Windenergie? «Ja» – Auf der Waldegg? «Nein»

08.03.2024 | TPoscht online
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Gemeinderat Teufen unterstützt grundsätzlich die Windenergie, der Standort muss geeignet sein

Der Gemeinderat befasste sich an seiner letzten Sitzung mit der Anpassung des kantonalen Richtplans, welche die Regierung des Kantons Appenzell Ausserrhoden im Februar 2024 zur Vernehmlassung verabschiedet hat. Die Vorlage beinhaltet zur Hauptsache die Festlegung der im Richtplan berücksichtigten Eignungsgebiete für die Windenergienutzung.

Die Gemeinde Teufen steht als Energiestadt zu ihrem Bekenntnis für nachhaltige und erneuerbare Energien und eine zukunftsorientierte Energiepolitik. In diesem Kontext unterstützt der Gemeinderat Teufen die Nutzung der Windenergie als Energiequelle. Trotz dieser positiven Grundhaltung gegenüber erneuerbaren Energien erachtet der Gemeinderat nach einer umfassenden Güterabwägung den Standort Waldegg als ungeeignet für die Errichtung von Windenergieanlagen.

Die Entscheidung gegen den Standort Waldegg wurde nach sorgfältiger Abwägung verschiedener Faktoren getroffen. Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass die Energiewende eine umfassende, gemeinsame und auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Strategie erfordert. Dennoch erachtet er den Standort aus verschiedenen Überlegungen als nicht geeignet:

Lärmemissionen im dicht besiedelten Gebiet: Die potenziellen Lärmemissionen durch Windenergieanlagen können eine erhebliche Belastung für die Anwohnenden darstellen. Insbesondere im Hinblick auf den Standort Waldegg ist die Nähe zu den verhältnismässig stark besiedelten Wohngebieten und die kurze Distanz zum Dorfzentrum ein Grund, der gegen die Realisierung von diesen Windenergieanlagen spricht.

Naherholungsgebiet: Die Waldegg ist ein wunderbares überregionales Naherholungsgebiet mit beachtlichem touristischem Potenzial. Die Empfindlichkeit der betroffenen Landschaft wird für wichtig erachtet und die Intensität des Eingriffs durch den Bau von Windkraftanlagen in unmittelbarer Nähe des Eggenhöhenweges wird als zu extrem betrachtet, um gerechtfertigt zu sein. Der Gemeinderat will dieses Landschafts- und Naherholungsgebiet erhalten und nicht zuletzt den nächsten Generationen weiterhin eine intakte Umgebung bieten.

Effizienz der Anlage: Die topografischen Gegebenheiten und spezifischen Windverhältnisse am Standort erwecken erhebliche Zweifel hinsichtlich der wirtschaftlichen Rentabilität und der tatsächlichen Energieausbeute. Windkraftanlagen sollen dort gebaut werden, wo effiziente und effektive Betriebszeiten sichergestellt werden können.

Technische Herausforderungen: Das Gebiet Waldegg präsentiert technische Herausforderungen, die die Umsetzung von Windenergieprojekten erschweren. Die topografischen Gegebenheiten erfordern erhebliche Eingriffe in die Natur einerseits für den Bau und Betrieb der Anlage und andererseits auch für die notwendige Erschliessung.

Schutz und Erhalt von Fauna und Flora: Die Region Waldegg beherbergt eine reichhaltige Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten. Der Gemeinderat hat die Verantwortung, die ökologische Balance zu schützen und sicherzustellen, dass Windenergieprojekte keinen unverhältnismässigen Einfluss auf die lokale Biodiversität haben.

Der Gemeinderat Teufen bekräftigt seine grundlegende Unterstützung für erneuerbare Energien und stellt klar, dass die Ablehnung des Standorts Waldegg eine standortspezifische Entscheidung ist. Er betont, dass die aktuelle Stellungnahme nicht als grundsätzliche Ablehnung von Windenergie zu verstehen ist. Anlagen sollen an Standorten errichtet werden, die ökologischen, gesellschaftlichen als auch wirtschaftlichen Belangen gerecht werden.  gk

Der Gemeinderat hat ausserdem…

– sich zum kantonalen Strassenbauvorprojekt Fussgängerquerung Steineggwald, Speicherstrasse, vernehmen lassen und den entsprechenden Kostenanteil der Gemeinde freigegeben;

– den Schiessplan 2024 der Standschützen Teufen (300 m) genehmigt;

– die Geschäftsberichte 2023 des Betreibungsamtes Appenzeller Mittelland AR und des Zivilstandesamtes Appenzeller Mittelland unter Verdankung der geleisteten Arbeit genehmigt;

– die Delegation für die ordentliche Delegiertenversammlung der Musikschule Appenzeller Mittelland instruiert und berechtigt;

– sich zur Teilrevision der kantonalen Besoldungsverordnung (Vergünstigung öVAbonnemente) vernehmen lassen;

– der Ausführung des im Budget 2024 vorgesehenen Ersatzes des Kugelfangs in der Schiessanlage Wettersbüel zugestimmt.

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