Interview: Erich Gmünder
Bei einem Ja am 4. März zur Revision des Feuerschutzreglements soll der Passus entfallen, dass ehemalige Angehörige der Feuerwehr bis zum Ende der Dienstpflicht (mit 52) von einer Reduktion der Feuerwehr-Ersatzabgabe profitieren. Nun wurde Kritik laut – Feuerwehrkommandant Alwin Hasler verteidigt die Revision.
Im geltenden Feuerschutzreglement wird die Feuerwehr-Ersatzabgabe (maximal Fr. 500 pro Jahr) um jedes Jahr, das geleistet wurde, bis zum vollenden 52. Lebensjahr um einen Zwanzigstel gekürzt werden. Dies entspreche mangelnder Wertschätzung gegenüber den Feuerwehrleuten, hiess es an der Orientierungsversammlung und in einem Leserkommentar.
Haben Sie Verständnis für die Kritik?
Alwin Hasler: Verständnis habe ich in dem Sinne, als diese Leute die Feuerwehr von heute nicht mehr kennen. Die Feuerwehr hat sich in den letzten zehn Jahren fundamental gewandelt und professionalisiert, auch durch die regionale Zusammenarbeit in Zweckverbänden und die Schulung. Wenn innerhalb eines Zweckverbandes unterschiedliche gelten, wie das zurzeit noch bei uns der Fall ist, ist das sehr schwierig. Im ganzen Kanton hat es nur noch drei Gemeinden, welche diese alte Regelung kennen, die nun abgeschafft werden soll.
Was hat sich denn vor allem geändert?
Die Feuerwehr-Ersatzabgabe als Zeichen der Wertschätzung hat nicht mehr denselben Stellenwert wie früher. Heute bieten wir einen guten Sold und Tagesentschädigungen. Wir haben zweitens zeitgemässe und qualitativ hochwertige Gerätschaften, Fahrzeuge und persönliche Ausrüstungen. Und bieten drittens eine professionelle Ausbildung mit Grundkursen und laufende Weiterbildungen an, welche auch privat einen Nutzen bringen. Als Beispiel sei erwähnt ein Holzerkurs auf freiwilliger Basis.
Diese drei Punkte haben sich gegenüber früher stark geändert, als man die Feuerwehrersatzabgabe als wichtigste Gegenleistung angeschaut hat, um angehende Feuerwehrleute zu motivieren.
Wie ist denn die Stimmung im Korps?
In der aktiven Feuerwehr ist diese Revision kein Thema. Wenn ein junger Feuerwehrmann eintritt, fragt er nicht, was passiert, wenn er früher aufhört.
Aber ist es nicht stossend, wenn jemand wie in einem Kommentar erwähnt 19 Jahre Feuerwehrdienst geleistet hat und danach für die restlichen 12 Jahre voll bezahlen muss?
Wenn einer 19 Jahre gute Arbeit geleistet hat und beispielsweise nach einem Unfall nicht mehr Feuerwehrdienst leisten kann, dann findet sich sicher eine Lösung in seinem Sinne.
Auf der anderen Seite geht es um Leute, die drei, vier Jahre Dienst leisten und dann die Feuerwehr verlassen. Die Grundausbildung – bei einer Tagesentschädigung von 250 Franken – ist sehr aufwendig, er erhält die ganze persönliche Ausrüstung, und kann eine Fahrerausbildung absolvieren. Das kostet uns rund 10’000 Franken, die bei einem frühzeitigen Austritt verloren sind. Deshalb sind wir auch interessiert, dass die volle Dienstzeit von 20 Jahren in unserer oder in einer anderen Feuerwehr abgeleistet wird – die Wertschätzung liegt dann darin, dass er für die restlichen 12 Jahre keine Feuerwehr-Ersatzabgabe mehr zu leisten hat.
Gewundert hat man sich auch, dass eine Reduktion aus systembedingten Gründen nicht mehr möglich sei…
Das ist zwar der Auslöser, um diese Regelung abzuschaffen. Jedoch: Der Aufwand in der EDV für eine Programmänderung wäre unverhältnismässig. Denn es geht letztlich nur um ganz wenige Betroffene. Über all die Jahre war im Durchschnitt in unserer Feuerwehr weniger als eine Person betroffen, und wie erwähnt, es gibt nur noch drei Feuerwehren im Kanton mit dieser alten Regelung.
Was passiert denn, wenn die Vorlage abgelehnt wird?
Dann muss das im Einzelfall manuell ausgerechnet werden.
Also wäre es auch keine Katastrophe, wenn die Revision abgelehnt würde …
Nein, eine Katastrophe wäre es nicht, es brächte uns aber auch nicht weiter. Ziel ist ja eine kantonale Lösung, die allen gerecht wird.