Bauprojekt Landhausstrasse
Die Landhausstrasse im Abschnitt Ebni bis Sporthalle ist sanierungsbedürftig. Der zu sanierende Bereich erstreckt sich ab dem Bahnübergang Ebni bzw. ab dem Einlenker in die Kantonsstrasse bis zum Wendeplatz zwischen Landi und Sporthalle Landhaus.
Im Zuge einer Überprüfung der Hochwassersicherheit des gesamten Sporthallengebäudes, insbesondere des Feuerwehrdepots sowie der Tiefgarage wurde festgestellt, dass in Sachen Hochwasserschutz dringlicher Optimierungsbedarf besteht. Um den Hochwasserschutz zu gewährleisten, ist im Rahmen des Bauprojekts eine Absenkung der Fahrbahn zwischen Sporthalle und Turnhalle um ca. 30 cm, bzw. ca. 20cm zwischen Feuerwehrdepot und Zufahrt Landi geplant.
Zusätzlich zu den sanierungs- und sicherheitsbedingten Bauarbeiten wird die Erweiterung des Veloabstellplatzes bei der Sporthalle realisiert. Des Weiteren werden im Zuge des Massnahmekonzepts „Tempo 30-Zone, Gebiet 14“ die entsprechenden Beschilderungen, Markierungen, ein seitliches Element, Aufmerksamkeitsflächen, Poller und ein Wendeplatz am Ende der Parkplätze bei der Treppe zum Sportplatz installiert. Im Rahmen der Unterhaltsplanung 2022 bis 2025 wird entlang der gesamten Landhausstrasse die Strassenbeleuchtung auf LED umgerüstet und teilweise neu platziert.
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 25. Oktober 2022 die Projektgenehmigung „Sanierung Landhausstrasse, Ebni bis Sporthalle“ und die Freigabe zur Durchführung einer koordinierten öffentlichen Auflage erteilt. Zudem hat er der Kreditfreigabe für die gebundenen Ausgaben von Total CHF 1’570’000.00 zugestimmt.
Mögliche Strommangellage
Vor dem Hintergrund einer möglichen Strommangellage hat sich der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 25. Oktober 2022 mit potentiellen Stromsparmassnahmen in der Strassen- und Objektbeleuchtung im öffentlichen Raum beschäftigt.
Die Gemeinde Teufen hat bereits vor Jahren auf eine Strategie der energiesparenden öffentlichen Beleuchtung gesetzt. Bis Ende 2022 sind total 553 LED-Leuchten in Betrieb, was einer hohen Quote von 78 % entspricht. Trotz der Lieferengpässe werden im Rahmen des Unterhaltprogramms spätestens bis Mitte 2025 die restlichen stromverbrauchsintensiven Leuchten auf LED umgerüstet sein. Der momentane Stromverbrauch der Strassenbeleuchtung beträgt ca. 135’000 kWh/Jahr.
Die öffentliche Beleuchtung wird in Teufen über die Rundsteueranlage der SAK ein- bzw. ausgeschaltet. Man unterscheidet hierbei zwischen Ganznacht- und Halbnachtschaltungen. Die Einschaltungen am Abend und die Ausschaltungen am Morgen erfolgen gesteuert über Dämmerungssensoren. Über 90 % der Strassenbeleuchtung sind halbnächtig geschalten. Das grösste, kurzfristig zu erreichende Energiesparpotential liegt daher in der sinnvollen Ausweitung der Abschaltzeiten der Kantons-, Gemeinde- und Quartierstrassen sowie bei Privatstrassen mit öffentlicher Nutzung. Der Gemeinderat hat folgende Anpassungen beschlossen:
Abschaltung bestehend: Abschaltung neu:
Montag bis Freitag: Montag bis Freitag:
00.30 bis 05.00 Uhr 23.00 bis 05.30 Uhr
Freitag bis Sonntag: Freitag bis Sonntag:
01.30 bis 05.00 Uhr 00.30 bis 05.30 Uhr
Die Verkürzung der Halbnachtsbetriebszeiten um zwei Stunden pro Tag führt zu einer Einsparung bis zu 15’000 kWh / Jahr. Das entspricht ca. 11%.
Die Weihnachtsbeleuchtung hat in der Gemeinde Teufen Tradition und steht für eine gemeinschaftliche, besinnliche Jahreszeit. Vor dem Hintergrund der momentanen Lage, aber auch unter Berücksichtigung des Wohlbefindens hat sich der Gemeinderat dazu entschieden, auf die Weihnachtsbeleuchtung nicht gänzlich zu verzichten, diese aber zu reduzieren. Folgende Änderungen wurden beschlossen:
Konturenbeleuchtung der Häuser im Dorf statt 6.00 – 08.30 und 16.30 – 00.30 neu 17.30 bis 22.00 Uhr
Weihnachtsbaum, beim Dorfbrunnen statt 6.00 – 08.30 und 6.30 – 00.30 neu 17:30 – 22.00
Gebäudebeleuchtungen & Aussengebiete
Auf die Bäume an der Einfahrt nach Teufen sowie auf die festliche Beleuchtung Lustmühle, Bühlerstrasse und Schulhaus Gählern wird ebenso verzichtet, wie auf einen Weihnachtsbaum in der Scheibe. Der Lindensaal wird beim Eingang Foyer ebenfalls nicht beleuchtet.
Dem Gemeinderat ist es bewusst, dass die Bedürfnisse und Meinungen der Einzelnen zu den Stromsparmassnahmen bei Strassen- und Weihnachtsbeleuchtungen weit auseinandergehen. Die beschlossenen Anpassungen stellen einen Kompromiss dar. Einen Kompromiss zwischen effektiver, kurzfristig umsetzbarer Energiesparmassnahmen und der Gewährleistung von Sicherheit und Tradition. Der Gemeinderat dankt für das Verständnis.