an den Volksschulen (Anstellungsverordnung Volksschule) unterstehen. Ebenso gilt es nicht für die durch das
Volk gewählten Amtspersonen, soweit diese besonderen Vorschriften unterstehen.

Das bestehende Personalreglement ist seit Anfang 2016 in Kraft und offenbarte in der praktischen Handhabung diverse Mängel. Das Reglement ist eine Durchmischung von öffentlichem und privatem Recht, wobei die Handhabung des jeweiligen Rechtes nicht klar aufeinander abgestimmt ist. Zudem sind in der praktischen Anwendung immer wieder verschiedene Fragestellungen aufgetreten, da diese im Personalreglement nur oberflächlich beschrieben waren. Die Personalvertreter wie auch der Gemeinderat wünschten daher eine Überarbeitung.

Das neue Personalreglement wurde durch eine gemischte Arbeitsgruppe von Angestellten und Vertretern des Arbeitgebers mit Begleitung einer Fachperson erarbeitet, durch die Personal- und Verwaltungskommission überprüft und durch den Gemeinderat verabschiedet. Im Rahmen der Erarbeitung wurde darüber hinaus ein Vernehmlassungsverfahren bei sämtlichen Angestellten durchgeführt.

Das neue Reglement beseitigt Unsicherheiten im bestehenden Recht und vereinigt verschiedene personalrechtliche Beschlüsse und Weisungen, die in vergangener Zeit zusätzlich zum bestehenden Reglement erlassen wurden. Die bestehende Funktionenübersicht und Lohntabelle (Anhang 1) wurde nicht verändert. Die Regelungen über die Arbeitszeit (Anhang 2) und die Entschädigungen (Anhang 3) wurden aktualisiert.

Die wesentlichsten Änderungen sind folgend aufgeführt:

5 Tage bezahlter Urlaub für die Ausübung öffentlicher Ämter

Der Vaterschaftsurlaub wurde von bisher 5 Tagen auf neu 10 Arbeitstage erhöht

Treueprämien in ungeraden Jahren (15, 25, 35, 45 Jahre) können nicht mehr als Ferien bezogen werden

Anpassung der Zulagen für Nacht- und Wochenendarbeit von CHF 7.00 auf CHF 10.00 pro Stunde

Anpassung des zeitlichen Kündigungsschutzes bei Krankheit und Unfall auf generell 90 Tage (vorher 2. – 5. Jahr 90 Tage, ab 6. Jahr 180 Tage)

Ebenfalls werden mit der Einführung des neuen Personalreglements per 1. Januar 2020 die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung angepasst. Die Gemeindeverwaltung sowie die einzelnen Bereiche sind für die Bevölkerung in folgenden Zeiten erreichbar:

08.30 – 11.30 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr

am Freitag bis 16.00 Uhr

am Montag ist der Kundenempfang (Frontoffice) zudem bis 18.00 Uhr geöffnet

Besprechungstermine ausserhalb dieser Öffnungszeiten können wie bis anhin vereinbart werden.

Die Anpassungen der Öffnungszeiten sind für die Mitarbeitenden der Gemeinde wichtig, damit sie auch ausserhalb der Öffnungszeiten Kapazitäten für die effiziente Geschäftsbearbeitung haben. Bisher war dies oft mit dem Aufbau von Überzeit verbunden. Diesem Trend will man mit den verkürzten Öffnungszeiten entgegenwirken.

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