Die Petitionäre wünschen sich eine durchgehende Tempo-30-Zone im Dorfkern. Foto: Archiv
Am 6. Juli 2021 wurde die von 354 Personen unterzeichnete Petition «Tempo 30 in Teufen AR» eingereicht. Ziel der Petitionäre ist eine durchgehende Tempo-30-Zone im Dorfkern – inklusive Haupt- und Speicherstrasse. Mehr dazu lesen Sie hier. Inzwischen hat sich der Gemeinderat mit dem Anliegen befasst und eine Antwort formuliert:
Zusammenfassend fordert die Petition eine rasche und umfassende Einführung der Tempo-30-Zone in Teufen mit Einbezug der Kantonsstrasse. Je grossräumiger Tempo-30-Zonen gelten würden, desto besser werde die Höchstgeschwindigkeit eingehalten. Die Massnahmen würden die Sicherheit erhöhen, die Emissionen reduzieren und die Lebensqualität verbessern. Auf dem Petitionsbogen nicht angeführt, aber über die Medien kommuniziert, wurde der anbegehrte Perimeter auf der Kantonsstrasse zwischen Gemsli, Linde und Spar.
An der Sitzung des Gemeinderates vom 17. August 2021 wurde die Baukommission und anschliessend die Planungskommission mit der Weiterbearbeitung und Antragstellung an den Gemeinderat beauftragt. Nach entsprechender Vorbereitung durch die vorgenannten Gremien hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 25. Januar 2022 die Petitionsantwort verabschiedet.
Die Petition «Tempo 30 in Teufen AR» wird begrüsst. Mit der Einführung von Tempo-30 auf zusätzlichen Strassen im Gemeindegebiet von Teufen kann den Zielen des Agglomerationsprogramms, des Verkehrskonzepts aus dem Jahr 2019 und des in Überarbeitung befindenden Richtplans entsprochen werden. Tempo-30 fördert die Verkehrssicherheit und reduziert die Emissionen. Weiter werden durch Tempo-30 der Fuss- und Veloverkehr gefördert und die angestrebte Verlagerung auf die nachhaltigen Verkehrsträger unterstützt.
Die Lebensqualität soll insbesondere im Dorfkern und in den verschiedenen Wohnquartieren mittels Verkehrsberuhigungsmassnahmen erhöht werden.
Der Gewährleistung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden, im Besonderen aber für Fussgänger und Velofahrer, wird hohe Priorität zugemessen. Besondere Beachtung wird der Schulwegsicherheit geschenkt.
Mit der Ortsumfahrung verfügt Teufen grundsätzlich über gute Voraussetzungen für eine Verkehrsentlastung im Dorfbereich (insbesondere vom Durchgangsverkehr). Aufgrund des hohen Anteils selbstverursachten Verkehrs, aber auch der nicht optimalen Verkehrslenkung auf die Umfahrungsstrasse, ist die Verkehrsbelastung auf der Ortsdurchfahrt dennoch verhältnismässig hoch. Mit entsprechenden verkehrslenkenden und verkehrsberuhigenden Massnahmen könnte die Aufenthaltsqualität im Dorf als auch die Wohnqualität gesteigert werden.
T-30 auf Kantonsstrassen in Teufen
Betreffend Tempo-30 auf der Hauptstrasse existiert mit dem Bahnprojekt zur Sanierung der Ortsdurchfahrt samt der Gestaltung des Dorfzentrums ein konkretes Projekt, mit welchem Tempo-30 auf der Hauptstrasse eingeführt werden soll. Allerdings bleibt aus rechtlichen Gründen die Hauptstrasse vortrittsberechtigt. Kann die geplante Doppelspur samt der Gestaltung des Dorfzentrums aus verschiedenen Gründen nicht realisiert werden, ist dannzumal zu prüfen, ob Tempo-30 auf der Hauptstrasse in einem neuen Projekt angestrebt werden soll. Eine sofortige Einführung von Tempo-30 auf der Hauptstrasse mit lediglich Signalisationsmassnahmen ist aus Sicht der Gemeinde Teufen nicht zielführend und auch aus kantonaler Sicht im Hinblick auf das bevorstehende eisenbahnrechtliche Verfahren für die Ortsdurchfahrt nicht geplant.
Die Planung der Sanierung der Kantonsstrasse Ebni wurde vom kantonalen Tiefbauamt bereits an die Hand genommen. Aus Sicht der Gemeinde Teufen soll im Rahmen des Sanierungsprojekts Tempo-30 auch für den Streckenabschnitt zwischen dem geplanten Bahnhofkreisel und dem Bahnhofplatz geprüft werden. Allerdings gilt es in diesem Streckenabschnitt zu beachten, dass allfällige Fahrzeitverluste auf Grund einer Geschwindigkeitsreduktion im Widerspruch zur gewünschten Verkehrsverlagerung auf die Umfahrungsstrasse stehen. Fahrbeziehungen von St. Gallen-Lustmühle herkommend Richtung Speicher sollen nicht durch das Teufner Dorfzentrum stattfinden, sondern auf die Umfahrung gelenkt werden.
Der Kantonsstrassenabschnitt zwischen der Bahnhofkreuzung und der Migros soll auf Wunsch der Gemeinde im Zusammenhang mit der Sanierung Ebni und der Realisierung des geplanten Kreisels beim Bahnhof ebenfalls geprüft werden. Das Geschwindigkeitsregime auf den Hauptverkehrsstrassen in Teufen ist aber unbedingt gemeinsam zu betrachten, also auch zusammen mit der geplanten Ortsdurchfahrt samt Gestaltung.
T-30 auf Gemeindestrassen in Teufen
In Teufen bestehen bereits verschiedene verkehrsberuhigte Zonen. Die Erarbeitung des Verkehrskonzeptes, des darauf basierenden Tempo-30-Konzeptes und die intensive Diskussion über Verkehrslösungen im Dorfzentrum andererseits haben zusätzlich bei der Gemeinde eine proaktive Haltung zur Einführung von Tempo-30-Zonen ausgelöst. Im Herbst 2020 wurde die Bevölkerung über den Stand der Umsetzung sowie über die projektierten und geplanten T30-Zonen informiert.
Mit einer gemäss Petition geforderten umfassenden Einführung der Tempo-30-Zonen würden sämtliche angedachten Gebiete für Geschwindigkeitsreduktion gleichzeitig bearbeitet und auch eingeführt. Eine solche umfassende Einführung hätte zeitliche Verzögerungen zur Folge und es würde den einzelnen Quartieren in Teufen nicht gerecht. Denn sollte es im Rahmen einer öffentlichen Auflage zu Einsprachen kommen, wäre die Einführung der Geschwindigkeitsreduktion des gesamten Gemeindegebiets blockiert. Weiter ist bei der Ausarbeitung der einzelnen Projekte auf die orts- und quartierspezifischen Gegebenheiten Rücksicht zu nehmen. Die notwendigen baulichen Begleitmassnahmen sollen spezifisch und mit Augenmass für die einzelnen Quartiere erarbeitet werden.
Der Gemeinderat ist überzeugt, dass das geplante Vorgehen, wie es auch im Herbst 2020 vorgestellt wurde und durch die Gemeinde Teufen konsequent umgesetzt wird, zielgerichtet ist.
Der Gemeinderat dankt für das Engagement der Petitionäre und die Unterstützung bei der Umsetzung der einzelnen Projekte. gk